Terror, Amokläufe, Gewalt u. zunehmende Konflikte global

Hier können aktuelle Themen getrennt voneinander auf gesonderten threads erörtert werden.

Tipp für alle, die Wohnraum zur Verfügung stellen wollen

Beitragvon Excubitor » Sa 12. Mär 2022, 18:41

Für diejenigen, die Flüchtlingen aus der Ukraine Wohnraum in ihren eigenen vier
(gemieteten) Wänden zur Verfügung stellen wollen, sei auf Folgendes hingewiesen:

Natürlich wäre es besser, das vorher in irgendeiner Form mit dem Vermieter abzustimmen,
um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Geht das jedoch nicht oder weigert sich der Vermieter,
kann man auch gegen dessen Willen bis zu sechs Wochen eine für die Wohnungsgröße
angemessene Zahl Personen beherbergen.
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Mal was zum Nachdenken für Putin

Beitragvon Excubitor » Sa 12. Mär 2022, 21:42

"Bedenke: Nicht zu bekommen, was man will,
ist manchmal ein besonderer Glücksfall."

Dalai Lama

Selbstverständlich ist mir klar, dass ein Mann seines Persönlichkeitsprofils so
etwas weder hören/lesen will, noch wirklich zu verstehen in der Lage scheint.
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Einlenken Putins? Wohl eher Fehlanzeige

Beitragvon Excubitor » Sa 12. Mär 2022, 22:33

Ich sehe in den Formulierungen Putins absolut kein echtes Einlenken in den Verhandlungen,
sondern lediglich den verzweifelten Versuch Zeit zugewinnen, vor allem um den Nachschub
und die wenig folgsamen Militärstrukturen seiner Überfalltruppen neu zu organisieren.

Einer der folgenschweren Fehler der Russen durch eigene Überheblichkeit war, den Nachschub
nicht für mehr als ein paar Tage ausgelegt zu haben. Den eigenen Überfalltruppen fehlte Nahrung,
Treibstoff und Munition, was es nunmehr durch mehrere Versuche Zeit zu gewinnen, nachzuholen
galt. Kein Wunder also, dass es die Putin-Vasallen bei den Verhandlungen darauf angelegt haben,
alles etwas zu verzögern.

Klare Indizien für die absolute Fehlkalkulation Putins sind ebenso die Notwendigkeit fremder Truppen,
da die eigenen teils nicht wollen, teils nicht können. Das Herbeischaffen von tschetschenischen
Spezialkommandos, der Hilfsaufruf an syrische Kämpfer und nunmehr sogar der Aufruf an Freiwillige,
möglichst ohne Bezahlung für die russische Seite zu kämpfen sind klare Zeichen von Putins eigener
Schwäche, nicht ohne äußere Hilfe in massivster Form mit seinem Anliegen durchzukommen. Noch
deutlicher wird das durch den mutmaßlich russischen Beschuss belarussischer Dörfer im Süden, um den
Kriegseintritt des Zweitlandes, geführt durch den Putin-Vasallen Lukaschenko manipulativ zu erreichen.

Solch einen saudämlichen Trick hat schon Adolph H. versucht und ist auch nicht damit durchgekommen.

Auch die mutmaßliche Entführung des Bürgermeisters von Melitopol durch prorussische oder russische
Kräfte und dessen rechtswidrige Ersetzung durch eine prorussische Oppositionelle zeigt, dass sich, die
Korrektheit der Behauptungen unterstellt, das Ganze nur auf kriminellem Niveau bewegt.
Zuletzt geändert von Excubitor am So 13. Mär 2022, 18:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Terror, Amokläufe, Gewalt u. zunehmende Konflikte global

Beitragvon Uel » So 13. Mär 2022, 09:32


weniger ist mehr!
Das betrifft inzwischen meinen generellen Medienkonsum als auch hier die Schlagzahl der Beiträge. Nach dem moralischen Aufgepluster kommen, so scheints, jetzt ganz zaghaft auch mal Nachdenkliche zu Wort.

