22.8.2018 - 11:12, SDA
Der Konsumentenschutz scheitert im Abgas-Skandal mit seiner Klage gegen VW und die VW-Importeurin Amag. Das Handelsgericht Zürich habe die Verbandsklage abgelehnt, teilten die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und Amag mit.
Die SKS zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter. Das Handelsgericht Zürich begründet sein Nichteintreten auf die Verbandsklage gemäss den Mitteilungen vom Mittwoch mit dem fehlenden Feststellungsinteresse in diesem Fall.
Weil das Lauterkeitsrecht vorschreibe, dass der Misstand nur dann gerichtlich geprüft werde, wenn dieser sich weiterhin störend auswirkt, habe das Gericht die Festellungsklage abgewiesen.
Das Gericht habe dabei konkret darauf verwiesen, dass die von SKS eingeklagte Abgasmanipulation von VW seit langem bekannt sei. Somit liege aktuell keine Täuschung im Rechtssinne mehr vor. Der Nichteintretensentscheid bedeutet auch, dass das Handelsgericht die Klage materiell nicht geprüft hat.
https://www.bluewin.ch/de/news/wirtscha ... 38457.html
Na ja, soviel mal zum Thema.