Die "Insellösung"

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » Mi 29. Jul 2009, 13:14

Auf dem Artikel 5 - Forum von Paso gibt es mittlerweile einen langen thread zu dem oben verlinkten Tagesschau - Bericht:

http://artikel5.forumprofi.de/thema-anz ... html#28802

Hier mein letzter Beitrag von dort herüberkopiert:
________________________________________________________________________________________________

Hammerfall hat geschrieben:Klar doch,eine erwiesene Schuld ist Vorraussetzung und dann keine Gnade mehr,ansonsten zählt der Grundsatz : "in dubio pro reo".
Wer frei ist von Schuld,braucht die Strafe nicht zu fürchten.


Das ist definitiv falsch, ein Restrisiko von Justizirrtümern ist absolut unvermeidbar. Selbst in Deutschland mit seinen vergleichsweise nüchtern - professionell geführten Strafprozessen werden gelegentlich (nicht sehr häufig) zu Unrecht verurteilte Menschen in Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. In den USA mit seinem alttestamentarischen Rache - Strafrecht sind diese Zahlen viel grösser, von der Dunkelziffer ganz zu schweigen. Rache und Wut bzw. Hass sind eben untrennbar voneinander, da Wut und Hass ebenso wie Angst sehr schlechte Ratgeber sind, führt diese emotionelle Kontaminierung von Strafprozessen zu vielen Fehlurteilen. Welches Potential an Hass und Wut und damit Irrationalität Kindermörder in die Gesellschaft bringen können, wird ganz offensichtlich, wenn man nur einen Blick in diese Abründe wirft:

http://www.youtube.com/view_play_list?p ... 3%9Fbrauch

Diese Videos sind wirklich nichts für schwache Nerven, kein normal denkender und fühlender Mensch kann sich da den für Strafprozesse gefährlichen Emotionen entziehen.

Es bleibt wirklich nichts anderes übrig, als zu 100 % auf Prävention zu setzen und sich jeglicher nur an Rache orientierten Elemente des Strafrechts zu enthalten, sonst erwischt man unvermeidlich Unschuldige, je emotioneller die Verfahren, desto mehr.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » Di 4. Aug 2009, 14:21

Don hat geschrieben:Es gibt durchaus interessante Diskussionen die sich nicht um das Thema herumschleichen, ich sah mal eine im österreichischen Fernsehen an der drei sehr kompetente Juristen beteiligt waren. Aber auch die waren äußerst vorsichtig bemüht ja kein falsches Wort an der falschen Stelle zu sagen.


Die Ausnahmekandidaten, die völlig schmerzfrei mit möglichen falschen Worten umgehen, können sich dem Grundproblem der möglichen Kollision höchstrangiger unantastbarer Rechtsgüter in einem Konflikt, den der Staat regeln muss, auch nicht in wirklich überzeugender Weise nähern:

Für Täter, die unter einem „sadistisch-perversen Tötungsimpuls“ leiden, die also nicht therapierbar seien, „sollten wir die Todesstrafe einführen“, sagte Bossi in einem Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin FOCUS. Ein „bloßes Einsperren“ bewirke keine Einsichten bei diesen Menschen, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellten. „Sterben muss jeder. Dann kann man diese Menschen auch gleich erlösen“, so Bossi. Zu dieser Einsicht habe ihn sein spät entdeckter christlicher Glaube geführt. Die Schöpfung verpflichte den Menschen, „das Beste aus ihrem Leben zu machen.“


Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland ... 25591.html

Wenn man für so etwas die Lösung in religiösen Kategorien sucht, kann auch nichts wirklich stimmiges dabei herauskommen.



Paul Felz hat geschrieben:Im Fall Daschner stand die Androhung (!) von Schmerz einem Kindesleben gegenüber. Nicht Leben gegen Leben.

Wo ist Mr. Spock, wenn man ihn braucht?


Nein, die Kernschutzbereiche des Artikel 1 GG waren auf Kollisionskurs, die körperliche Integrität (Schmerz) und selbst das Leben sind Verfassungsrechtsgüter, die man miteinander abwägen kann, die Menschenwürde ist nicht abwägungsfähig, sondern absolut geschützt.