Alex, Du schriebst vor Tagen:
Kann es sein, dass du nicht zwischen dem Internationalen Gerichtshof (für Streitigkeiten unter Staaten zuständig) und dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag unterscheidest?

Das muss man auseinanderhalten, um etwas zu den akuten Herausforderungen an das internationale Recht zu sagen.


In der zitierten Aussage hat der ukrainische Komiker ja nur von Gericht gesprochen. Da er von dem großen Ziel des Kriegsbeendens sprach, nehme ich an, dass er das UN-Gericht meinte.
Das von Dir Alex, vorgeschlagene Gericht erkennen weder die USA noch Russland an und die Ukraine ist laut Wiki auch kein Mitglied, weil noch nicht ratifiziert, was immer das heißen mag.

27 andere Staaten haben den Vertrag zwar unterzeichnet, ihn aber bisher nicht ratifiziert:
• Ägypten, Algerien, Angola, Armenien, die Bahamas, Bahrain, Eritrea, Guinea-Bissau, Haiti, Iran, Jamaika, Jemen, Kamerun, Kuwait, Kirgisistan, Marokko, Monaco, Mosambik, Oman, die Salomonen, São Tomé und Príncipe, Simbabwe, Syrien, Thailand, die Ukraine, die Vereinigten Arabischen Emirate, und Usbekistan.
Vier Staaten haben die Unterschrift unter dem Vertrag zurückgezogen. Sie haben dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Verwahrer des Statuts mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigen, das Statut zu ratifizieren:
• Israel, Russland, Sudan, Vereinigte Staaten

http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewtopic.php?f=66&t=2510&start=1680

Ein Staatsmann, der seine Zivilbevölkerung zu Kriegshandlungen auffordert, spielt ein riskantes Spiel, denn ab dann stehen sie nicht mehr unter dem kompletten internationalen Schutz, der Zivilisten zusteht sondern werden als kriegerisch Beteiligte behandelt.
Wenn also z.B. einer oder ein paar Idioten von einem Hospitalgelände selbstgebastelte Molotow-Cocktails werfen, dann kann das Ganze in eine legale militärische Operation verwickelt werden. Ob der Komiker das überhaupt bedacht hat oder die Mehrheit der Cockteailbastler auf dem Schirm haben, - da bin ich pessimistisch.


Einen eigenen rechtlichen Status für den Partisanen kennt das Völkerrecht nicht.[2] Nach der Haager Landkriegsordnung galten vier Mindestkriterien, um den Status als Kombattant zu begründen und damit einerseits zu Kriegshandlungen berechtigt zu sein und andererseits im Fall der Gefangennahme den Status als Kriegsgefangener zu genießen:[3]
1. Uniformierung,
2. offenes Tragen der Waffen,
3. Kriegführung nach Brauch,
4. feste Strukturen.
In den beiden Zusatzprotokollen vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Konventionen von 1949 wurden diese Anforderungen verändert, so dass allein das offene Tragen der Waffen beim militärischen Aufmarsch und Angriff ausreicht, um als Kombattant zu gelten.[4]
Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sich aber dennoch an Kampfhandlungen beteiligen, genießen trotzdem den im Protokoll I, Art. 75 festgelegten Schutz, etwa vor vorsätzlicher Tötung, Folter o. ä. Sie tragen jedoch die Verantwortung für Straftaten, die sie begangen haben, nach den zum Tatzeitpunkt geltenden Gesetzen. Dabei ist es notwendig, die Person auf frischer Tat zu ertappen: Ein Partisan, der zwar gegen die oben genannten Kriterien verstoßen hat, aber erst nach erfolgreich verübter Tat in die Hände des Feindes fällt, verliert dadurch seinen Status nicht (riskante Kriegführung).
Historische Entwicklung
Die Haager Landkriegsordnung (LKO) von 1907 hat in Anlehnung an die Franc-tireurs (französische Freischärler des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71) einen Kompromiss gesucht: Als Bedingung dafür, dass der improvisierte Krieger mit improvisierter Uniform als Kombattant im völkerrechtlichen Sinne anerkannt wird, verlangt die LKO verantwortliche Vorgesetzte, ein weithin sichtbares Abzeichen und offenes Tragen von Waffen.
Die LKO von 1907 wurde nach dem Zweiten Weltkrieg durch die vier Genfer Konventionen (12. August) von 1949 weitergeführt. Auch einige Facetten des Partisanen wurden nun den regulären Kämpfern gleichgestellt und haben deren Rechte. Handelt eine der beiden Parteien gegen dieses im Kriegsrecht definierte Angriffsverbot, tritt nach üblicher Sicht das Recht auf Selbstverteidigung an seine Stelle. Werden Soldaten also von Nichtkombattanten angegriffen, dürfen sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Waffen zurückschlagen – gegebenenfalls zum Schaden unbeteiligter Zivilisten (Kollateralschaden).

