Handelsblatt - "Beschäftigung: Arbeitsminister Heil will die Plattformökonomie zügeln""Das Arbeitsministerium legt Eckpunkte vor, wie sich die Rechte von sogenannten Crowdworkern stärken lassen. Am kommenden Dienstag fällt dazu ein wegweisendes Urteil.
Am kommenden Dienstag wird vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein interessanter Fall verhandelt. Der Kläger hatte über eine sogenannte Crowdsourcing-Plattform 15 bis 20 Stunden in der Woche kleine Aufträge bearbeitet – etwa Verkaufsstände oder bestimmte Waren in Supermärkten mit Text und Bild dokumentiert – und dafür knapp 1800 Euro im Monat verdient.
Nach einer Auseinandersetzung, ob die gelieferten Fotos brauchbar waren, deaktivierte die Plattform den Account des Crowdworkers und kündigte ihm an, ihm keine weiteren Aufträge zu geben. Unterstützt von der IG Metall zog der Betroffene vor Gericht. Sein Ziel: Er will feststellen lassen, dass er in Wahrheit als Arbeitnehmer bei der Plattform beschäftigt war und das Arbeitsverhältnis auch nicht beendet ist.
Alle Vorinstanzen gaben der Plattform Recht,
am Dienstag haben nun die höchsten Arbeitsrichter das letzte Wort. Während es in Deutschland die erste Klage dieser Art ist, gab es bereits ähnliche Fälle in den USA oder Großbritannien.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will nun die Rechte von Beschäftigten in der Plattformökonomie stärken. Am Freitag legte sein Haus entsprechende Eckpunkte vor. „Wir werden nicht zulassen, dass die Rechte von online vermittelten Beschäftigten unter die Räder kommen, so wie wir das derzeit in den USA beobachten“, teilte Heil mit.
„Digitalisierung darf nicht mit Ausbeutung verwechselt werden.“Mindestkündigungsfristen für PlattformbeschäftigteKonkret geht es beispielsweise darum, die Beweislast umzukehren, wenn es Streit darüber gibt, welchen Status ein bei einer Plattform Beschäftigter hat. Bringt ein Soloselbstständiger Indizien dafür vor, dass er in Wahrheit wie ein Arbeitnehmer beschäftigt ist, dann liegt es an der Plattform, das Gegenteil zu beweisen.
Außerdem will Heil verhindern, dass Crowdworkern von heute auf morgen gekündigt werden kann – so wie im Fall, der Anfang Dezember in Erfurt verhandelt wird. Nach den Eckpunkten soll es künftig Mindestkündigungsfristen geben – abhängig davon, wie lange ein Beschäftigter schon für die Plattform gearbeitet hat. Auch die Anwendung anderer elementarer Schutzregelungen wie zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder zum Mutterschutz sei „naheliegend“, heißt es in den Eckpunkten.
Gemeinsam mit dem Justizministerium will das Arbeitsministerium zudem dafür sorgen, dass Plattformtätige ihre Vertragsbedingungen auf Augenhöhe mit den Betreibern aushandeln können. Dafür sollen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die einseitig zulasten der Beschäftigten gehen, unkomplizierter gerichtlich überprüft werden können – beispielsweise, wenn es darum geht, willkürlich Konten zu sperren.
Auch den sozialen Schutz der Beschäftigten will Heil verbessern. Solo-Selbstständige sollen in die Alterssicherung einbezogen, die Plattformen an den Kosten beteiligt werden. Gleiches sei für weitere Sozialversicherungszweige zu prüfen, etwa eine Einbeziehung in die Unfallversicherung.
Ausgenommen sind reine VermittlungsplattformenAusgenommen werden sollen Betreiber von Online-Marktplätzen und Plattformen, die sich auf reine Vermittlungstätigkeiten beschränken und keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltung mit den Beschäftigten haben.
Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall und zuständig für Crowdsourcing, begrüßte die Pläne: „Im Internet ist ein Parallelarbeitsmarkt entstanden, in dem Plattformen viele Tarif- und Sozialstandards unterlaufen können“, sagte sie. „Es ist deshalb allerhöchste Zeit, Schutzrechte für Crowdworker zu schaffen.“
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Das war lange überfällig. Es ist tatsächlich im Internet eine Parallelwelt der Ausbeutung entstanden der dringend Einhalt geboten werden muss. Nur bitte nicht wieder mit so halb garen Regeln wie in anderen Lebensbereichen, siehe Mindestlohn, der an vielen Stellen immer noch unterlaufen wird.
Ein konkretes Beispiel, von mir selbst erlebt: Wer im Netz als Autor für andere arbeitet, hat die Möglichkeit dies über bestimmte Plattformen zu tun. Doch wird man dort nur pro Wort des geschriebenen Artikels nach Mindestmargen bezahlt. Was dabei völlig außer acht gelassen wird, ist der für einen qualitativ hochwertigen Text notwendige Recherche-, Korrektur- und Redigierungsaufwand. Rechnet man diese unabdingbar notwendige Zeit hinzu ist die Vergütung/ Stunde so niedrig, dass es sich nicht mehr lohnt solche Arbeiten auszuführen. Hinzu kommt, dass es sich immer um Risikotätigkeit handelt. Wenn dem Auftraggeber etwas nicht passt, war unter Umständen die gesamte Arbeit vergebens.
Hier muss dringend Ordnung und angemessene Vergütung sowie soziale Absicherung geschaffen werden. Insoweit ist das Ansinnen des Bundesarbeitsministers ein durchaus Positives.
Das Bundesarbeitsgerichtsurteil am Dienstag darf mit Spannung erwartet werden. Das würde schon einige Weichen stellen können.