von AlexRE » Mi 27. Dez 2017, 05:03
Da schau mal einer guck, lebenslänglich für einen besonders schweren Fall des Totschlags, anstatt wegen der Wehrhaftigkeit des Opfers einen minderschweren Totschlag zu konstruieren und den Schlächter nach drei Jahren wieder laufen zu lassen.
Anscheinend hat das Abschneiden der AfD bei der Bundestagswahl auch die Justiz nicht ganz unbeeindruckt gelassen ...
Gericht Urteilt Härter Als Gefordert
Lebenslange Haft für Oldenburger Messerstecher
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Daher urteilte der Richter auch deutlich härter, als es noch der Oberstaatsanwalt gefordert hatte – Thomas Sander plädierte für eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren, während die Verteidigung wohl eher auf neun Jahre hoffte. Dass schließlich für einen Totschlag das Höchstmaß „Lebenslang“ erwählt wurde, überraschte. Denn: Wer einen Mord begeht, wird mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft. Wer aber wegen Totschlags schuldig gesprochen wird, kommt üblicherweise noch mit einer zeitlich begrenzten Gefängnisstrafe davon.
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https://www.nwzonline.de/oldenburg/blau ... 01325.htmlAn der üblichen Weise hat sich anscheinend was geändert. Der Totscchlags - § gibt die lebenslängliche Freiheitsstrafe jedenfalls her:
https://dejure.org/gesetze/StGB/212.htmlIn der Tagespresse gelesen habe ich sowas aber schon lange nicht mehr ...
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.