AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:Im übrigen ist in keinem mir bekannten Bericht von Tritten gegen den Kopf die Rede, sondern nur, dass eben keine solchen tödlichen vorlagen.
Siehe dazu
Es gibt entsprechende Zeugenberichte im Netz, die Tatortfotos sprechen auch für Tritte gegen den Kopf (Blutlache im Kopfbereich der Kreidezeichnung der Polizei).
Das reicht durchaus für eine Anklage wegen eines versuchten Tötungsdelikts:
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/15/1-457-15.php
... wenn nicht gerade politische Gründe die Verharmlosung des Falles verlangen.
Eine Kopfverletzung blutet immer sehr stark, selbst eine von geringen Ausmaßen. Aus solchen Fotos ist definitiv nicht zu entnehmen, dass diese Verletzung durch einen Tritt verursacht worden ist. Die könnte genauso durch einen Schlag bei der Auseinandersetzung hervorgerufen worden sein. Auch die Obduktion gab nichts Definitives her, zumindest das was davon veröffentlicht worden ist. Die Zeugenaussagen, gerade bei der dort vorhandenen, mutmaßlich ausländerfeindlichen Klientel sind stark mit Vorsicht zu genießen und ohnehin immer das schlechteste aller Beweismittel. In solchen Fällen zu sachlichen Beurteilungen zu kommen ist schwierig, aber es geht. Vor allem darf man sich nicht von Emotionen leiten lassen.