Bei dieser Art Kollision bleibt den Verantwortlichen bislang nichts anderes übrig, als die Höchstrangigkeit der bedrohten Rechtsgüter auf einer der beiden Seiten zu verleugnen.

Das ist im Fall Daschner zu Lasten des Kindes ausgegangen - bzw. künftiger Kinder in der gleichen Situation - weil so getan wurde, als hätte hier "nur" das abwägungsfähige Lebensrecht des Kindes gegen die unantastbare Menschenwürde des Gefangenen gestanden (nur auf den "Schmerz" abzustellen, ist im Zusammenhang mit echter Folter beschönigend, das ist immer ein glasklarer Verstoß gegen Artikel 1 GG). Tatsächlich wurde mit der "Deckung", die der Staat jetzt einem Untersuchungsgefangenen gegen Angehörige oder andere möglich Helfer auf Seiten des Kindes gewähren muss, das Leben der Betroffenen für nicht schutzfähig erklärt, weil es hinter die Menschenwürde des (möglichen, siehe Unschuldsvermutung) Aggressors zurücktreten muss. Damit wird es für unsere Rechtsprinzipien aufgeopfert, das wiederum ist eine Verfügung über sein Existenzrecht, die nicht nur das Lebensrecht, sondern auch die Menschenwürde verletzt. Diese Verletzung liegt nicht nicht im Töten (durch Unterlassen), sondern im Instrumentalisieren als Mittel bzw. Werkzeug zum Schutz der Menschenrechte Anderer. Das ist nach eingeschliffener Rechtsprechung des BVerfG keine blosse Verletzung des Lebensrechts mehr, sondern eine typische Verletzung der Menschenwürde. Darauf basiert z. B. das bekannte Urteil zum Luftverkehrssicherheitsgesetz.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » Mo 27. Jun 2011, 20:05

Ich habe den thread nach der Abstimmung auf dem Unterforum für Vereinsmitglieder (86 % pro - Stimmen) wieder in den öffentlich einsehbaren Teil des Forums verschoben.

Zudem hat unser GG-Aktiv - Mitglied Sascha heute einen Facebook - Blog zu dem Thema eröffnet:

http://www.facebook.com/profile.php?id= ... 9990041987
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » Di 28. Jun 2011, 12:38

Ich habe einen Rohentwurf einer e-Petition zu dem Thema erstellt. Vor der Einreichung beim Petitionsausschuss des Bundestages kann jedes Vereinsmitglied von GG-Aktiv auf dem Unterforum für Vereinsmitglieder den Text lesen und ggfs. Verbesserungsvorschläge machen:

http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewt ... 43efa2d463

viewtopic.php?f=36&t=564&p=14042#p14042
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Die "Insellösung": Aktualisierte, klärende Stellungnahme

Beitragvon Santo » Di 28. Jun 2011, 18:28

Für alle Leser sei hier, zwecks schnelleren Einlesens und Verständnisses der Problematik nach Wiedereröffnung des Strangs, meine aktualisierte und klarstellende Stellungnahme zur "Insellösung" angeführt:

Bei der "Insel-Lösung", die nicht notwendigerweise eine Insel sein muss, handelt es sich um einen weitgehend dem normalen Leben angepassten Lebensraum für Schwerstkriminelle in welchen diese nach Verbüßen der gegen sie verhängten Freiheitsstrafe eingewiesen werden. Es geht dabei um eine für den Täter noch angenehmere Lebensform als die ansonsten gegen ihn zu verhängende Sicherungsverwahrung, zu verbringen in einer von der Rechtsprechung geforderten, von der Gefängnisstrafe, also dem Regelvollzug, sachlich und inhaltlich abzugrenzenden, noch zu schaffenden Anlage, selbst wenn dies schon eine Verbesserung der bisherigen Umstände darstellt. Es kommen also nur solche Täter für diese Lösung in Betracht, gegen die im Urteil bereits eine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Juristisch ist es also nichts anderes als eine Spezialform der gesetzlich bereits normierten, daher zulässigen Sicherungsverwahrung.

