Leider hat Herr Aiwanger heute einen "Bock geschossen":
Bundestagswahl
Eklat: Freie-Wähler-Chef Aiwanger veröffentlicht Wählerbefragung auf Twitter
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Dennoch könnte ihn die Aktion teuer zu stehen kommen. Laut Bundeswahlgesetz ist es eine Ordnungswidrigkeit, vor Schließung der Wahllokale "Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung" zu veröffentlichen. Dies kann "mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden". So sieht es auch der Augsburger Strafrechts-Professor Michael Kubiciel auf Twitter.
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https://www.augsburger-allgemeine.de/ba ... 49741.html