Die "Insellösung"

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Die "Insellösung"

Beitragvon GasGerd » Fr 22. Jul 2011, 17:12

Jetzt gehen die öffentlichen Streitereien um die Reform der Sicherungsverwahrung richtig los. Auf gmx läuft ein thread zu den Angriffen auf die Justizministerin Leutheuser - Schnarrenberger, die mit ihrem Vorschlägen bislang eigentlich nur dem BVerfG gefolgt ist. Ich habe die hier veröffentlichte Petiton dorthin kopiert:

Meine Güte, diese Schwadroneure haben das Problem immer noch nicht begriffen:

"Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der "Bild"-Zeitung: "Wir brauchen kein Wohlfühlprogramm für Vergewaltiger und Kinderschänder. Der Schutz der Bevölkerung hat absoluten Vorrang." Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) warnte davor, "grundsätzliche Regelungen einzuführen, die die Sicherheit besonders von Kindern gefährden könnten." Sein niedersächsischer Kollege Uwe Schünemann (CDU) forderte laut "Bild" "im Zweifelsfall bei Sextätern: wegschließen.

(...)

Rainer Wendt, Chef der deutschen Polizeigewerkschaft, befürchtet "Gefangenenrevolten", sollten die Pläne verwirklicht werden: "Die schlimmsten Verbrecher kriegen im Knast die beste Behandlung. Das werden sich andere Häftlinge nicht gefallen lassen", sagte er der "Bild"-Zeitung."

Der EGHMR und anschließend das BVerfG haben die deutschen Regelungen zur Sicherungsverwahrung deshalb in die Tonne getreten, weil eine faktische Weiterbestrafung unter Knastbedingungen in der SV NACH Absitzen der eigentlichen Strafe unzulässig ist. Wer seine Strafe abgesessen hat, darf nicht mehr bestraft werden und Beeinträchtigungen seiner Freiheit und Lebensqualität, die nach dem Sicherungszweck nicht erforderlich sind, verstoßen gegen die EMRK und das GG.

Und das kommentiert der Obergewerkschaftler mit "Das werden sich die anderen Häftlinge nicht gefallen lassen". Nicht zu fassen - die anderen Häftlinge werden FREIGELASSEN, wenn sie ihre Strafe abgesessen haben. Außerdem haben Sicherungsverwahrte in einem normalen Knast nichts zu suchen, das ist nach den Urteilen den EGHMR und des BVerfG auch klar. Für CDU - Politiker und Polizeigewerkschaftler ist das allerdings offenbar zu kompliziert.

Ich kopiere mal mit Erlaubnis des Verfassers (habe nachgefragt) den Entwurf eine e-Petition zur Lösung des Problems hier auf`s Forum. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat über die Annahme der vor zwei Wochen eingereichten Petition noch nicht entschieden, deshalb ist das auf dem Bundestagsforum nicht zu sehen, nur auf einem kleinen privaten Forum, das ich hier aber nicht verlinke (ist von gmx - web.de unerwünscht):
___________________________________________________________

Diese Petition habe ich gerade beim Petitionsauschuss des Bundestages eingereicht:


Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Abstand der Sicherungsverwahrung zum Strafvollzug so ausgestaltet wird, dass die neuen Vorschriften auf jeden Fall einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgerichts und den EGHMR standhalten, damit eine nochmalige Freilassung von Sicherungsverwahrten aufgrund mangelhafter Rechtsgrundlagen der Sicherungsverwahrung ausgeschlossen werden kann.

Dazu ein Auszug der Leitsätze des Urteils BVerfG, 2 BvR 2365/09 vom 4.5.2011:

"3.a) Der in der Sicherungsverwahrung liegende, schwerwiegende Eingriff in das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist nur nach Maßgabe strikter Verhältnismäßigkeitsprüfung und unter Wahrung strenger Anforderungen an die zugrundeliegenden Entscheidungen und die Ausgestaltung des Vollzugs zu rechtfertigen. Dabei sind auch die Wertungen des Art. 7 Abs. 1 EMRK zu berücksichtigen.
b) Die Sicherungsverwahrung ist nur zu rechtfertigen, wenn der Gesetzgeber bei ihrer Konzeption dem besonderen Charakter des in ihr liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung und dafür Sorge trägt, dass über den unabdingbaren Entzug der „äußeren“ Freiheit hinaus weitere Belastungen vermieden werden. Dem muss durch einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug Rechnung getragen werden, der den allein präventiven Charakter der Maßregel sowohl gegenüber dem Untergebrachten als auch gegenüber der Allgemeinheit deutlich macht. Die Freiheitsentziehung ist – in deutlichem Abstand zum Strafvollzug (
„Abstandsgebot“, vgl. BVerfGE 109, 133 <166>
) – so auszugestalten, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimmt."

