DieLaura hat geschrieben:Ausgangspunkt der Ermittlungen gegen die Redtube-Nutzer ist die Schweizer Firma „The Archive AG“, die derzeit die Verwertungsrechte an den Erotik-Streifen „Amanda’s Secret“, „Dream Trip“, „Glamour Show Girls“, sowie „Miriam’s Adventures“ besitzt. Das Unternehmen hat sich auf die Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert. Es hat nach BILD-Recherchen erst vor kurzem die Rechte an den Filmen übertragen bekommen. Ein konkreter Auftraggeber hinter "The Archive AG" ist nicht ersichtlich.
http://www.bild.de/digital/internet/red ... .bild.html
Keine "glückliche Figur" hat das LG Köln abgegeben, als es das Urteil über die Freigabe der Adressen erließ.
Jetzt versucht es ganz schnell, sein vollständiges Versagen irgendwie einigermaßen wieder in den Griff zu bekommen.Das Landgericht Köln hatte demnach keinen genauen Einblick in die Ermittlungen der Anwälte. Ein Sprecher des Landgerichts kommentierte, in dem Verfahren hätten sich die Richter auf die Aussage einer dritten Kanzlei verlassen, die das verwendete Verfahren geprüft hätte: Laut Gutachten beruhten die bei den Tests durchgeführten Aktionen "technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen".
Anwalt berichtet von Ermittlung der Staatsanwaltschaft
Ob bei der Ermittlung der IPs alles mit rechten Dingen zugegangen ist, interessiert mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Köln. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden hat am Montagnachmittag aus Justizkreisen erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Köln gegen Verantwortliche im Redtube-Fall ermittelt: "Die Staatsanwaltschaft Köln war offenbar nach den Medienberichten der vergangenen Woche auf den Fall aufmerksam geworden und hatte die Ermittlungen eingeleitet", zeigt sich Rechtsanwalt Johannes von Rüden erfreut.
"Wenn die Staatsanwaltschaften nun auch ohne Anzeigen ermitteln, bedeutet dies, dass hier offenkundig der Verdacht von Straftaten im Raum steht. Damit kann der Frage nachgegangen werden, wie itGuards die IP-Adressen tausender unbescholtener Bürger ermitteln konnte", sagte von Rüden.
http://www.welt.de/wirtschaft/article12 ... tteln.html
Dann will ich doch mal in meine Glaskugel schauen: Am Ende sieht sich das LG Köln massiv getäuscht und bezeichnet sich selbst als Opfer.
http://globaltalk.userboard.org/aktuell ... t1247.html
DieLaura hat geschrieben:Dann will ich doch mal in meine Glaskugel schauen: Am Ende sieht sich das LG Köln massiv getäuscht und bezeichnet sich selbst als Opfer.
Genau - und wenn ein tatsächliches Opfer betrügerischer und erpresserischer Abmahnungen dem öffentlich widersprechen sollte, kann man diese Unbotmäßigkeit ja per Unterlassungsurteil abstellen. Das kennen wir bereits.