Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Wie dem Einleitungstext unserer Seite zu entnehmen ist, sind die wesentlichen Aussagen des Artikel 3 GG für uns absolut unverhandelbar. Dieses Unterforum betrifft also unser Kernprogramm.

Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon Staber » Di 28. Nov 2023, 19:35

AlexRE hat geschrieben:Jetzt hat Herr Ofarim gestanden und das Gericht hat das Verfahren gegen eine Geldauflage wegen geringer Schuld eingestellt (§ 153a StPO):

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... cdb08f8418

Im Netz stößt diese Milde des Gerichts überwiegend auf Unverständnis. Die beiden Hauptgründe dafür, dass das Geständnis und die Entschuldigung besser als eine Verurteilung Ofarims jeden Druck von dem Geschädigten genommen hätten und dass der Angeklagte sich massiv selbst geschadet habe, entsprechen aber einer gefestigten Rechtsprechung hinsichtlich besonders gewichtiger Strafmilderungsgründe.

Sogar für die Vergewaltigung von Kindern kann ein nicht Vorbestrafter mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, wenn er dem Opfer durch ein Geständnis traumatisierende Zeugenaussagen vor Gericht erspart hat und außerdem seine Familie und seine berufliche Existenz als Folge der Tat zerstört wurde.

Man kann natürlich rechtspolitische Einwände gegen diese Rechtspraxis vorbringen, aber man sollte sie zur Kenntnis nehmen, bevor man einem Gericht unterstellt, es würde Juden bevorzugt behandeln. Darauf laufen manche Kommentare im Netz nämlich hinaus.


Im Netz stößt diese Milde des Gerichts überwiegend auf Unverständnis.


Werter Alex.
Bei mir nicht!
Der ganze Vorgang hat im Gegensatz zu den Privatverfehlung Friedmann /Koks/Prostituierten nicht nur eine moralische Dimension sondern ist hochpolitisch, zumal sich der Zentralrat der Juden in Deutschland zu dieser Lüge schon dahingehend geäußert hat.
Jetzt kann er nur noch in Nachtbars verkleidet jobben. Selbst das Land seiner Väter wird ihn nicht mehr aufnehmen…
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
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Gesund bleiben !
Gruß Staber
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon maxikatze » Di 28. Nov 2023, 20:46

Alex schrieb:
Jetzt hat Herr Ofarim gestanden und das Gericht hat das Verfahren gegen eine Geldauflage wegen geringer Schuld eingestellt (§ 153a StPO):


Ofarim hat seine Glaubwürdigkeit verspielt.
Welche Auswirkungen sein Verhalten für sein weiteres Leben hat - ob also seine Musikkarriere gestoppt ist - wird man sehen.
Aber dafür, dass der Hotelangestellte zwei Jahre für nichts und wieder nichts, total unter Stress gestanden hat und sogar heute noch wegen der falschen Anschuldigung psychologische Hilfe braucht, ist die Strafe sehr gering ausgefallen. Denn fast bis zum Schluss hat er seine Vorwürfe aufrecht erhalten, die sich schon ziemlich früh als haltlos erwiesen haben. Wenn der Hotelangestellte mit Ofarims Entschuldigung leben kann, ist das Urteil in Ordnung.
https://web.de/magazine/politik/gil-ofa ... n-38912424
Ofarim: "Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen. Es tut mir leid." Der Hotelmanager antwortet mit leiser Stimme: "Ja, ich nehme die Entschuldigung an."
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon AlexRE » Mi 29. Nov 2023, 09:41

maxikatze hat geschrieben:Ofarim hat seine Glaubwürdigkeit verspielt.


Offenbar hat er mit dem vom Gericht angeregten Geständnis gerade noch die Kurve gekriegt. Die Aussage einer Zeugin hätte wohl zu seiner sicheren Verurteilung geführt:

(...)

Die Wahrheit liege nun offen zutage, stellt die Kammer fest. Einen maßgeblichen Anteil daran habe die am zweiten Verhandlungstag erfolgte Aussage einer Zeugin, die hinter Ofarim in der Schlange vor der Rezeption gestanden, das Geschehen mitbekommen und eine antisemitische Beleidigung in Abrede stellte. Stattdessen habe Ofarim "gepöbelt". In einer wenig später erfolgten Whats-App-Unterhaltung mit einer Kollegin hat sie die Darstellung Ofarims in seinem Instagram-Video ebenfalls dementiert. Durch den engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem eigenen Erleben des Geschehens und seiner Weitergabe an eine andere Person sei ihre Aussage besonders glaubhaft, hieß es seitens der Kammer.

(...)


https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... staendnis/
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon maxikatze » Mi 29. Nov 2023, 13:59

Das wird noch nicht alles sein; das Hotelmanagement wird vermutlich Schadensersatz einfordern und der Hotelangestellte ebenfalls.
Ofarim ist noch nicht raus aus der Nummer.
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top- ... 6656&ei=14
...."Gravierender dürften zum einen die weiteren finanziellen Folgen für ihn sein: Er muss seine Verteidigung und vermutlich auch die Kosten des Nebenklägers zahlen. Letzterer, der Hotelmanager, hat zudem in einem sogenannten Adhäsionsverfahren bereits Schmerzensgeld gefordert, hier kam es bereits zu einem Vergleich – die Höhe der Summe ist aber noch nicht bekannt. Zudem könnte das Hotel Ofarim noch verklagen und die Kosten für die privaten Ermittlungen sowie für eventuelle Umsatzeinbußen des Hotels verlangen."
....
Er muss nun einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro verrichten. Der 41-Jährige hat die Summe innerhalb eines halben Jahres an die Jüdische Gemeinde zu Leipzig und den Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz zu zahlen.
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon Uel » Mi 29. Nov 2023, 14:52

Vielleicht weiß Ofarim mehr, dass es vielleicht neben dem "Ausländer-Bonus" auch eine "Antisemitismus-Bonus" gibt.