Zur Meidung jeder für den Sicherungszweck nicht unabdingbaren Belastung der Freiheitsrechte der Sicherungsverwahrten soll eine großzügige Anlage geschaffen werden, möglichst in Gestalt einer kleinen Siedlung, die neben den notwendigen Therapieeinrichtungen auch Freizeitangebote aller Art umfasst und die Möglichkeit selbständiger beruflicher Tätigkeit bietet. Eine überwachte Besucherzone an der Grenze des gesicherten Areals soll großzügige Besuchsregelungen für Angehörige ermöglichen.


Da war noch ein Feld "Anregungen für die Diskussion des Vorschlags", da habe ich das hier reingeschrieben:

Als Hauptproblem für die praktische Umsetzung des Vorschlags ist der Unmut der Einwohner der Gegend, in der das Projekt verwirklicht werden soll, zu erwarten. Deshalb sollte das Areal einer bereits bestehenden geschlossenen Klinik für forensische Psychatrie angeschlossen werden, die möglichst weit von Siedlungen entfernt ist.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12622713?sp=35#jump
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon Uel » Mo 25. Jul 2011, 15:26

... warum jetzt eine Petition?

Lasst doch die dafür Bezahlten mal ihre Aufgaben machen, auf die BGH und EGHMR doch bereits warten. Lasst sich die polititschen Gruppierungen erst einmal ausreichend lange beharken, damit bei denen wenigstens auch mal ein Brainstorming stattfindet.

Denn was bei einer so schnellen Lösung unter den Tisch fallen würde, ist das Grundübel und der Etikettschwindel mit dem "lebenslänglich". Die Gerichte verurteilen Mörder nicht ausreichend lange, daher wächst uns ein ungeheurer Bedarf an Luxusplätzen für Sicherungsverwahrte heran. Die Laxheit-Tradition, dass Mord mit lebenslänglich = 15 Jahren beibehalten werden muss, ist ja auch nicht ausdiskutiert. Der Gesetzgeber ist, so vermute ich, auch in der Lage, eine neue Tradition von lebenslänglich = 30 Jahre zu etablieren. Was man damit an Mann/Frau/Jahren an Betreuungs-, Unterhalts- und Sicherungsaufwand sparen könnte, wird Wesentlich sein.

Was aber unter keinen Umständen stattfinden darf, ist eine Inflationierung der Sicherungsverwahrung und ein Vermischen von unbelehrbaren Leichtkriminellen mit den blutrünstigen Monstern. Der klassische "einmal Dieb - immer Dieb" hat nichts auf der Insel der Mehrfachmörder zu suchen, auch wenn der Dieb 100mal Wiederholungstäter ist und daher sicherungsverwahrt werden soll.

Im Übrigen werden sich die Anwohner bedanken, wenn schon vorhandene Standorte umfirmieren zu "Inseln". Die Einrichtung in meiner Nähe konnte nur realisiert werden, weil der Bevölkerung Zusicherungen gemacht wurden, was die Tatschwere und die Ausgangspraxis betraf.
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » Mo 25. Jul 2011, 17:29

Uel hat geschrieben:... warum jetzt eine Petition?
Was aber unter keinen Umständen stattfinden darf, ist eine Inflationierung der Sicherungsverwahrung und ein Vermischen von unbelehrbaren Leichtkriminellen mit den blutrünstigen Monstern. Der klassische "einmal Dieb - immer Dieb" hat nichts auf der Insel der Mehrfachmörder zu suchen, auch wenn der Dieb 100mal Wiederholungstäter ist und daher sicherungsverwahrt werden soll.



