EuGH-Rechtsprechung

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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Excubitor » Fr 15. Jul 2011, 16:07

Genau D.J.. Ein aus der Sicherungsverwahrung Entlassener hatte Anfang des Jahres in Dortmund ein kleines siebenjähriges Mädchen missbraucht, wurde aufgrund eines DNA (DNS-)Abgleichs am Donnerstag festgenommen und wird nun hoffentlich endlich dauerhaft weggeschlossen.
Mehr dazu auch unter:
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ ... .bild.html

Anm.: Hier stellt sich die Frage wer eigentlich die hohen Herrschaften in ihren Schwarzen und roten Roben mit Konsequenzen belegt, die Derartiges mit ihren immer häufiger lebensfremden, wenn auch möglicherweise formaljuristisch korrekten Entscheidungen zu verantworten haben...
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon GasGerd » Fr 15. Jul 2011, 17:49

Das habe ich heute auf gmx dazu geschrieben:

"Nach Angaben von "Der Westen" galt der Mann bei Polizei und Therapeuten als Musterbeispiel einer Resozialisierung, weshalb man die Observation Ende 2010 einstellte."

Als wenn die Forensiker und Polizeibeamten nicht wüsste, dass Triebtäter (!) meistens unauffällig leben und in Freiheit dementsprechend "sozialisiert" erscheinen.

Denen ist einfach die Rund - um - die Uhr - Überwachung aller wegen des EGHMR - Urteils freigelassener gefährlicher Gewaltverbrecher zu aufwändig geworden.

Also werden absurde Begründungen dafür erdichtet, die Sicherheit der Menschen, in diesem Fall speziell die der Kinder, mal wieder hintanzustellen. Das ist das Grundwesen dieses Staates, die offiziellen Stellungnahmen sind bla bla und pure Volksverarschung.

Kein Wunder, dieses Volk fordert praktisch an jedem Wahlsonntag heraus, in den nächsten 4 Jahren wieder durchgängig verarscht zu werden.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12567444?sp=294#jump
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon maxikatze » Fr 15. Jul 2011, 18:19

Mein Beitrag auf web/gmx:

Wir müssen uns die Frage stellen, ob Sicherheitsverwahrte überhaupt jemals in die Freiheit entlassen werden dürfen.
Ich schrieb gestern schon an anderer Stelle in diesem Forum, dass kein Therapeut hundertprozentig sagen kann, ob ein Täter bei passender Gelegenheit sich nicht doch wieder ein Opfer sucht, weil niemand weiß, was sich in seinem Kopf für Phantasien abspielen.
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Santo » Sa 16. Jul 2011, 16:01

Das faktische, mit einer Sicherungsverwahrung in Zusammenhang stehende, psychologische Kardinalproblem lässt sich wie folgt umschreiben:
Solange ein insbesondere des Kindesmissbrauchs überführter Täter in Strafhaft ist, befindet er sich in einer reizarmen Umgebung, in der es sich für ihn einigermaßen ohne Komplikationen leben lässt. Sobald ein solcher Täter jedoch wieder in Freiheit entlassen wird und am normalen sozialen Leben teilnimmt, erhöhen sich die für ihn risikobehafteten Reize in kürzester Zeit um ein Vielfaches, worauf der Entlassene oft anscheinend in keinster Weise vorbereitet wurde... Psychotherapeuten haben diese Menschen wenigstens großenteils aufgrund deren letztlich für das Leben draußen nicht unter realen Bedingungen stattfindenenden Verhaltens in der reizarmen Umgebung beurteilt, was die immer wieder vorkommenden Fehler in solchen Bewertungen erheblich begünstigt...
Man wird also nicht umhinkommen gerade diesen nicht außer acht zu lassenden Umstand vermehrt in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken, will man in Zukunft derartige Fehlbeurteilungen minimieren; völlig ausschließen lassen sich solche Fehler nicht.
Diese Aufmerksamkeitsfokussierung führte wahrscheinlich dazu, dass man viele Sicherungsverwahrte nicht wieder ins "normale" Leben zurückkehren lassen könnte.

Auf jeden Fall muss das bis hierher Ausgeführte jedoch dazu führen, dass schnellstens eine dies berücksichtigende neue Regelung zur Sicherungsverwahrung politisch beschlossen und verabschiedet wird. Darüber hinaus müsste diese enthalten, dass eine Therapieverweigerung automatisch zur Verlängerung der Sicherungsverwahrung auch im entsprechenden Überprüfungstermin führen muss. Wie kompliziert die gesamte Materie ist ergibt sich u.a. auch daraus, dass an diesem Punkt beispielsweise eine zusätzliche Schwierigkeit entstehen würde: Therapiefähig ist grundsätzlich nur jemand, der innerlich auch zu einer solchen Therapie bereit und dafür offen ist, selbst an sich zu arbeiten. Wenn also ein Täter die Therapie nicht mehr verweigert, da er um die o.g. Konsequenzen dieser Verweigerung weiß, innerlich einer solchen jedoch ablehnend gegenübersteht, wäre diese zum scheitern verurteilt. Man stände an dieser Stelle, wie auch jetzt schon, dann aber vermehrt, dem Problem gegenüber, beurteilen zu müssen, inwieweit das Einverständnis zur Therapie ernst zu nehmen ist oder nicht, was psychologisch wieder eine ganze Reihe Unsicherheitsfaktoren beinhaltet...

