Den rechtlichen Status der “Obdachlosen ohne Rechtsansprüche” sollten diese Bürokraten mal etwas näher erläutern. Meines Wissens sind diese sozialrechtlichen Ansprüche einfachgesetzliche Konkretisierungen höchstrangiger Grund- und Menschenrechte aus Art. 1 GG und der EMRK. Es gibt keine Menschen, die von zentralen Menschenrechtsnormen nicht geschützt werden.
Steht doch da:
Im Unterschied zu den Vorjahren wird dieses Mal eine deutliche Trennung zwischen Menschen mit und ohne Rechtsanspruch erfolgen. Obdachlose ohne Rechtsanspruch, das sind aus Sicht der Behörde meist Flüchtlinge aus Afrika oder auch Wanderarbeiter aus Bulgarien und Rumänien. Sie werden ab dem 4. November in eine ungenutzte Schule vermittelt
Du machst die Büchse der Pandora auf, wenn du bereit bist, jedem Flüchtling, der aus wirtschaftlichen Gründen aus Osteuropa oder Afrika kommt, dieselben sozialen Ansprüche zukommen zu lassen. Und wenn das der Fall ist, musst du dich damit zufrieden geben, dass unsere sozialen Standards weiter gesenkt werden müssen, bis das keine mehr vorhanden sind, weil es unbezahlbar wird.