Hiesige Gerichte verbieten ständig, was demokratisch gewählte Parlamente beschlossen haben, insbesondere der EGMR und das BVerfG. Das ist hier aber nicht der Punkt. Hier geht es darum, dass Trumps Machenschaften die Gewaltenteilung in den USA anscheinend doch nicht überwinden können. Das ist wichtiger als jede rechtliche Einzelfrage, ob Zölle oder sonstwas.maxikatze hat geschrieben: 21.02.2026, 12:02 Alex schrieb:Nicht immer auf die USA gucken, was dort alles falsch läuft.Der oberste Gerichtshof der USA hat einen Teil der von Trump verhängten Zölle wegen missbräuchlicher Nutzung einer nicht passenden Rechtsgrundlage für rechtswidrig erklärt:
Ist die EU besser? Erhebt die EU keine Zölle? Würden hiesige Gerichte Zölle verbieten? Vermutlich nicht.
Zölle sind wirtschaftsfeindlich, egal wer sie erhebt. Denn Großkunden, die ihre Ware aus China beziehen und die Endkunden haben das Nachsehen.
Grundrechte in den USA
Re: Grundrechte in den USA
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Re: Grundrechte in den USA
Hiesige Gerichte verbieten ständig, was demokratisch gewählte Parlamente beschlossen haben
Das ist aber, worauf ich hinauswollte und mir kam es darauf an, zu sagen, dass weder in Deutschland noch in der EU kein Gericht Zölle verbietet.Das ist hier aber nicht der Punkt
Was die Gewaltenteilung betrifft - die sehe ich wackeln.
Das fängt damit an, dass Politiker die Richterauswahl auskungeln. Sie nennen es " vertrauliche Gespräche" (O-Ton Haßelmann bei Lanz letztes Jahr im Sommer), wenn im Hinterzimmer nur einer von drei oder vier Richter zur Wahl für das BVerfG gestellt wird und die Parlamentarier keine Möglichkeit haben, sich für einen anderen Kandidaten zu entscheiden. So nach dem Motto friss oder stirb.
"Wenn die Regierung das Volk fürchtet, herrscht Freiheit.
Wenn das Volk die Regierung fürchtet, herrscht Tyrannei"
- Thomas Jefferson, dritter amerikanischer Präsident von 1801 bis 1809
Wenn das Volk die Regierung fürchtet, herrscht Tyrannei"
- Thomas Jefferson, dritter amerikanischer Präsident von 1801 bis 1809
Re: Grundrechte in den USA
Moin, Frage ist, steht in dem Gesetz, dass es nur einmalig angewendet werden darf oder kann Trump Ende Juli einfach die nächsten 150 Tage verkünden?AlexRE hat geschrieben: 21.02.2026, 09:23 Der oberste Gerichtshof der USA hat einen Teil der von Trump verhängten Zölle wegen missbräuchlicher Nutzung einer nicht passenden Rechtsgrundlage für rechtswidrig erklärt:
https://www.welt.de/wirtschaft/article6 ... oelle.html
Trump wird jetzt natürlich zu anderen Tricks greifen, seine Wut über die Entscheidung ist aber dennoch gut begründet. Der oberste Gerichtshof hat Trump demonstriert, dass er trotz der Neubesetzung von Richterstellen mit seinen vermeintlichen politischen Freunden während seiner ersten Amtszeit nicht mit jedem Rechtsmissbrauch durchkommt.
Nachdem ihm bereits in der Grönland - Angelegenheit einige republikanische Abgeordnete die Gefolgschaft verweigert hatten, muss sich die Maga - Clique in Washington jetzt dreimal überlegen, ob sie es wagen kann, die Zwischenwahlen im November 2026 zu manipulieren.
Angesichts der Häufigkeit von Trumps Zollankündigungen und -absagen bin ich allerdings schon länger davon überzeugt, dass er damit Schwankungen am Aktienmarkt auslösen und seinen Vertrauten lukrative Gewinne bescheren möchte.
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
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Re: Grundrechte in den USA
Es heißt überall, dass nach 150 Tagen der Kongress zustimmen muss, hier z. B.:Staber hat geschrieben: 22.02.2026, 15:29 Moin, Frage ist, steht in dem Gesetz, dass es nur einmalig angewendet werden darf oder kann Trump Ende Juli einfach die nächsten 150 Tage verkünden?
https://www.n-tv.de/politik/Trump-erlae ... 88245.html
Mehrere Zeiträume von 150 Tagen hintereinander zu schalten, wäre eine absurde Rechtsumgehung. Das würde der oberste Gerichtshof ganz sicher nicht zulassen.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Grundrechte in den USA
Moin werte User!
Nachgehakt!
Eigentlich war das Zollabkommen zwischen der EU und den USA bereits vereinbart oder? Allerdings noch nicht ratifiziert! Die EU-Verhandler wollen heute in einer Sondersitzung über das weitere Vorgehen beraten.
Instrumente und Gegenmaßnahmen stehen ja offenbar genug bereit. Insbesondere die Milliarden und aber Milliarden, die in der IT-Branche in die USA abfließen, sind der größte Hebel.
Und warum nicht auch mal, militärisch ausgedrückt, proaktiv einen Warnschuss mit der "Bazooka" abgeben? Trump und seine Leute verstehen nur Härte.
Nachgehakt!
Eigentlich war das Zollabkommen zwischen der EU und den USA bereits vereinbart oder? Allerdings noch nicht ratifiziert! Die EU-Verhandler wollen heute in einer Sondersitzung über das weitere Vorgehen beraten.
Instrumente und Gegenmaßnahmen stehen ja offenbar genug bereit. Insbesondere die Milliarden und aber Milliarden, die in der IT-Branche in die USA abfließen, sind der größte Hebel.
Und warum nicht auch mal, militärisch ausgedrückt, proaktiv einen Warnschuss mit der "Bazooka" abgeben? Trump und seine Leute verstehen nur Härte.
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
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Gruß Staber
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Re: Grundrechte in den USA
Richtig, die sind auch oft genug zurückgerudert, wenn ein Bluff nicht funktioniert hat. Die Chinesen haben sich nichts gefallen lassen, obwohl sie ein erhebliches Problem mit dem Arbeitsmarkt haben.
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