"Die Liste der Schande
Abschiebe-Skandal
05.05.2011 — 23:41 Uhr
Von NIKOLAUS HARBUSCH
Die Liste ihrer schweren Taten liest sich wie das Strafgesetzbuch! Totschlag, Vergewaltigung, Raub, Erpressung, Körperverletzung, Drogenhandel.
Die Freiheitsstrafen dieser Intensivtäter summieren sich auf 925 Jahre. Trotzdem können 223 schwer kriminelle Libanesen nicht aus Deutschland ausgewiesen werden, weil die libanesischen Behörden ihnen die Einreise in die Heimat verweigern.
BILD liegt exklusiv die Liste vor, die von den Ausländerbehörden der Bundesländer für das Bundesinnenministerium erstellt wurde.
ES IST EINE LISTE DER SCHANDE.
Auf 23 Seiten sind die Namen, Straftaten und Strafen der 223 Libanesen aufgelistet, gegen die seit bis zu zehn Jahren Abschiebeverfahren ohne Erfolg betrieben werden.
Beispiel Imad L.*, Auszug aus seinem Vorstrafenregister:
• Gemeinschaftlicher schwerer Raub in 6 Fällen.
• Gefährliche Körperverletzung in 5 Fällen.
• Raub in 3 Fällen
• Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit versuchtem schweren Raub
• Vorsätzliche Körperverletzung in 2 Fällen
• Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
• Bedrohung in 2 Fällen
• Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung
• Versuchte Nötigung und Vergewaltigung
• Gemeinschaftlich versuchte gefährliche Körperverletzung
• Gemeinschaftlich falsche Verdächtigung.
Sechsmal wurde Imad L. vom Jugendgericht verurteilt, zuletzt zu zwei Jahren Haft.
Obwohl den Behörden seine Geburtsurkunde vorliegt und der Abschiebeantrag seit dem 29. August 2002 läuft, kann der Schwerkriminelle nicht ausgewiesen werden.
★★★
36 960 Libanesen leben in Deutschland, 90 Prozent von ihnen beziehen Hartz IV. Über die Gewaltbereitschaft libanesischer Clans urteilt Roman Reusch, Leiter der Intensivtäter-Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin in einer Studie: „In libanesischen Familien findet eine konsequente Erziehung zur professionellen Kriminalitätsausübung statt. Junge Männer dieser Clans wissen, dass ihr Handeln verboten ist. Doch sie haben eine Selbstbedienungsmentalität entwickelt, die darauf abzielt, sich zu nehmen, was immer sie wollen.“
★★★
Die Liste der Schande: Auch Mahmut Y. ist in dem Geheimpapier erfasst: Der in Berlin lebende Libanese gilt als äußerst gewalttätig. Er wurde wegen gemeinschaftlichen schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlichen schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Auch Mahmut Y. kann nicht abgeschoben werden.
• Wie Ali F., der zu fünf Jahren und neun Monaten wegen Drogenhandels verurteilt wurde.
• Wie Mehmed I., der wegen schweren Raubs, Erpressung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bandendiebstahl zu sechs Jahren verurteilt wurde.
Dietmar Martini-Emden, Chef der Ausländerbehörde Trier, hat die Liste für das Innenministerium erstellt.
Er sagt zu BILD: „Die Behörden in Beirut haben auch bei guten Sachbeweisen nur wenige libanesische Dokumente zur Rückführung ausgestellt. Die meisten unserer Rückführungsersuchen straffälliger Libanesen werden scheinbar gar nicht bearbeitet. Ein bereits im Jahr 2004 zwischen Beirut und der Bundesregierung ausgehandeltes Rückführungsabkommen ist bis heute von der libanesischen Seite nicht unterzeichnet worden.“
Quelle:
http://www.bild.de/news/inland/asylrecht/abschiebe-skandal-17748880.bild.html (mit weiteren Nachweisen)
Kommentar
Ein weiterer unfassbarer Skandal der bereits nicht mehr seines Gleichen sucht, sondern sich einreiht in eine mittlerweile lange Reihe von Rechts- und Politikskandalen, die das Rechtssystem und sogar das Grundgesetz entwerten. Wer keinen Unterschied macht zwischen Kriminellen, die schon mit absolut gefestigter krimineller Intention einreisen, also ohne jemals integrationswillig gewesen zu sein, und denjenigen, die beispielsweise erst später einen kriminellen Weg eingeschlagen haben weil sie möglicherweise nicht klar gekommen sind, sollte sich über seine Rechtsstaatsauffassung mal dringend Gedanken machen.
Es kann und darf nicht sein, dass Menschen der ersten Kategorie, nur deshalb, weil sie in ihrem Abstammungssland nicht wieder aufgenommen werden hier auf Kosten jedes einzelnen von uns Steuerzahlern durchgefüttert werden müssen. Aus diesem Skandal ist zu folgern dass die Asylgesetze weiterer dringender Verschärfung bedürfen. Asylgesetze als wichtige Säule des Grundgesetzes neben Menschenwürde, Lebens- und Gesundheitsschutz, Meinungs- und Glaubensfreiheit, können und dürfen als nur diejenigen wirksam schützen, die sich nachweisbar in einer echten Notlage befinden und sich an die Gesetze und weiteren Regeln des Gastgeberlandes Deutschland halten. Für alle anderen ist an der Stelle schluss mit lustig. Es hat mit Rechtsstaat wenig zu tun die einheimische, im Sinn von hier lebende, steuerzahlende Bevölkerung in mehrfacher Hinsicht mit ausländischen Kriminellen zu belasten, die von Anfang an niemals die Absicht hatten, sich denn hier geltenden Regeln anzupassen.