Vermeiden ließe sich alles das nur dadurch, dass man beispielsweise Missbrauchstäter von vornherein nie wieder in Freiheit entlässt, was aus menschenrechtlichen Gesichtspunkten nach bislang herrschender Rechtsprechung jedoch nicht möglich wäre...

Das einzige , was sich aus alledem ganz sicher ableiten lässt ist, dass es letztlich keine absolute Sicherheit geben wird... Eine dringend erforderliche weitere Risikominimierung als bisher erscheint jedoch machbar und dringend erforderlich.
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Uel » Sa 7. Jan 2012, 10:17


... über die Feiertage habe ich diesen umfangreichen Artikel über die Problematik der Sicherungsverwahrung gelesen.
http://www.zeit.de/2011/51/DOS-sicherheitsverwahrung

Er erschien am 19.12.11 und fächert die ganze Problematik auf, der Bevölkerung und ihre (Über)Reakionen, die Schwierigkeit der Behörden und auch die Problematik für den Täter, der an sich seine Strafe hinter sich hat.

Sehr lesenswert, damit man einen tiefen Gesamteindruck der Problematik bekommt.
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von Uel

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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon AlexRE » Sa 7. Jan 2012, 15:03

Uel hat geschrieben:
... über die Feiertage habe ich diesen umfangreichen Artikel über die Problematik der Sicherungsverwahrung gelesen.
http://www.zeit.de/2011/51/DOS-sicherheitsverwahrung

Er erschien am 19.12.11 und fächert die ganze Problematik auf, der Bevölkerung und ihre (Über)Reakionen, die Schwierigkeit der Behörden und auch die Problematik für den Täter, der an sich seine Strafe hinter sich hat.

Sehr lesenswert, damit man einen tiefen Gesamteindruck der Problematik bekommt.


Die Geschichte zeigt aber auch deutlich, dass ein menschenwürdiges Leben in vollständiger Freiheit für solche Leute kaum möglich ist. Menschen sind von Natur aus soziale Wesen und eine Leben als Aussätziger in der Gesellschaft ist für sie ein Vegetieren.

Vielleicht wäre es gerade im Hinblick auf die Menschenwürde der Betroffenen selbst eine vernünftige Alternative, die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung in einer großzügigen Anlage mit dem Leben in Freiheit angenäherten Lebensbedingungen zu schaffen - und sei es als freiwillige Alternative zu dem problematischen Leben in völliger Freiheit.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Uel » Sa 7. Jan 2012, 16:28

Die Geschichte zeigt aber auch deutlich, dass ein menschenwürdiges Leben in vollständiger Freiheit für solche Leute kaum möglich ist. Menschen sind von Natur aus soziale Wesen und eine Leben als Aussätziger in der Gesellschaft ist für sie ein Vegetieren.

Vielleicht wäre es gerade im Hinblick auf die Menschenwürde der Betroffenen selbst eine vernünftige Alternative, die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung in einer großzügigen Anlage mit dem Leben in Freiheit angenäherten Lebensbedingungen zu schaffen - und sei es als freiwillige Alternative zu dem problematischen Leben in völliger Freiheit.


eine spezielle Anlage mit einigen Vorzügen könnte schon geeignet sein, einige Freiwillige zu überzeugen, dort besser zu wohnen als in der Freiheit unter permanenten Hassausbrüchen der aufgeputschten Bevölkerung. Könnt ich mir gut vorstellen, auch wenn man die Kostenalternative für die Rundumbewachung einer Einzelperson durch Polizeibeamte mal durchkalkulieren würde. Nur wenn diese Anlagen bei einer Ausstattung die leiseste Attraktivität ausstrahlen würden, wären die Armen-Beneider aus Springerpresse und der dann aufgescheuchten Bevölkerung bereit auch dagegen mobil zu machen, wegen Steuergeldvergeudung ect.