https://de.wikipedia.org/wiki/Partisan
Liebe Grüße
von Uel

Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!
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Re: Terror, Amokläufe, Gewalt u. zunehmende Konflikte global

Beitragvon AlexRE » So 13. Mär 2022, 13:01

Beides sind UN - Gerichte, das eine für Streitigkeiten von Staaten untereinander, das andere für Strafsachen betr. schwere Menschenrechtsverletzungen.

"Ratifizieren" heißt, dass ein Parlament die Unterschrift der eigenen Regierung unter einen völkerrechtlichen Vertrag bestätigt. Vorher ist der Vertrag noch nicht absolut verbindlich für das Land.

Der IStGH ist deshalb für viele Staaten noch nicht zuständig, unter anderem haben die USA und Russland den Vertrag nicht ratifiziert. Die USA haben die ursprünglich geleistete Unterschrift auch zurückgezogen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Terror, Amokläufe, Gewalt u. zunehmende Konflikte global

Beitragvon maxikatze » So 13. Mär 2022, 13:24

AlexRE hat geschrieben:Beides sind UN - Gerichte, das eine für Streitigkeiten von Staaten untereinander, das andere für Strafsachen betr. schwere Menschenrechtsverletzungen.

"Ratifizieren" heißt, dass ein Parlament die Unterschrift der eigenen Regierung unter einen völkerrechtlichen Vertrag bestätigt. Vorher ist der Vertrag noch nicht absolut verbindlich für das Land.

Der IStGH ist deshalb für viele Staaten noch nicht zuständig, unter anderem haben die USA und Russland den Vertrag nicht ratifiziert. Die USA haben die ursprünglich geleistete Unterschrift auch zurückgezogen.


Wer wäre dann zuständig für Putins Kriegsverbrechen, wenn nicht der IStGH? Muss erst eine unkonventionelle Lösung gefunden werden wie bei OBL?
Welches Gericht war zuständig für Adolf Eichmann? Richtig, da hat der Mossad auch Fakten geschaffen. ;)
https://www.welt.de/geschichte/article2 ... caust.html
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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Der IStGH ist ein Gerichtshof außerhalb der UNO

Beitragvon Excubitor » So 13. Mär 2022, 18:47

AlexRE hat geschrieben:Beides sind UN - Gerichte, das eine für Streitigkeiten von Staaten untereinander, das andere für Strafsachen betr. schwere Menschenrechtsverletzungen.

"Ratifizieren" heißt, dass ein Parlament die Unterschrift der eigenen Regierung unter einen völkerrechtlichen Vertrag bestätigt. Vorher ist der Vertrag noch nicht absolut verbindlich für das Land.

Der IStGH ist deshalb für viele Staaten noch nicht zuständig, unter anderem haben die USA und Russland den Vertrag nicht ratifiziert. Die USA haben die ursprünglich geleistete Unterschrift auch zurückgezogen.