Ein von unseriösen Kritikern erhobener Vorwurf es handele sich um einen Ansatz, der normiertes Recht beugt, geht also völlig ins Leere, da diese Lösung nicht nur bereits geltendem Recht entspricht, sondern dieses sogar entschärft, da dem Schwerstkriminellen in einem dem normalen Leben angenäherten Lebensraum wesentlich bessere, nahezu freiheitsähnliche Lebensbedingungen geboten werden. Das einzige was diesen Strafätern genommen wird, ist die Möglichkeit, dem Rest der Gesellschaft weiteren Schaden zuzufügen, da sie von dieser ferngehalten werden, ohne dass dabei gänzlich jeder Bezug zur Außenwelt unterbunden würde. Zusammenleben mit Verwandten oder anderen nahestehenden Personen, ein Handel mit der "Außenwelt" wäre beispielsweise durchaus möglich. Der ebenfalls gegen diese Lösung erhobene Vorwurf es handele sich hier um KZ's ist angesichts der vorgenannten Ausführungen nicht nur absolut lebensfremd und völlig neben der Sache, sondern lässt neben der Tatsache, dass dieser Vorwurf für sich selbst schon eine Straftat darstellen könnte, ganz klare Rückschlüsse auf die Gesinnung des "Kritikers" zu, bei dem es sich eigentlich nur um einen rechtswidrig handelnden Agitator handelt, der mit einigen Gesinnungsgenossen anderen seine Meinung aufzwingen möchte.
Die weitere Kritik der politischen Gegenseite der bereits genannten "Gesinnungs-Fraktion" an diesem Modellentwurf, die Vertreter desselben seien Verbrecherfreunde ist ebenso unsachlich, daher nicht diskussionsfähig, wie abwegig. Da den Verbrechern nach diesem Modellansatz jede Möglichkeit genommen wird anderen jemals wieder Schaden zuzufügen und sie danach nie wieder ein völlig freies Leben führen könnten, kann man sicherlich nicht von Verhätscheln von Kriminellen sprechen, was in diesem Staat durch das, teilweise sogar unrechtmäßige, "Verschenken" von Bewährungen schon zur genüge praktiziert wird.


Quintessenz:
Ich betone noch einmal, es geht bei der "Insellösung" lediglich um den Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten Schwerstkrimineller, welche ansonsten unter Sicherungsverwahrung herkömmlicher Art gestellt würden. Dieser Lösungsansatz bietet für die Gesellschaft objektiv eine Perspektive auf endgültigen Schutz vor solch letztlich nicht einschätzbaren und damit auf unabsehbare Zeit gefährlichen Kriminellen und den Kriminellen selbst eine Möglichkeit einer weitgehend selbstbestimmten Lebensführung, die sie in keinem Gefängnis dieser Welt je erlangen könnten...

Mein Dank gilt den sich, wie dargestellt, diametral widersprechenden Ansichten der "politischen" (wenn man sie überhaupt so bezeichnen kann) Gegner rechts und links außen, die durch ihre unqualifizierten Darstellungen und Anfeindungen für jeden neutralen Menschen klar und überaus deutlich belegt haben, dass die Entwickler des hier angesprochenen Modellentwurfs, zumindest bei der derzeitigen Diskussion darüber, die einzigen zu sein scheinen, welche den echten Weg der Mitte auf Grundlage geltenden Rechts vertreten.

Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
Johann Wolfgang von Goethe (Deutscher Dichter, Naturwissenschaftler, Kunsttheoretiker und Staatsmann)

Im übrigen gilt

Lob und Tadel bringen den Weisen nicht aus dem Gleichgewicht.
Siddhartha Gautama (Begründer des Buddhismus, der erste Buddha)
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

Mahatma (Mohandas Karamchand) Gandhi (Indischer Philosoph, Pazifist, Menschenrechtler, Rechtsanwalt und Staatsmann)
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » Mi 29. Jun 2011, 11:42

Vom privaten Forum hierher kopiert:

Chewie hat geschrieben:Santo, dein letztes Posting ist bis auf einen Halbsatz (soweit ich das erkennen kann) wortgleich mit deinem Posting von Seite 2.
Desweiteren steht darin immer noch dieser KZ-Vergleich, den vor deinem Posting in diesem Thread niemand erhoben hat (es sei denn, die Postings wurden gelöscht) und du also einfach mal frei in die Runde irgendwem eine gewisse Gesinnung unterstellst - frei nach dem Motto "Mit der Nazi-Keule kann man jeden Gegner diskreditieren".

