RP ONLINE - "Feiern überall erlaubt: Köln setzt auf Eigenverantwortung beim Karneval"18. Februar 2022 um 16:00 Uhr
Köln Die ganze Stadt wird zur Brauchtumszone. Doch wie sollen die strengen Corona-Regeln überprüft werden? Eine fällt zumindest noch vor Altweiber: Die Maskenpflicht.
Wenn die fünfte Jahreszeit beginnt, dürfen die Jecken wieder ganz Köln unsicher machen. Denn während Düsseldorf nur Teile der Altstadt zu Brauchtumszonen erklärte, hat die Karnevalshochburg das gesamte Stadtgebiet dazu ernannt. Zwar gilt draußen 2G plus und in den Innenräumen müssen auch Geboosterte einen Test vorzeigen. Doch schon beim Karnevalsauftakt am 11. November 2021 war es für die Sicherheitskräfte unmöglich gewesen, alle Feiernden auf ihren Impfstatus zu überprüfen oder sie von abgesperrten Bereichen fernzuhalten. Hat die Stadt nachgebessert?
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Reine Tanzveranstaltungen sind für alle verboten,
die Jecken dürfen aber in den Gaststätten und Kneipen trotzdem tanzen – und das ohne Maske. „Die hohen Sicherheitsvorkehrungen kompensieren die Maskenpflicht“, sagte Ordnungsamtsleiter Wolfgang Büscher. Sie soll einen Tag vor Altweiber in ganz Köln fallen.
Die Stadt müsse nach zwei Jahren Pandemie auch auf Eigenverantwortung setzen. „Wir können die Menschen nicht davon abhalten, nach Köln zu kommen“, sagte Blome.
[...]"
Siehe mehr dazu unter der Quelle:https://rp-online.de/panorama/coronavir ... 3eq3zXoGK4Kommentar
Unzweifelhaft eine der größten Verantwortungslosigkeiten während dieser Pandemie.
- Wir befinden uns in der Phase der größtmöglichen Ansteckungsgefahr seit Beginn der
Pandemie.
- Schon während der Pandemie hat sich zuhauf gezeigt, dass es Eigenverantwortung,
die während einer Pandemie natürlich auch Verantwortung für andere beinhaltet, in
so niedrig ausgeprägtem Maß gegeben hat, dass es solche Konzessionen gar nicht
geben dürfte.
- Darüber hinaus macht der zu solchen Gelegenheiten im Übermaß konsumierte Alkohol
jede Form von Eigenverantwortung in kürzester Zeit zunichte.
Es ist festzustellen, unterstellt die Meldung sei so richtig, dass das Ordnungsamt der
Stadt Köln sich über § 3 Abs.1 Nr. 2 der aktuell ab morgen gültigen CoronaSchVO NW
vorsätzlich hinwegsetzt: "
§ 3 Maskenpflicht(1) An folgenden Orten ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu
tragen:
2. in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräume –
mit oder ohne Eingangskontrolle – auch Kundinnen und Kunden beziehungsweise Besucherinnen
und Besuchern zugänglich sind."
Nur im Freien hätte die Stadt Köln nach Nr. 3 das Recht nach eigenem Ermessen
eine Maskenpflicht anzuordnen oder nicht.
„Die hohen Sicherheitsvorkehrungen kompensieren die Maskenpflicht“ ist nicht nur sachlicher
Unsinn sondern auch klar rechtswidrig und damit anzeigefähig.
Die Verantwortlichen der Stadt Köln sollten auch für die daraus resultierenden Folgen
voll persönlich haftbar gemacht werden. Spaß für die Massen vor die Gesundheit der
Menschen zu stellen ist nicht nur grob pflichtwidrig, sondern auch hochgradig
verantwortungslos, insbesondere da die Sterbezahlen und die Hospitalisierungsinzidenzen
immer noch weiter steigen.