Arbeitslosengeld II ( Hartz4) verfassungswidrig

Meinungen und Erfahrungen zu unserer wichtigsten politischen Aussage.

Arbeitslosengeld II ( Hartz4) verfassungswidrig

Beitragvon maxikatze » Di 9. Feb 2010, 10:13

Arbeitslosengeld II ( Hartz4) ist verfassungswidrig, das hat heute das BVG festgestellt.
Leistungen müssen neu berechnet werden, jetzige Bemessungen genügen nicht den Anforderungen.
Gerade bei Kindern ist der Bedarf neu festzulegen.
:D
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Re: Arbeitslosengeld II ( Hartz4) verfassungswidrig

Beitragvon AlexRE » Di 9. Feb 2010, 10:53

Das passende Unterforum für diesen thread. Mit den Kürzungsplänen den Neoliberalen ist es jetzt wohl endgültig vorbei, das war aber abzusehen.

Auf den Server des Bundesverfassungsgerichts komme ich im Moment nicht, der ist verständlicherweise überlastet. Daher vorab ein Auszug aus einer kurzen Meldung auf stern.de:

Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV. In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen.
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Re: Arbeitslosengeld II ( Hartz4) verfassungswidrig

Beitragvon maxikatze » Di 9. Feb 2010, 11:01

Das BVG hat dem Gesetzgeber nur bis Jahresende Zeit gegeben, sich zu korrigieren.
Die Kürze der Frist zeigt, dass das BVG mit den H4-Gesetzen sehr unzufrieden gewesen sein muss.
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Re: Arbeitslosengeld II ( Hartz4) verfassungswidrig

Beitragvon AlexRE » Mi 10. Feb 2010, 15:31

Jetzt kann man das Urteil auf der HP des Bundesverfassungsgerichts lesen. Hier die Leitsätze:

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.

4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.


Quelle: bundesverfassungsgericht.de

Das war`s dann wohl für die Vorstellungen der neoliberalen "Wirtschaftsweisen" hinsichtlich des Lohnabstandsgebotes. Nächste Station: Mindestlohn!
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Re: Arbeitslosengeld II ( Hartz4) verfassungswidrig

Beitragvon AlexRE » Do 11. Feb 2010, 01:32

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Re: Arbeitslosengeld II ( Hartz4) verfassungswidrig

Beitragvon AlexRE » Fr 12. Feb 2010, 13:45

Der Spaßmobilfahrer findet das Bundesverfassungsgericht spätrömisch - dekadent:

"Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein."
:lol:

Quelle: tagesschau.de
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Re: Arbeitslosengeld II ( Hartz4) verfassungswidrig

Beitragvon AlexRE » Sa 13. Feb 2010, 00:24

Ich habe das noch einmal mittels einer visuellen Gegenüberstellung überprüft, das mit der spätrömischen Dekadenz ist wirklich nur albernes Gebrabbel von Westerwelle:

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Re: Arbeitslosengeld II ( Hartz4) verfassungswidrig

Beitragvon AlexRE » Sa 13. Feb 2010, 11:16

Die bislang beste Replik auf Westerwelles Entgleisungen kommt von Heiner Geißler: :lol:

Mit Hohn reagierte der ehemalige CDU-Generalsekretär Heiner Geißler: „Die spätrömische Dekadenz bestand darin, dass die Reichen nach ihren Fressgelagen sich in Eselsmilch gebadet haben und der Kaiser Caligula einen Esel zum Konsul ernannt hat. Insofern stimmt Westerwelles Vergleich: Vor 100 Tagen ist ein Esel Bundesaußenminister geworden“, sagte er der Tageszeitung „Die Welt“.


Quelle: focus.de
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Re: Arbeitslosengeld II ( Hartz4) verfassungswidrig

Beitragvon Uel » Sa 13. Feb 2010, 15:12

>>>"Wenn man in Deutschland schon dafür angegriffen wird, dass derjenige, der arbeitet, mehr haben muss als derjenige, der nicht arbeitet, dann ist das geistiger Sozialismus." <<<


Mir kommen die Tränen. Westerwelle versucht sich als verfolgte, angegriffene Unschuld. Der, der die Lösung (Mindestlöhne) scheut, wie der Teufel das Weihwasser. Geniale Demagogie! Die Lösung eines Problems (Abstand Hungerlöhne zur Sozialhilfe) anmahnen, aber ernsthaft keine Lösung zu wollen. Das sind die typischen, demagogischen Klischee - Ketten, die z. B. A. Müller in seinem Buch >Meinungsmache< zu Recht anprangert.



1. Lüge: :idea:
Da keiner von politischem Belang, noch nicht einmal die Linke, fordert, dass Harz4-Empfänger mehr haben sollen als Berufstätige und Westerwelle als Politprofi das bekannt sein muss, so ist seine Aussage lügnerisch-taktisch gemacht.

2. Lüge: :idea:
Er sei angegriffen worden aus besagtem Grund. Da aber keiner das ernsthaft forderte, ist er auch nicht deswegen angegriffen worden.

3. Lüge: :idea:
Deutsche Richter, die sich nichts weiter zuschulden kommen lassen, als ihre Aufgabe nachzukommen und sich Gedanken über das Existenzminimum und die Chancengleichheit von Kindern laut Grundgesetz zu machen, schon der geistigen Vorbereitung zur Machtübernahme des Sozialismus zu bezichtigen, dafür muss man die Wahrheit schon gewaltig schädigen.

Resümee:
Er wird von niemanden wegen des Mehrverdienens von Berufstätigen angegriffen, aber weil er sich allgemein angegriffen fühlt, sollen alle, die nicht seiner Meinung sind in Sozialismusverdacht geraten: nach Nazi-Verdacht das Schlimmste, was man dem Durchschnitts-Deutschen vorwerfen kann.

1 Satz 3 Lügen, das sind schon eine Menge Sterne :idea: :idea: :idea: auf dem Weg zur demagogischen Meisterschaft!

Liebe Grüße
von Uel

Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!
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Re: Arbeitslosengeld II ( Hartz4) verfassungswidrig

Beitragvon AlexRE » Sa 13. Feb 2010, 15:29

Das sehe ich auch so. Hier der Originaltext von Westerwelle, in dem Textauszug habe ich die 1. von Dir aufgeführte Lüge rot markiert:

welt.de


Auszug:

Wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, bekommt im Schnitt 109 Euro weniger im Monat, als wenn er oder sie Hartz IV bezöge. Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Leistungsgedanken besorgt mich zutiefst. Die Missachtung der Mitte hat System, und sie ist brandgefährlich. Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein.
´

In Wahrheit bekommen die genannten Kellner/innen natürlich als AlG II - Aufstocker/innen 160 Euro mehr als Arbeitslose.
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