Wernn du dein Posting schon aktualisierst, hättest du auch die jüngste Rechtsprechung einfließen lassen müssen, derzufolge die Sicherungsverwahrung ganz klar von einem Gefängnisaufenthalt abgegrenzt werden muß, sowohl in der Ausgestaltung des Alltags als auch in der Unterbringung (also nicht mehr in einer JVA).
Somit werden quasi zukünftig kleine "Mini-Inseln" eingerichtet, die aber wesentlich überschaubarer und vor allem kontrollierbarer sind als eine Stadt voller Sicherungsverwahrter.

Und zu dem Punkt, wo genau die von dir angedachte Einrichtung erbaut werden soll, hast du dich immer noch nicht geäußert. Ich wiederhole mich: Solch eine Einrichtung, also eine Stadt, wird es in Deutschland kaum jemals geben, wenn schon bei jeder Forensik-Klinik die Anwohner auf die Barrikaden gehen.


Chewie hat geschrieben:Desweiteren steht darin immer noch dieser KZ-Vergleich, den vor deinem Posting in diesem Thread niemand erhoben hat (es sei denn, die Postings wurden gelöscht) und du also einfach mal frei in die Runde irgendwem eine gewisse Gesinnung unterstellst - frei nach dem Motto "Mit der Nazi-Keule kann man jeden Gegner diskreditieren".

(...)

Und zu dem Punkt, wo genau die von dir angedachte Einrichtung erbaut werden soll, hast du dich immer noch nicht geäußert. Ich wiederhole mich: Solch eine Einrichtung, also eine Stadt, wird es in Deutschland kaum jemals geben, wenn schon bei jeder Forensik-Klinik die Anwohner auf die Barrikaden gehen.


Der KZ - Vergleich wurde auf dem Forum von web.de / gmx mehrfach gezogen. Das war noch vor der Eröffnung der threads zu dem Thema auf Artikel 5 und hier im Jahre 2008, so lange befassen wir uns nämlich schon mit der Idee.

Natürlich gehen bei jeder Forensik - Klinik die Leute auf die Barrikaden, aber es gibt solche Kliniken. Warum soll man nicht eine davon zu einer Siedlung ausbauen?

Wenn wir in der nächsten Woche die e-Petition einreichen, werden wir sie hier veröffentlichen. Ich hoffe, dass dann alle Missverständisse ausgeräumt werden können.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon Santo » Do 30. Jun 2011, 14:33

Meine Entgegnung zu der anscheinend wenig reflektierten Kritik des Teilnehmers Chewie an meinem aktualisierten Einführungs-Beitrag zur "Insel-Lösung", herüberkopiert von Alex' privatem Forum:

Chewie hat geschrieben:Santo, dein letztes Posting ist bis auf einen Halbsatz (soweit ich das erkennen kann) wortgleich mit deinem Posting von Seite 2.
Desweiteren steht darin immer noch dieser KZ-Vergleich, den vor deinem Posting in diesem Thread niemand erhoben hat (es sei denn, die Postings wurden gelöscht) und du also einfach mal frei in die Runde irgendwem eine gewisse Gesinnung unterstellst - frei nach dem Motto "Mit der Nazi-Keule kann man jeden Gegner diskreditieren".

Wernn du dein Posting schon aktualisierst, hättest du auch die jüngste Rechtsprechung einfließen lassen müssen, derzufolge die Sicherungsverwahrung ganz klar von einem Gefängnisaufenthalt abgegrenzt werden muß, sowohl in der Ausgestaltung des Alltags als auch in der Unterbringung (also nicht mehr in einer JVA).
Somit werden quasi zukünftig kleine "Mini-Inseln" eingerichtet, die aber wesentlich überschaubarer und vor allem kontrollierbarer sind als eine Stadt voller Sicherungsverwahrter.

