Die Immunität ist hier nicht das Problem. Laut Artikel 27 des römischen Status gibt es die vor dem Weltstrafgerichtshof nämlich nicht:maxikatze hat geschrieben:Alex schrieb:Das wäre ja mal positiv. Kriegsverbrechen gehören bestraft; niemand sollte sich dem entziehen können auch kein Politiker.Weder die USA noch Russland waren diesem Abkommen beigetreten, wohl aber Afghanistan und die Ukraine. Deshalb will der Gerichtshof die Zuständigkeit nicht an die Nationalität der Täter, sondern an den Tatort knüpfen.
Käme Putin jetzt nach Berlin oder woanders, würde er dort verhaftet? Nein, sicherlich nicht. Für mich unbegreiflich. So weit sollte Immunität nicht gehen dürfen.
https://www.un.org/depts/german/interna ... .html#T327
Einen amtierenden Staatsverbrecher könnte die deutsche Justiz also wegen der Immunität nicht verfolgen, der Gerichtshof in Den Haag aber schon.
Das nützt aber nicht viel, wenn der amtierende Beschuldigte Präsident eines militärisch wehrhaften Staates ist. Das Römische Statut sieht nicht vor, dass das Gericht die Unterzeichnerstaaten auf Kriegszüge schicken soll.
Übrigens hatte ich in meinem vorigen Beitrag irrtümlich geschrieben, die Ukraine und Afghanistan seien Unterzeichnerstaaten. Das stimmt nur für Afghanistan, die Ukraine gehört wie Russland und die USA zu der weltweiten Minderheit der Staaten, die das Römische Statut unterzeichnet, aber nicht ratifiziert haben. Solche Staaten können aber dennoch die Zuständigkeit des Gerichtshofes durch ein gesondertes Verfahren begründen:
https://www.tagesschau.de/ausland/europ ... g-101.html