Diese abolut unmögliche Gesetzeslage hat der Bundestag angesichts der Rechtsprechung des EGHMR schon Anfang 2011 geändert, Sicherungsverwahrung für unverbessererliche "kleine Fische" ist jetzt nicht mehr möglich:

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... =3&paid=66

Jetzt können nur noch wirkliche gefährliche Verbrecher in SV genommen werden.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » So 14. Aug 2011, 11:42

Ich habe gestern die Ablehnung der Petition per Papierpost erhalten.

Begründung:

1. Der Bundestag würde sowieso Gesetzesvorschläge vorlegen, die sich an der Rechtsprechung des BVerfG und des EGHMR orientieren.

2. Soweit ich konkrete gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung der SV verlangte, sei dies Ländersache und der Bundestag unzuständig.

Letzteres finde ich nicht überzeugend, da es bei den neuen Vorschriften ausschließlich um Gefahrenabwehr geht und der Komplex StGB / StPO / Justizzuständigkeit der Länder voraussichtlich verlassen werden wird.

Ich werde da aber nicht mehr nachhaken und mich auch nicht an den Landtag NRW wenden. Mir ging es in erster Linie um die Reaktionen des Publikums des Bundestagsforums auf diese Idee.

Wenn einer unserer Teilnehmer noch eine Petition bei einem Landtag einreichen möchte, kann er meinen Text dazu benutzen.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon maxikatze » So 14. Aug 2011, 12:27

AlexRE hat geschrieben:Ich habe gestern die Ablehnung der Petition per Papierpost erhalten.

Begründung:

1. Der Bundestag würde sowieso Gesetzesvorschläge vorlegen, die sich an der Rechtsprechung des BVerfG und des EGHMR orientieren.

2. Soweit ich konkrete gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung der SV verlangte, sei dies Ländersache und der Bundestag unzuständig.

Letzteres finde ich nicht überzeugend, da es bei den neuen Vorschriften ausschließlich um Gefahrenabwehr geht und der Komplex StGB / StPO / Justizzuständigkeit der Länder voraussichtlich verlassen werden wird.

Ich werde da aber nicht mehr nachhaken und mich auch nicht an den Landtag NRW wenden. Mir ging es in erster Linie um die Reaktionen des Publikums des Bundestagsforums auf diese Idee.

Wenn einer unserer Teilnehmer noch eine Petition bei einem Landtag einreichen möchte, kann er meinen Text dazu benutzen.


Man könnte höchstens noch einen Abgeordneten kontaktieren. Du siehst ja, in wirklich wichtigen Fragen, stellen die sich vom Petitionsausschuss grundsätzlich taub.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » So 14. Aug 2011, 12:36

maxikatze hat geschrieben:Man könnte höchstens noch einen Abgeordneten kontaktieren. Du siehst ja, in wirklich wichtigen Fragen, stellen die sich vom Petitionsausschuss grundsätzlich taub.



Wie gesagt, mir ging es um die Reaktion des Publikums. Mit den Parteibuchseilschaftern rede ich über sowas gar nicht erst, dafür ist mir die Zeit zu schade. Du kannst ja mal versuchen, den Abgeordneten Deines Wahlkreises auf so ein Thema anszusprechen. Nicht unbedingt auf die Insellösung, aber vielleicht auf Deine Idee der Bestimmung der Rangfolge der Kandidaten auf den Wahllisten durch den Wähler. Vielleicht tut der zumindest so, als ob er das interessant fände.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon Excubitor » So 14. Aug 2011, 14:15

AlexRE hat geschrieben:Ich habe gestern die Ablehnung der Petition per Papierpost erhalten.

Begründung:

1. Der Bundestag würde sowieso Gesetzesvorschläge vorlegen, die sich an der Rechtsprechung des BVerfG und des EGHMR orientieren.

2. Soweit ich konkrete gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung der SV verlangte, sei dies Ländersache und der Bundestag unzuständig.

Letzteres finde ich nicht überzeugend, da es bei den neuen Vorschriften ausschließlich um Gefahrenabwehr geht und der Komplex StGB / StPO / Justizzuständigkeit der Länder voraussichtlich verlassen werden wird.

