Dänemark

Ein Unterforum für rechtsvergleichende Themen
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
Beiträge: 28986
Registriert: 16.12.2008, 16:24
Kontaktdaten:

Re: Dänemark

Beitrag von AlexRE »

Jetzt will Trumps Regierungssprecherin Leavitt militärische Optionen in Sachen Grönland nicht mehr ausschließen:

https://www.welt.de/politik/ausland/art ... insel.html

Derweil beraten die Europäer, wie sie reagieren sollen. Fragt sich nur, was sie überhaupt machen könnten, wenn die Amerikaner eine Militäraktion gegen einen Nato - Partner starten würden.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
Beiträge: 28986
Registriert: 16.12.2008, 16:24
Kontaktdaten:

Re: Dänemark

Beitrag von AlexRE »

Mehrere republikanische Kongressabgeordnete sind stinksauer wegen der Drohungen gegen den Natopartner Dänemark:

https://web.de/magazine/politik/us-poli ... p-41761182

Im äußersten Fall könnte Trump also schon vor den Zwischenwahlen im nächsten Jahr die Mehrheit im Senat und im Repräsentantenhaus verlieren und zur lahmen Ente werden.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
Staber
Beiträge: 12407
Registriert: 21.04.2011, 13:43
Wohnort: Bremen

Re: Dänemark

Beitrag von Staber »

AlexRE hat geschrieben: 22.12.2025, 13:06 Jetzt hat die Regierung in Kopenhagen den amerikanischen Botschafter einbestellt, weil Trump den Gouverneur von Louisiana zum Sonderbeauftragten für Grönland (bzw. dessen Eingemeindung in die USA) bestellt hat:

https://www.welt.de/politik/ausland/art ... r-ein.html

Louisiana ist natürlich sehr viel weiter von Grönland entfernt als die nordöstlichen Bundesstaaten der USA. Dort regieren aber Demokraten, die im Gegensatz zu dem republikanischen Gouverneurchen nicht die Hacken zusammenknallen, wenn Trump mit irgendeinem Mist ankommt:
(...)

Landry bezeichnete es auf der Plattform X als eine Ehre, dazu beitragen zu dürfen, „Grönland einen Teil der USA zu machen“. Er ist seit Anfang 2024 Gouverneur von Louisiana. Wieso Trump ausgerechnet ihn als Sondergesandten einsetzen will, ist unklar.

(...)
Moin Alex!

Alle haben es gewusst: Trump ist geisteskrank, nur die US-Republikaner nicht. Wo soll das noch hinführen, wenn man solche Menschen weiter an den Hebeln der Macht lässt. Die Demokraten sind zu schwach um Trump Paroli zu bieten, und es bietet sich auch keiner an, der dem Treiben dieses Menschen Einhalt gebietet.
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
Beiträge: 28986
Registriert: 16.12.2008, 16:24
Kontaktdaten:

Re: Dänemark

Beitrag von AlexRE »

Staber hat geschrieben: 08.01.2026, 21:09 Moin Alex!

Alle haben es gewusst: Trump ist geisteskrank, nur die US-Republikaner nicht. Wo soll das noch hinführen, wenn man solche Menschen weiter an den Hebeln der Macht lässt. Die Demokraten sind zu schwach um Trump Paroli zu bieten, und es bietet sich auch keiner an, der dem Treiben dieses Menschen Einhalt gebietet.
Moin :)

Ich glaube eher, dass viele republikanische Angeordnete wissen, was sie tun, und trotzdem jeden Schwachsinn von Trump mitmachen. Die Kongressabgeordneten müssen nämlich, ähnlich wie deutsche Abgeordnete, einige Jahre im Parlament sitzen, bevor sie finanziell auch für das Alter ausgesorgt haben.

Bei einigen Themen, insbesondere Grönland, machen aber nicht mehr alle republikanischen Abgeordneten mit, siehe meinen letzten Beitrag hier weiter oben. Das könnte Trump bereits vor den Zwischenwahlen im nächsten November schwächen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Antworten

Zurück zu „Verfassungsrecht international“