Was ist los in Deutschland?
Die Corona-Pandemie hat uns nicht nur eklatante Schwächen der Demokratie wieder einmal vor Augen geführt, wie den in Bedrohungslagen hinderlichen, eher nutzlosen Föderalismus, sondern auch die Rechtsprechung offensichtlich in ihren Schwächen vorgeführt.
Wie kann es sein, dass die obergerichtliche Rechtsprechung eines Rechtsstaats das Versammlungsrecht, noch dazu auch für Rechtsbrecher und erklärte Demokratiefeinde und Verschwörungstheoretiker, obwohl von vornherein bekannt war, dass es keine normale, vom Recht gedeckte Veranstaltung in Berlin werden würde, höher bewertet als die Gesundheit von tausenden von Menschen und deren grundgesetzlich geschütztes Recht auf körperliche Unversehrtheit, letztlich auch außerhalb der eigentlichen Demo (da die Teilnehmer sich alle ja hinterher wieder zu anderen Orten begeben)? Noch in der Nacht hatte das Berliner OVG die Anti-Corona-Maßnahmen-Demo erlaubt.
Hier scheint innerhalb der Rechtsprechung eine völlig inakzeptable Werteverschiebung der grundgesetzlich garantierten Rechte stattgefunden zu haben. Es steht außer Frage, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei einer Bedrohung von derart vielen Menschen absoluten Vorrang haben muss gegenüber dem Versammlungsrecht von überwiegend Rechtsbrechern, berücksichtigt man das Infektionsschutzrecht. (Kaum jemand hat auf der Demo den Infektionsschutz beachtet).
Deshalb ein großes Lob an die Polizei, die diesem Rechte verachtenden Spuk ein rasches Ende gesetzt zu haben scheint. Ich hoffe man hat nicht vergessen ausreichend viele und hohe Bußgelder zu verhängen.
Siehe dazu
dpa - "Polizei löst Anti-Corona-Demo in Berlin auf"
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqg6Q9