Wenn der Fall noch etwas zeigt, dann doch die völlige Emotionallisierung von Bevölkerungsteilen durch die Presse, speziel durch die Springerpresse. Der Mann hat "nur" vergewaltigt, hat weder Mehrere noch eine Einzelne ermordet. Anscheinend sind große Teile der Bevölkerung wie selbstverständlich ehr bereit, einem Mörder die Resozialisierung zu erlauben als einem Vergewaltiger. Vielleicht sind wir bald soweit wie die Amerikaner, die im Film und TV die widerwärtigsten Mordscenen zu erdulden bereit sind, aber sobald es um völlige Nacktheit und Sex geht, wird hysterisch nach Zensur gerufen. Eine merkwürdige Perversion im Empfinden.

Ich sehe eine gewaltige Gefahr: Es kann nicht sein, dass ein Vergewaltiger ein taktische Dummkopf ist, wenn er die Vergewaltigte nicht aus Vertuschungsgründen danach auch noch umbringt. Nur weil wir inzwischen emotional Vergewaltigung höher als Mord ansetzen.


Liebe Grüße
von Uel

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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Livia » Sa 7. Jan 2012, 16:40

Finde das ist eine emotionale Geschichte, die leider immer wieder vorkommt. Meines Erachtens würden die Behörden gut daran tun, diese entlassenen Vergewaltiger mit anoymen Namen versehen damit sie ihrer Vergangenheit auf diese Weise bewältigen können, sofern ihnen das gelingt. Käme immer noch billiger, als sie mit Beamten dauernd bewachen zu müssen, was auch für den Entlassenen keine angenehme Situation zu sein scheint.

Dass man einem Mörder eher vergeben kann als einem Vergewlatiger, kann ich leider nicht verstehen. Beides sind Straftäter und beides ist zu verachten. Wenn sie aber ihre Strafe abgesessen haben und eine erneute Straftat eher unwahrscheinlich ist, sollten auch die Menschen mehr Verständnis dafür aufbringen können. Ist übrigens auch bei uns ein Problem.
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon AlexRE » Sa 7. Jan 2012, 17:26

Uel hat geschrieben:Nur wenn diese Anlagen bei einer Ausstattung die leiseste Attraktivität ausstrahlen würden, wären die Armen-Beneider aus Springerpresse und der dann aufgescheuchten Bevölkerung bereit auch dagegen mobil zu machen, wegen Steuergeldvergeudung ect.


Solche Stimmen würden sicher ab und zu aufkommen, aber das wäre ein eher kleines Problem Vergleich zu dem Unmut über die vermeintliche oder tatsächliche Bedrohungslage in der eigenen Wohngegend oder im eigenen beruflichen Umfeld. Der Zeit - Artikel beschreibt ja eindrucksvoll, wie eine ARGE - Sachbearbeiterin den Dienst verweigert und Leute, in deren Firma der Betroffene ein Praktikum macht, in dieser Zeit Urlaub nehmen. So ein Zustand kann nicht die ideale Lösung sein.

@Livia

Meines Erachtens würden die Behörden gut daran tun, diese entlassenen Vergewaltiger mit anoymen Namen versehen damit sie ihrer Vergangenheit auf diese Weise bewältigen können, sofern ihnen das gelingt.


Wenn man die Argumente, mit denen das Bundesverfassungsgericht 1977 die echte lebenslängliche Freiheitsstrafe als Verstoß gegen Art. 1 GG für verfassungswidrig erklärt hat, konsequent weiterdenkt, wäre das sogar verfassungsrechtlich zwingend geboten, auch wenn die Nachbarschaft des Freigelassenen dann nicht gewarnt wird. Die Aussicht auf eine Rückkehr in die Gesellschaft als absolutes Verfassungsgebot auszuurteilen und die Umstände dieser Rückkehr dann unerträglich zu gestalten, ist einfach widersprüchlich.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon maxikatze » Sa 7. Jan 2012, 17:54

Livia hat geschrieben:Finde das ist eine emotionale Geschichte, die leider immer wieder vorkommt. Meines Erachtens würden die Behörden gut daran tun, diese entlassenen Vergewaltiger mit anoymen Namen versehen damit sie ihrer Vergangenheit auf diese Weise bewältigen können, sofern ihnen das gelingt. Käme immer noch billiger, als sie mit Beamten dauernd bewachen zu müssen, was auch für den Entlassenen keine angenehme Situation zu sein scheint.

Dass man einem Mörder eher vergeben kann als einem Vergewlatiger, kann ich leider nicht verstehen. Beides sind Straftäter und beides ist zu verachten. Wenn sie aber ihre Strafe abgesessen haben und eine erneute Straftat eher unwahrscheinlich ist, sollten auch die Menschen mehr Verständnis dafür aufbringen können. Ist übrigens auch bei uns ein Problem.



Wäre interessant zu erfahren, wieviel Wiederholungstäter es unter Mörder und Vergewaltiger gibt. -
Für mich ist es absolut kein Problem, kein Verständnis für Vergewaltiger aufzubringen - auch wenn die Strafe abgesessen ist. Das hat nichts mit Vorurteilen zu tun, sondern mit Misstrauen.
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