Ich werde da aber nicht mehr nachhaken und mich auch nicht an den Landtag NRW wenden. Mir ging es in erster Linie um die Reaktionen des Publikums des Bundestagsforums auf diese Idee.

Wenn einer unserer Teilnehmer noch eine Petition bei einem Landtag einreichen möchte, kann er meinen Text dazu benutzen.


Da sieht man dann wieder eindrucksvoll wie Demokratie nach westlichem Verständnis wirklich funktioniert. Dieser ganze Petitions-Mumpitz ist lediglich show für den Teil des Volkes, welcher irrigerweise noch daran glaubt von irgendwelchen Politikern ernst genommen zu werden. Ich denke "Massen" von Petionsstellern könnten darüber berichten, dass Petitionen zu für die Allgemeinheit wirklich bedeutsamen Themen immer wieder mit schwindeligen Begründungen abgelehnt werden. Ergo ein Fall von erheblicher Zeitverschwendung. Dafür ist die nur einmal für dieses Leben verwendbare Zeit wirklich zu schade.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon Staber » So 14. Aug 2011, 15:54

Nur ein Zwischengedanke von mir.....
Ich würde die< Insellösung> nicht nur für Straftäter begrüßen, sondern auch für Politiker bei Gipfeltreffen (G 20 ) .Die Tagungen auf irgendeine Sundainsel schön abseits.oder auf einem Flugzeugträger, das ginge auch. zu verlegen Wenn man mal überlegt, was für einen Aufwand getrieben wird und was das kostet, die Tagungsorte sicher zu machen, kann man sich doch nichts besseres wünschen. Kanaldeckel bleiben so wie sie sind , keine Randale, keine Straßensperren, Anwohner können ohne Kontrolle in ihren Häusern usw, usw.
Ist dieser Gedanke realisierbar?


Gruß staber
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » So 14. Aug 2011, 16:11

Staber hat geschrieben:Nur ein Zwischengedanke von mir.....
Ich würde die< Insellösung> nicht nur für Straftäter begrüßen, sondern auch für Politiker bei Gipfeltreffen (G 20 ) .Die Tagungen auf irgendeine Sundainsel schön abseits.oder auf einem Flugzeugträger, das ginge auch. zu verlegen Wenn man mal überlegt, was für einen Aufwand getrieben wird und was das kostet, die Tagungsorte sicher zu machen, kann man sich doch nichts besseres wünschen. Kanaldeckel bleiben so wie sie sind , keine Randale, keine Straßensperren, Anwohner können ohne Kontrolle in ihren Häusern usw, usw.
Ist dieser Gedanke realisierbar?


Gruß staber



Die Atlantik Charta wurde ja auf einem Schlachtschiff beschlossen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Atlantik-Charta

Ein Flugzeugträger wäre heutzutage sicher auch ein geeigneter Ort für einen G 8 - Gipfel.

Theoretisch bestünde dann sogar die Chance, dass ein nordkoreanisches U-Boot die Weltwirtschaft und die Demokratie rettet. ;)
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon Staber » So 14. Aug 2011, 19:31

AlexRE hat geschrieben:
Staber hat geschrieben:Nur ein Zwischengedanke von mir.....
Ich würde die< Insellösung> nicht nur für Straftäter begrüßen, sondern auch für Politiker bei Gipfeltreffen (G 20 ) .Die Tagungen auf irgendeine Sundainsel schön abseits.oder auf einem Flugzeugträger, das ginge auch. zu verlegen Wenn man mal überlegt, was für einen Aufwand getrieben wird und was das kostet, die Tagungsorte sicher zu machen, kann man sich doch nichts besseres wünschen. Kanaldeckel bleiben so wie sie sind , keine Randale, keine Straßensperren, Anwohner können ohne Kontrolle in ihren Häusern usw, usw.
Ist dieser Gedanke realisierbar?


Gruß staber



Die Atlantik Charta wurde ja auf einem Schlachtschiff beschlossen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Atlantik-Charta

Ein Flugzeugträger wäre heutzutage sicher auch ein geeigneter Ort für einen G 8 - Gipfel.

Theoretisch bestünde dann sogar die Chance, dass ein nordkoreanisches U-Boot die Weltwirtschaft und die Demokratie rettet. ;)



Theoretisch nützt uns das nicht viel! :lol:
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