Drei Beiträge von meinem Forum in einem hiesigen zusammengefasst:
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Warum können sich Staatsdiener engegen der klaren Formulierungen in Arikel 20 Abs. 1 - 3 schwerwiegende Pflichtverletzungen herausnehmen, ohne dass die persönliche Folgen für sie zeitigt? Ein Erklärungsversuch:
Auf einem thread bei web.de habe ich gesehen, dass die Teilnehmer dort sich nicht konstruktiv über das Thema "härtere Strafen für Triebtäter" austauschen konnten. Einer der Teilnehmer schrieb in einem off - topic - Beitrag über ein grob ungerechtes Gerichtsurteil, das gegen ihn ergangen sei. Das ist die herüberkopierte Antwort darauf:
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Wer die politische Macht hat, hat auch die Definitionsmacht, was Recht und was Unrecht sei. Das ist in unserem Land so. Fragt sich nur, ob das zwingend so sein muss. Vielleicht lassen wir alle zu viel Macht in zu wenigen Händen zu, das führt dann zwangsläufig zu diesem "Recht haben und Recht bekommen....."
Warum lassen wir das zu, wir sind doch der Souverän eines demokratischen Staates, also Herr im Haus?
Nun, wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Wenn z. B. das wesentliche Ergebnis der Diskussionen auf diesem Themenforum hier darauf hinausläuft, dass
a) die Befürworter härterer Strafen NPD - Anhänger sind*
b) in Fragen des Strafrechts moderate Teilnehmer pädophil (oder gleich Täter) seien,
dann sind die Beteiligten an dieser destruktiven Art von Meinungsbildung eine leicht zu regierende konfuse Masse. Sie brauchen zur Ordnung ihrer eigenen Angelegenheiten die Autorität einer ihnen übergeordneten politischen Klasse, weil sie einen übergeordneten gemeinsamen Willen - dem auch alle Politiker und Richter unterworfen wären - nicht bilden können.
So lange das so bleibt, wirst Du weiter vergeblich auf korrekte Gerichtsurteile hoffen, wenn Deine Rechtsposition mit den herrschenden Macht - und Wirtschaftsinteressen kollidieren.
*Anm.: In Israel gab es bis 1954 die normale Todesstrafe im zivilen Strafrecht, danach bis heute im Militärstrafrecht, an Eichmann wurde sie einmal nach 1954 vollstreckt, heute kann sie theoretisch gegen die brutalsten Terroristen verhängt werden, ist aber noch nicht passiert
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ein weiterer web.de / gmx - Beitrag zu diesem Thema:
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Zitat thread - Einleitung:
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"Eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale würde gerade den Fernpendlern nichts bringen, sondern nur die Nahpendler mit Wegen unter 20 km etwas entlasten.
Im Gegenteil: Weil auf Grund der Haushaltslage von Bund und Ländern der Kilometersatz abgesenkt werden müßte, würden Fernpendler - also Leute mit besonders hohen Tankrechnungen - unterm Strich womöglich sogar verlieren."
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Das Verfassungsgericht prüft gerade, ob der Teil der Berufstätigen, der unter 20 km Weg zu Arbeitsstelle jetzt vollständig aus dem Netto - Einkommen bezahlen soll, in seinen Grundrechten verletzt wird, da kommt von diesen hauptberuflichen Verfassungsaboteuren der Gilde unserer derzeitigen Finanzpolitiker das Argument, es sei noch schlechter, wenn künftig alle - also auch die mit weiterem Weg zur Arbeit die Hälfte dieser Werbungskosten aus dem Nettoeinkommen bezahlen müssen.
Das ist nicht mehr und nicht weniger als die Ankündigung der nächsten verfassungswidrigen Gesetzeskonstruktion, wenn das BVerfG die aktuelle nicht mitmachen sollte.
Das passt zu Leuten, die sich so etwas wie "Nichtanwendungserlässe" an die Finanzämter einfallen lassen, damit diese unerwünschte Urteile des Bundesfinanzhofes nicht beachten und vorsätzlich rechtswidrige Steuerbescheide rausschicken.
Solche Verfassungsrechtsstreitigkeiten erinnern an den Wettlauf zwischen Hase und Igel. So hatten sich die Autoren des Grundgesetzes die Rolle des Verfassungsorgans "Bundesverfassungsgericht" ganz sicher nicht vorgestellt. Sie haben einfach etwas immens wichtiges vergessen. Die Antwort auf die Frage, wie man vorsätzlich verfassungsrechtswidrigem Verhalten von deutschen Regierungen und Parlamentariern umgehen solle, im Grundgesetz zu beantworten.
Demokratisch gewählte Politiker der heute üblichen Art konnte man sich in den Jahren 1948/49 offenbar nicht vorstellen.
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das habe ich gerade im Netz gefunden, das soll ein Goethe - Zitat sein. Ich kannte das bisher nicht und lege es vorläufig hier ab. Es trifft m. M. nach den Nagel auf den Kopf:
Goethes Diktum: "Wer das Recht auf seiner Seite fühlt, muß derb auftreten. Ein höfliches Recht will gar nichts heißen."
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hier einmal ein Lösungsvorschlag aus dem Netz, da geht es um eine effizientere Zivilrechtspflege - ganz wichtig als Standortfaktor für viele Branchen - und ein mögliches Mittel für die Stärkung der Zivilrechtspflege. Missbrauchsgebühren für Prozesshanseln und rechtsmissbräuchliche Methoden, den Prozessgegner unter Druck zu setzen:
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Mit einer Missbrauchsgebühr bis zum Faktor 10 für das Gericht und 2 oder 3 für den gegnerischen Anwalt und/oder seine Partei würden die herkömmlichen Prozeßhansel sich das künftig 3 x überlegen, ob sie anderen Leuten die Zeit stehlen.
Viel wichtiger als die Prozesshansel sind aber die absichtlichen Missbräuche im Geschäftsleben, die Kammern für Handelssachen brauchen über die Hälfte ihrer Zeit für Fällen, in denen der Beklagte nur Zeit schinden will und überhaupt keine echte Verteidigungsposition hat oder für solche Fälle, in denen eine wirtschaftlich starke Partei die schwächere "verhungern" lassen will, meist um windige Vergleiche zu erpressen. Da müsste man richtig reingrätschen, das würde den jetzt schon gegebenen positiven Standortfaktor einer gut funktionierenden Zivirechtspflege noch einmal deutlich verstärken. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Missbrauchsgebühren sehe ich nicht. Das BVerfG praktiziert das ja, wenn dadurch das rechtliche Gehör verletzt würde, wäre das da bestimmt schon jemandem aufgefallen :-p