Und zu dem Punkt, wo genau die von dir angedachte Einrichtung erbaut werden soll, hast du dich immer noch nicht geäußert. Ich wiederhole mich: Solch eine Einrichtung, also eine Stadt, wird es in Deutschland kaum jemals geben, wenn schon bei jeder Forensik-Klinik die Anwohner auf die Barrikaden gehen.


Vorab sei erwähnt, dass ich grundsätzlich niemandem irgendetwas unterstelle. Anscheinend hast Du entweder meinen Beitrag nicht verstanden oder bist selbst derjenige, welcher mir unterstellt eine Unterstellung vorgenommen zu haben, obschon es eine solche gar nicht gibt und Du eine solche nur hinein interpretierst.

Außerdem ist die Feststellung einer Wortgleichheit meiner Beiträge schon deswegen falsch, weil bereits der ganze Eingangsabsatz meines Ursprungsbeitrags von mir entfernt worden ist...
Bitte erst richtig lesen, dann kritisieren, wenn es denn tatsächlich etwas zu kritisieren gibt...

Wie wär's darüber hinaus einfach mal mit vorausschauendem Denken? Die schon vor langer Zeit gegen uns erhobenen, unhaltbaren und mehrfach widerlegten Vorwürfe und deren Entgegnungen, habe ich deshalb im Beitrag belassen, da über kurz oder lang von irgendwelchen Intelligenz Geforderten nahezu garantiert wieder solche erhoben werden dürften, da man auf deren Seiten nur schwerlich bereit ist dazuzulernen.

Das Posting ist mittlerweile an der neuesten Rechtsprechung orientiert.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon maxikatze » Do 30. Jun 2011, 15:31

Hi santo ;)
Du hast wirklich Talent, dass sehr gut auszuformulieren und die Thematik kurz, prägnant und unmissverständlich auf den Punkt zu bringen. Obwohl ich die Petition mit Bauchschmerzen unterzeichnen werde, sollte der Antrag zum Mitzeichnen freigegeben werden, bin ich dafür Deinen Satz unverändert in die Begründung mit einfließen zu lassen:

Bei der "Insel-Lösung", die nicht notwendigerweise eine Insel sein muss, handelt es sich um einen weitgehend dem normalen Leben angepassten Lebensraum für Schwerstkriminelle in welchen diese nach Verbüßen der gegen sie verhängten Freiheitsstrafe eingewiesen werden. Es geht dabei um eine für den Täter noch angenehmere Lebensform als die ansonsten gegen ihn zu verhängende Sicherungsverwahrung, zu verbringen in einer von der Rechtsprechung geforderten, von der Gefängnisstrafe, also dem Regelvollzug, sachlich und inhaltlich abzugrenzenden, noch zu schaffenden Anlage, selbst wenn dies schon eine Verbesserung der bisherigen Umstände darstellt. Es kommen also nur solche Täter für diese Lösung in Betracht, gegen die im Urteil bereits eine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Juristisch ist es also nichts anderes als eine Spezialform der gesetzlich bereits normierten, daher zulässigen Sicherungsverwahrung.

... es geht bei der "Insellösung" lediglich um den Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten Schwerstkrimineller, welche ansonsten unter Sicherungsverwahrung herkömmlicher Art gestellt würden. Dieser Lösungsansatz bietet für die Gesellschaft objektiv eine Perspektive auf endgültigen Schutz vor solch letztlich nicht einschätzbaren und damit auf unabsehbare Zeit gefährlichen Kriminellen und den Kriminellen selbst eine Möglichkeit einer weitgehend selbstbestimmten Lebensführung, die sie in keinem Gefängnis dieser Welt je erlangen könnten...


