Sagte meine Mutter auch immer zu mir.
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Staber hat geschrieben:Moin!
Ich denke mal, der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte juristisch unstrittig sein. Schwieriger wird es dann schon beim Schadensersatzanspruch; hier wäre erst einmal zu belegen, welcher Schaden Herrn Mey durch die Verwendung des von ihm komponierten Liedes mit geändertem Text überhaupt entstanden ist.
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