Ich musste mich schon vor jetzt fast 20 Jahren bei einem Lehrgang belehren lassen, was dieser "Ausländer-Bonus" sei. Die Gesprächspartner, die mich in Kenntnis setzten waren gebürtig ein Russe***, ein Pole, ein Vietnamese und ein Libanese, alles Ingenieure, die wegen der Arbeit nach Deutschland gekommen waren. Der Bonus bedeutet vorzugeben, dass man Beschränkungen und behindernde Reglungen sprachlich nicht verstünde, oder z. B. um bei Prüfungen den Prüfer zu leichteren Fragen zu nötigen oder er beim Erklären schon die halbe Lösung formuliere, - der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Jeder dieser Gesprächspartner gab zu, die "Ausländer-Bonus"-Karte schon mal ausgespielt zu haben.

Warum sollten Israelis ähnliches nicht entdecken: wenn man auf Probleme, Schwierigkeiten oder Wartezeiten trifft und man dem dafür Verantwortlichen unterstellt, er mache das nur aus Antisemitusmus, um zu schikanieren, - man damit ganz schnell eine besonders zuvorkommende Lösung erreichen könne.

Vielleicht war Ofarim da nur ein naiver Anfänger, nachdem er hierzu einen Hinweis bekommen hatte, aber nicht wusste, wie man das geschickt durchzieht.

*** PS.: Der Russe hatte mit Familie, Haus und Arbeit im Baltikum gelebt und war dort plötzlich nicht mehr Staatsbürger. Arbeitslosigkeit und Zukunftsängste hatten ihn dann nach Deutschland getrieben.
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon maxikatze » Sa 2. Dez 2023, 20:20

Das kann für Ofarim noch richtig teuer werden. Wenn er Pech hat, bleibt es nicht bei den 10.000 Euro, die er je zur Hälfte an zwei Organisationen zahlen muss. Schmerzensgeld an den Hotelangestellten und eventuell noch das Begleichen der entstandenen Verluste, die das Westin verkraften musste.
Nach Ofarim Verleumdung kämpft Westin Hotelkette mit Millionenschaden
https://www.focus.de/panorama/schadense ... f4320db769
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon maxikatze » So 3. Dez 2023, 08:24

maxikatze hat geschrieben:Das kann für Ofarim noch richtig teuer werden. Wenn er Pech hat, bleibt es nicht bei den 10.000 Euro, die er je zur Hälfte an zwei Organisationen zahlen muss. Schmerzensgeld an den Hotelangestellten und eventuell noch das Begleichen der entstandenen Verluste, die das Westin verkraften musste.
Nach Ofarim Verleumdung kämpft Westin Hotelkette mit Millionenschaden
https://www.focus.de/panorama/schadense ... f4320db769


Kann ich davon ausgehen, dass Ofarim auch seine Anwälte die ganze Zeit bis zum Geständnis belogen hat?
Sowas mögen Verteidiger nicht. Denn ansonsten hätte seine Verteidigung eine andere Strategie gefahren und die Sache wäre schneller vom Tisch gewesen.
Ofarim hätte sich besser sofort nach der Anzeige des Hotelmitarbeiters über seinen Tonfall im Westin entschuldigen müssen, dann wäre es nicht soweit gekommen - von den Prozesskosten einmal abgesehen. Ich will nicht hoffen, dass der Prozess auch noch auf Staatskosten geht, sondern von Ofarim bezahlt wird. Wird teuer für ihn - Verteidiger, Gutachter, Gerichtskosten, Schmerzensgeld und dazu 10.000 Euro, zu die ihn der Richter verdonnert hat, die er innerhalb eines halben Jahres an zwei Organisationen je zur Hälfte überweisen muss.
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon AlexRE » So 3. Dez 2023, 12:39

Der hat sich in einem Wutanfall spontan zu dieser Lüge entschlossen und war dann darauf festgenagelt. Auf den Geschädigten konnte er in seiner selbst geschaffenen Falle dann keine Rücksicht mehr nehmen. So kann das gehen, wenn man Menschen verleumdet. Das sollte sich jeder vorher überlegen.
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon maxikatze » Fr 22. Dez 2023, 08:03

Vermarktung von Straftaten - Buch, Film, Talkshows - darf Gil Ofarim aus seiner Lügen-Story Profit schlagen?
https://www.focus.de/kultur/medien/verm ... 18960.html
Das Gericht hat Ofarim zwar nicht wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung verurteilt. Stattdessen stellte die Kammer das Verfahren vorläufig ein und machte Ofarim eine Geldauflage von 10.000 Euro.

Ja, er darf dabei nur keine neuen Lügen auftischen.
Seit dem letzten Verhandlungstag gilt also die Unschuldsvermutung. Warum eigentlich? Immerhin hat er dem Hotelmitarbeiter erwiesenermaßen ganz bewusst zwei Jahre ein schweres Leben beschert und selber zugegeben, dass an den Vorwürfen nichts dran ist. Kann er das überhaupt wieder gutmachen?
Dabei denke ich noch gar nicht daran, was er der jüdischen Gemeinde mit seiner dreisten Lüge angetan hat.
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon AlexRE » Fr 22. Dez 2023, 10:21

maxikatze hat geschrieben:Ja, er darf dabei nur keine neuen Lügen auftischen.


Das sehe ich auch so. Wenn jeder Serienmörder seine Geschichte vermarkten darf, kann man einem nicht einmal vorbestraften Sünder die wirtschaftliche Nutzung des öffentlichen Interesses erst recht nicht verbieten.
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