Leider nein, Alex. Der IStGH ist kein UN-Gericht, sondern eine außerhalb der UNO durch Sondervereinbarung
der Staaten die das Abkommen dazu, das sogenannte "Römische Statut" ratifiziert haben, ins Leben gerufene
Institution der internationalen Kriminalitätsverfolgung.
Siehe dazu

https://de.wikipedia.org/wiki/Internati ... erichtshof
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Re: Der IStGH ist ein Gerichtshof außerhalb der UNO

Beitragvon AlexRE » So 13. Mär 2022, 18:57

Excubitor hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:Beides sind UN - Gerichte, das eine für Streitigkeiten von Staaten untereinander, das andere für Strafsachen betr. schwere Menschenrechtsverletzungen.

"Ratifizieren" heißt, dass ein Parlament die Unterschrift der eigenen Regierung unter einen völkerrechtlichen Vertrag bestätigt. Vorher ist der Vertrag noch nicht absolut verbindlich für das Land.

Der IStGH ist deshalb für viele Staaten noch nicht zuständig, unter anderem haben die USA und Russland den Vertrag nicht ratifiziert. Die USA haben die ursprünglich geleistete Unterschrift auch zurückgezogen.


Leider nein, Alex. Der IStGH ist kein UN-Gericht, sondern eine außerhalb der UNO durch Sondervereinbarung
der Staaten die das Abkommen dazu, das sogenannte "Römische Statut" ratifiziert haben, ins Leben gerufene
Institution der internationalen Kriminalitätsverfolgung.
Siehe dazu

https://de.wikipedia.org/wiki/Internati ... erichtshof


Das Gericht ist an die UN gekoppelt. Die rein formelle Eigenständigkeit macht die Sache kompliziert, einerseits kann der Sicherheitsrat mit den Vetoberechtigten den Richtern nicht ins Handwerk pfuschen, andererseits machen kriegslustige Großmächte wie Russland, China und die USA da auch nicht mit.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Einlenken Putins? Wohl eher Fehlanzeige

Beitragvon Excubitor » So 13. Mär 2022, 19:01

Excubitor hat geschrieben:Ich sehe in den Formulierungen Putins absolut kein echtes Einlenken in den Verhandlungen,
sondern lediglich den verzweifelten Versuch Zeit zugewinnen, vor allem um den Nachschub
und die wenig folgsamen Militärstrukturen seiner Überfalltruppen neu zu organisieren.

Einer der folgenschweren Fehler der Russen durch eigene Überheblichkeit war, den Nachschub
nicht für mehr als ein paar Tage ausgelegt zu haben. Den eigenen Überfalltruppen fehlte Nahrung,
Treibstoff und Munition, was es nunmehr durch mehrere Versuche Zeit zu gewinnen, nachzuholen
galt. Kein Wunder also, dass es die Putin-Vasallen bei den Verhandlungen darauf angelegt haben,
alles etwas zu verzögern.

Klare Indizien für die absolute Fehlkalkulation Putins sind ebenso die Notwendigkeit fremder Truppen,
da die eigenen teils nicht wollen, teils nicht können. Das Herbeischaffen von tschetschenischen
Spezialkommandos, der Hilfsaufruf an syrische Kämpfer und nunmehr sogar der Aufruf an Freiwillige,
möglichst ohne Bezahlung für die russische Seite zu kämpfen sind klare Zeichen von Putins eigener
Schwäche, nicht ohne äußere Hilfe in massivster Form mit seinem Anliegen durchzukommen. Noch
deutlicher wird das durch den mutmaßlich russischen Beschuss belarussischer Dörfer im Süden, um den
Kriegseintritt des Zweitlandes, geführt durch den Putin-Vasallen Lukaschenko manipulativ zu erreichen.

Solch einen saudämlichen Trick hat schon Adolph H. versucht und ist auch nicht damit durchgekommen.

Auch die mutmaßliche Entführung des Bürgermeisters von Melitopol durch prorussische oder russische
Kräfte und dessen rechtswidrige Ersetzung durch eine prorussische Oppositionelle zeigt, dass sich, die
Korrektheit der Behauptungen unterstellt, das Ganze nur auf kriminellem Niveau bewegt.



