Uel hat geschrieben:Ich habe nicht geschrieben, dass JEDER Krieg oder jede Geiselnahme von alternativlosen Handlungszwängen bestimmt sei, sondern dass solche Situationen grundsätzlich eintreten könnten und das Israel sich jetzt in einer solchen Situation befände.
Alternativlos ist meist eine verdächtige Sache. Der Haken an dieser speziellen Sache ist, dass es keine "normale" Geiselnahme ist, sondern eine durch Guerrillakrieger in dichtest bevölkerten Gebiet. Das Problem der Geuerrilla-Taktik ist ja gerade, dass man nicht erkennen kann, wer einfache Bevölkerung und wer Guerrilla. Daher ist es völliger Unsinn, wenn israelische Politiker völlig maßlos von ausradieren der Hamas sprechen. Das kann man nur, wenn man inkauf nimmt, Tausende von unschuldigen und unbeteiligten Menschen zu opfern.
(...)
Was sollen die Israelis denn in dieser Sotuation machen? Gar nichts, nur den nächsten Terroranschlag abwarten? Oder nur bombardieren und die Versorgung unterbrechen? Das würde sehr wahrscheinlich mehr tote Zivilisten fordern als eine Bodenoffensive gegen den nördlichen Teil Gazas, nachdem den Zivilisten Zeit zur Flucht in den nicht betroffenen Süden gegeben wurde.
Wenn eine militärische Maßnahme dringend erforderlich ist und zivile Opfer auf ein unvermeidliches Minimum reduziert werden, sind die verbleibenden zivilen Opfer sogar mit dem heute geltenden Kriegsvölkerrecht vereinbar. Das hatte ich seinerzeit auf Seite 15 unseres Afghanistan - Threads geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:Der Begriff "Kollateralschaden" ist kein verunglückter sprachlicher Verharmlosungsversuch, dafür wird er nur allgemein gehalten. Tatsächlich handelt es sich um einen zentralen Begriff des aktuellen Kriegsvölkerrechts, der nach dem 2. WK eingeführt wurde. In diesem Krieg hat sich nämlich herausgestellt, dass sich an die damals geltenden absoluten Verbote der Schädigung von Zivilisten usw. überhaupt niemand gehalten hat, weil selbst die kriegführenden Rechtsstaaten jede Missachtung dieser Regeln mit einem sich aus militärischen Notwendigkeiten ergebenden übergesetzlichen Notstand begründet haben.
Diesen rechtsfreien Raum wollte man danach durch neue Regeln ausfüllen, wann welcher Kollateralschaden zulässig ist und wann nicht. Der Begriff dient also nicht der Verharmlosung, sondern der Schadensminderung.
Detailliert:
https://www.researchgate.net/publicatio ... lkerrechts
viewtopic.php?f=68&t=4490&start=140#p124379
Es fordert natürlich spontanen Widerspruch heraus, wenn man dem Schutz völlig unschuldiger und wehrloser Zivilisten in Extremsituationen eine nachrangige Priorität zuweist. Die Alternative wäre allerdings, Schwerstverbrechern aller Art, ob mit oder ohne Staatsmacht, eine absolute Waffe in die Hand zu geben. Sie müssen sich nur hinter menschlichen Schutzschilden verstecken, dann kann sie niemand mehr wirksam bekämpfen.
Ich möchte wirklich in keiner Situation, in der das alles eine Rolle spielt, irgendeine Mitverantwortung tragen. Ich maße mir aber auch kein Urteil über die Menschen an, denen so eine Verantwortung aufgebürdet wird.