Was haltet Ihr davon, ausländische Schwerkriminelle, die abgeschoben werden müssten, bei denen aber das Ursprungsland die Wiederaufnahme verweigert, diese Länder sich dann an den Unterbringungskosten beteiligen sollten?
Ausserdem sollte es bei Kriminalität eine Rücknahme der deutschen Staatsbürgerschaft geben. Aber das wäre schon wieder eine andere Petition.....
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » Do 30. Jun 2011, 15:56

maxikatze hat geschrieben:Was haltet Ihr davon, ausländische Schwerkriminelle, die abgeschoben werden müssten, bei denen aber das Ursprungsland die Wiederaufnahme verweigert, diese Länder sich dann an den Unterbringungskosten beteiligen sollten?
Ausserdem sollte es bei Kriminalität eine Rücknahme der deutschen Staatsbürgerschaft geben. Aber das wäre schon wieder eine andere Petition.....



Genau genommen 2 andere Petitionen ...

Durch ein nationales Gesetz kann man kaum rechtliche Verpflichtungen für andere Nationen begründen, man kann aber von jedem Einwanderer oder gar Touristen eine Kaution für den Fall verlangen, dass er dem deutschen Staat zur Last fällt. Das wäre auch eine Variante, die nach den heutigen Gesetzen schon möglich ist.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » Mo 4. Jul 2011, 14:30

Diese Petition habe ich gerade beim Petitionsauschuss des Bundestages eingereicht:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Abstand der Sicherungsverwahrung zum Strafvollzug so ausgestaltet wird, dass die neuen Vorschriften auf jeden Fall einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgerichts und den EGHMR standhalten, damit eine nochmalige Freilassung von Sicherungsverwahrten aufgrund mangelhafter Rechtsgrundlagen der Sicherungsverwahrung ausgeschlossen werden kann.

Dazu ein Auszug der Leitsätze des Urteils BVerfG, 2 BvR 2365/09 vom 4.5.2011:

"3.a) Der in der Sicherungsverwahrung liegende, schwerwiegende Eingriff in das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist nur nach Maßgabe strikter Verhältnismäßigkeitsprüfung und unter Wahrung strenger Anforderungen an die zugrundeliegenden Entscheidungen und die Ausgestaltung des Vollzugs zu rechtfertigen. Dabei sind auch die Wertungen des Art. 7 Abs. 1 EMRK zu berücksichtigen.
b) Die Sicherungsverwahrung ist nur zu rechtfertigen, wenn der Gesetzgeber bei ihrer Konzeption dem besonderen Charakter des in ihr liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung und dafür Sorge trägt, dass über den unabdingbaren Entzug der „äußeren“ Freiheit hinaus weitere Belastungen vermieden werden. Dem muss durch einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug Rechnung getragen werden, der den allein präventiven Charakter der Maßregel sowohl gegenüber dem Untergebrachten als auch gegenüber der Allgemeinheit deutlich macht. Die Freiheitsentziehung ist – in deutlichem Abstand zum Strafvollzug („Abstandsgebot“, vgl. BVerfGE 109, 133 <166>) – so auszugestalten, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimmt."

Zur Meidung jeder für den Sicherungszweck nicht unabdingbaren Belastung der Freiheitsrechte der Sicherungsverwahrten soll eine großzügige Anlage geschaffen werden, möglichst in Gestalt einer kleinen Siedlung, die neben den notwendigen Therapieeinrichtungen auch Freizeitangebote aller Art umfasst und die Möglichkeit selbständiger beruflicher Tätigkeit bietet. Eine überwachte Besucherzone an der Grenze des gesicherten Areals soll großzügige Besuchsregelungen für Angehörige ermöglichen.


Da war noch ein Feld "Anregungen für die Diskussion des Vorschlags", da habe ich das hier reingeschrieben:

Als Hauptproblem für die praktische Umsetzung des Vorschlags ist der Unmut der Einwohner der Gegend, in der das Projekt verwirklicht werden soll, zu erwarten. Deshalb sollte das Areal einer bereits bestehenden geschlossenen Klinik für forensische Psychatrie angeschlossen werden, die möglichst weit von Siedlungen entfernt ist.
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