Hier ist zu ergänzen, dass die von Putin aufgebotenen Truppen wohl kaum ausreichen werden, die gesamte
Ukraine besetzen zu können, was erklärt, warum immer mehr Kriegsverbrechen durch den Einsatz unlauterer
Mittel begangen und der Versuch unternommen wurde, Belarus auf kriminellem Weg in die Kampfhandlungen
einzubinden. Nur mit deren Unterstützung könnte Putin sein Ziel, die völlige Kontrolle über die Ukraine zu
erlangen, wahrscheinlich überhaupt erreichen.

Die Verteidiger sind jedenfalls noch voller Optimismus. Zitat eines Militärberaters der Ukraine im Interview
heute Morgen: "Wir sind Kosaken, keine Bauern, als die sie uns immer bezeichnen." Das sagt alles
aus über Kampfmoral und Durchhaltevermögen derjenigen, die für ihre Freiheit und Demokratie kämpfen,
die Putin in seiner maßlosen Arroganz schwer unterschätzt hat.
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Re: Der IStGH ist ein Gerichtshof außerhalb der UNO

Beitragvon Excubitor » So 13. Mär 2022, 19:07

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:Beides sind UN - Gerichte, das eine für Streitigkeiten von Staaten untereinander, das andere für Strafsachen betr. schwere Menschenrechtsverletzungen.

"Ratifizieren" heißt, dass ein Parlament die Unterschrift der eigenen Regierung unter einen völkerrechtlichen Vertrag bestätigt. Vorher ist der Vertrag noch nicht absolut verbindlich für das Land.

Der IStGH ist deshalb für viele Staaten noch nicht zuständig, unter anderem haben die USA und Russland den Vertrag nicht ratifiziert. Die USA haben die ursprünglich geleistete Unterschrift auch zurückgezogen.


Leider nein, Alex. Der IStGH ist kein UN-Gericht, sondern eine außerhalb der UNO durch Sondervereinbarung
der Staaten die das Abkommen dazu, das sogenannte "Römische Statut" ratifiziert haben, ins Leben gerufene
Institution der internationalen Kriminalitätsverfolgung.
Siehe dazu

https://de.wikipedia.org/wiki/Internati ... erichtshof


Das Gericht ist an die UN gekoppelt. Die rein formelle Eigenständigkeit macht die Sache kompliziert, einerseits kann der Sicherheitsrat mit den Vetoberechtigten den Richtern nicht ins Handwerk pfuschen, andererseits machen kriegslustige Großmächte wie Russland, China und die USA da auch nicht mit.


Nicht wirklich gekoppelt, sondern es besteht lediglich eine Kooperation, was ja auch sachlich unumgänglich ist.
Gekoppelt hieße, dass da auch eine Weisungsbefugnis bestehen könnte. Der ISGH ist jedoch sachlich völlig
eigenständig und sogar in der Lage auf Eigeninitiative des eigenen Chefanklägers hin zu handeln.


"Der IStGH ist eine Internationale Organisation im völkerrechtlichen Sinn, aber kein Teil der Vereinten Nationen. Darin unterscheidet
er sich von dem umgangssprachlich als „UN-Kriegsverbrechertribunal“ bezeichneten Internationalen Strafgericht für das ehemalige
Jugoslawien (ICTY) und dem Internationalen Strafgericht für Ruanda (ICTR). Deren Zuständigkeit betraf nur bestimmte Konflikte, der
IStGH dagegen unterliegt keiner derartigen Beschränkung.

Die Beziehung des IStGH zu den Vereinten Nationen ist in einem Kooperationsabkommen geregelt. Er wird entweder aufgrund
der Unterbreitung einer Situation an den Gerichtshof durch einen Vertragsstaat, einer Verweisung durch den Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen oder aufgrund eigener Initiative des Anklägers (proprio motu) tätig."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Internati ... erichtshof
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