von AlexRE » Sa 2. Mai 2020, 12:53
maxikatze hat geschrieben:Habt ihr gewusst, dass in Deutschland ein Europäischer Haftbefehl in einigen Fällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werden konnte? Wo blieb die gerne propagierte Unabhängigkeit zwischen Staat und Justiz?
Mit dieser Praxis dürfte es lt EuGH für Deutschland vorbei sein:
"In der Bundesrepublik gebe es "keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive", urteilte der Europäische
Gerichtshof in Luxemburg."https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 69623.html
Das haben wir hier irgendwann besprochen. Gemeint ist mit "Weisung des Justizministers", dass in Deutschland Staatsanwälte Haftbefehle ausstellen konnten. Die sind aber nicht unabhängig wie Richter, sondern grundsätzlich von Justizministeren weisungsabhängig, auch wenn diese bzw. alle Politiker zu dem Thema behaupten, dass von diesem Weisungsrecht kein Gebrauch gemacht würde. Darauf hat sich der EuGH aber nicht eingelassen und ausgeurteilt, dass nur Haftbefehle von der Exekutive unabhängiger Staatsanwälte zulässig sind (z. B. italienische). Deutsche Haftbefehle müssen jetzt von Richtern unterschrieben werden.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.