FOCUS ONLINE Politik - "Es geht um 86 Cent - Bundesverfassungsgericht hebt den Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an""Donnerstag, 05.08.2021, 11:33
Es geht um 86 Cent: Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das geht so nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung hat Folgen für die Verbraucher.
Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht nach Angaben vom Donnerstag.
Rundfunkbeitrag steigt um 86 Cent - auch rückwirkend!
Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.)
Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen.
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Siehe dazu die Quelle:https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 60391.htmlKommentar
Welch ein Debakel für den angeblichen Rechtsstaat. Selbst wenn die Vorgehensweise Sachsen-Anhalts nicht rechtmäßig gewesen sein sollte,
hat das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil nur die völlig unverhältnismäßigen Einkommensmargen der TV-Funktionäre von
ARD und ZDF gesichert. Die vorgeschobene Argumentation, man könne so das beste Programm für die Zuschauer gewährleisten, ist völlig aus
der Luft gegriffen, lediglich eine Rechtfertigung und entbehrt jeder Grundlage weil man genau das ja nicht macht, was man behauptet.
Solange die Gehälter von Funktionsträgern, beispielsweise der Intendanten mit mehrfach sechsstelligen Summen vor dem Komma, derart völlig
überzogen sind und keinerlei realistische Anpassung erfahren ist es eine absolute Unverschämtheit vom Zuschauer, der das finanziert, auch nur
einen einzigen Cent Erhöhung zu verlangen. Darauf hätte das BVerfG zumindest hinweisen können. (Beim WDR gibt es das höchste Gehalt: Mit
einer Grundsumme von rund 395.000 Euro Jahresgehalt war der Intendant Tom Buhrow am besten bezahlt. Der Intendant des BR verdiente mit
einem Jahresgehalt von 388.000 Euro am zweitmeisten, gefolgt vom NDR und einem Grundjahresgehalt von 365.000 Euro.)
Quelle:
https://de.statista.com/statistik/daten ... anstalten/ Zahlen von 2019.
Die Bezeichnung "verdienen" ist hier offensichtlich völlig verfehlt. Da könnte man einiges zugunsten der Programmqualität abziehen. Gleiches
gilt übrigens für weitere überzogene Gehälter der Film- und Fernsehbranche der öffentlich rechtlichen Sendeanstalten wie Moderatoren etc..
Gegenüber den Menschen die das finanzieren und hart, also tatsächlich, für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen, ist das schon fast asozial.
Auch die Erhebung pro Wohnung ist sehr zweifelhaft, weil so die Millionen Single-Haushalte in Deutschland die Hauptlast tragen, also eine
gravierende Ungleichbehandlung vorliegt.
Ich möchte gerne mal die Begründung dazu lesen, wie man die Rundfunkfreiheit dadurch verletzten soll, dass man einer ungerechtfertigten und
unsinnigen Beitragserhöhung nicht zustimmt.
Wenn das ein wegweisenden Urteil sein soll, wie so mancher Medienvertreter behauptet, ist das ein Weg in die zunehmende Asozialität dieses Landes.