Excubitor hat geschrieben:SZ.de - "Steuern: Bundesfinanzhof segnet den Soli ab"30. Januar 2023, 10:10 Uhr
Das höchste deutsche Finanzgericht hat keine Verfassungsbedenken gegen die Abgabe.
[...]
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... errer=pushAnm.: Damit ist allerdings das letzte Wort nicht gesprochen, denn in Karlsruhe vor dem BVerfG stehen noch
diesbezügliche Streitigkeiten an, werden dort also noch stattfinden.
Diese Feststellung des Gerichts würde ich grundsätzlich unterschreiben:
(...)
Auch, dass der Aufschlag nicht mehr von allen Einkommensteuerzahlern verlangt wird, sei keine ungerechte Behandlung - angesichts des sinkenden Finanzbedarfs sei es viel mehr der gebotene "Einstieg aus dem Ausstieg". Wenn nur noch Steuerpflichtige mit hohen Einkünften den Soli zahlen müssten, dann trage das sozialen Gesichtspunkten Rechnung und sei damit zulässig.
(...)
Ich denke dabei nicht nur an abstrakte soziale Gesichtspunkte, sondern ganz konkret an die gegensätzlichen Auswirkungen der Wiedervereinigung auf Normalbürger einerseits und reiche Erben sowie Privilegierte aller Art andererseits. Die Mehrzahl hat Wohlstandsverluste erlitten, Arbeitsplätze verloren usw., die Privilegierten haben über ihre Seilschafter - Beziehungen zur Treuhand spottbillig Ostunternehmen etc. abgezockt.
Wenn die Abzocker jetzt herumheulen, dass sie Soli zahlen müssen und die Abgezockten nicht, dann ist alles Mögliche verletzt (insbesondere das Empfinden anständiger Menschen für soziale Ästhetik), aber ganz sicher nicht der verfassungsrechtliche Gleichheitsgrundsatz.