Porno-Abmahn-Welle und die Rolle des Landgerichts Köln

Meinungen und Erfahrungen zu unserer wichtigsten politischen Aussage.

Porno-Abmahn-Welle und die Rolle des Landgerichts Köln

Beitragvon AlexRE » Di 17. Dez 2013, 09:32

Vom schlauen Forum hierher kopiert:

DieLaura hat geschrieben:
Ausgangspunkt der Ermittlungen gegen die Redtube-Nutzer ist die Schweizer Firma „The Archive AG“, die derzeit die Verwertungsrechte an den Erotik-Streifen „Amanda’s Secret“, „Dream Trip“, „Glamour Show Girls“, sowie „Miriam’s Adventures“ besitzt. Das Unternehmen hat sich auf die Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert. Es hat nach BILD-Recherchen erst vor kurzem die Rechte an den Filmen übertragen bekommen. Ein konkreter Auftraggeber hinter "The Archive AG" ist nicht ersichtlich.


http://www.bild.de/digital/internet/red ... .bild.html

Keine "glückliche Figur" hat das LG Köln abgegeben, als es das Urteil über die Freigabe der Adressen erließ.

Jetzt versucht es ganz schnell, sein vollständiges Versagen irgendwie einigermaßen wieder in den Griff zu bekommen.

Das Landgericht Köln hatte demnach keinen genauen Einblick in die Ermittlungen der Anwälte. Ein Sprecher des Landgerichts kommentierte, in dem Verfahren hätten sich die Richter auf die Aussage einer dritten Kanzlei verlassen, die das verwendete Verfahren geprüft hätte: Laut Gutachten beruhten die bei den Tests durchgeführten Aktionen "technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen".

Anwalt berichtet von Ermittlung der Staatsanwaltschaft

Ob bei der Ermittlung der IPs alles mit rechten Dingen zugegangen ist, interessiert mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Köln. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden hat am Montagnachmittag aus Justizkreisen erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Köln gegen Verantwortliche im Redtube-Fall ermittelt: "Die Staatsanwaltschaft Köln war offenbar nach den Medienberichten der vergangenen Woche auf den Fall aufmerksam geworden und hatte die Ermittlungen eingeleitet", zeigt sich Rechtsanwalt Johannes von Rüden erfreut.

"Wenn die Staatsanwaltschaften nun auch ohne Anzeigen ermitteln, bedeutet dies, dass hier offenkundig der Verdacht von Straftaten im Raum steht. Damit kann der Frage nachgegangen werden, wie itGuards die IP-Adressen tausender unbescholtener Bürger ermitteln konnte", sagte von Rüden.


http://www.welt.de/wirtschaft/article12 ... tteln.html

Dann will ich doch mal in meine Glaskugel schauen: Am Ende sieht sich das LG Köln massiv getäuscht und bezeichnet sich selbst als Opfer. :twisted:


http://globaltalk.userboard.org/aktuell ... t1247.html

DieLaura hat geschrieben:Dann will ich doch mal in meine Glaskugel schauen: Am Ende sieht sich das LG Köln massiv getäuscht und bezeichnet sich selbst als Opfer. :twisted:


Genau - und wenn ein tatsächliches Opfer betrügerischer und erpresserischer Abmahnungen dem öffentlich widersprechen sollte, kann man diese Unbotmäßigkeit ja per Unterlassungsurteil abstellen. Das kennen wir bereits.
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Re: Porno-Abmahn-Welle und die Rolle des Landgerichts Köln

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Di 17. Dez 2013, 12:51

Ich Hoffe dass die bald eine auf den Deckel kriegen. Und dann Hoffe ich dass wieder ruhe einkehrt in die Porno welt.

ich stelle mir grade mal so paar fragen und zwar:

kann das Landgericht Köln nicht denken?

Wer hat dem Anwalt die Aufträge gegeben? es hat geheißen eine Mandantin. Was wollte sie damit bezwecken?

Der RA so denke ich hat das nicht wegen Geld getan sondern eher wegen der blosstellung deren Männer vor Frau/ Gericht. weil so dumm ist er ja auch nicht das er nicht weiss dass er da nicht durchkommt. Also was will er? Er hat so viel Geld reingesteckt dass er mit der Erpressung ( sollte er damit durchkommen was ich zu 100% nicht Glaube) das nicht rauskriegt. Also reich wird er nicht dabei

das was er Erreicht hat ist: dass viele gezahlt haben ( ich an deren Stelle hätte ich es nicht gemacht) und er hat Erreicht das so sämtliche Ehefrauen/ Freundinnen etwas verärgert sind hihi
bei dem letzten teil des Satzes musste ich sorry schmunzeln

Fazit leider gibt es unter den RA auch schwarze Schafe :(

P.s. ich suche immer die Ursachen warum man was macht und nicht die Folgen die daraus entstanden sind. ich denke dass andere wie Musikvideos u.a. da können sie nicht sowas veranstalten.

ich Empfehle allen, die noch keine Mahnung gekriegt haben aber sowas anschauen wollen, brauchen oder was auch immer, diese seite dort zu erstmal nicht an zu klicken bis das geregelt ist.
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Re: Porno-Abmahn-Welle und die Rolle des Landgerichts Köln

Beitragvon AlexRE » Fr 20. Dez 2013, 23:10

Das Landgericht Köln teilt fortan die Neigungen der redtube - User:

(...)

"Einige Kammern, bei denen Beschwerden von Anschlussinhabern eingegangen sind, haben bereits signalisiert, dass sie die inzwischen aufgetauchten Bedenken u.a. an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung der IP-Adressen für beachtlich halten. Diese Kammern haben mitgeteilt, dass sie dazu neigen, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten und den Beschluss aufzuheben bzw. auszusprechen, dass dadurch der Anschlussinhaber in seinen Rechten verletzt wurde."

(...)

Filesharing aber fand in diesem Fall eindeutig nicht statt. Allerdings waren die Anträge der Kanzlei Sebastian so unklar formuliert, dass das Gericht offenbar glaubte, es gehe um Filesharing.

(...)


http://www.zeit.de/digital/internet/2013-12/redtube-porno-abmahnungen-landgericht-beschluss/seite-1

Da hat doch tatsächlich eine Betrügerbande mit Anwaltszulassungen die Richter zu unwissentlichen Helfershelfern einer kriminellen Aktion gemacht. Ich glaube eher nicht, dass auch nur einer von denen mit einer Bewährungsstrafe davonkommt ...
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Re: Porno-Abmahn-Welle und die Rolle des Landgerichts Köln

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Sa 21. Dez 2013, 19:39

Juhu, so manche Männer- Welt schlägt das Herz wieder ich freu mich für euch :D

http://www.t-online.de/computer/interne ... egung.html

Nutzer des Streaming-Dienstes Redtube können vorerst aufatmen: Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen die Abmahn-Firma The Archive AG erlassen. Konsequenz: Abmahnungen an User wegen angeblicher illegaler Clips dürfen nicht mehr verschickt werden.
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Re: Porno-Abmahn-Welle und die Rolle des Landgerichts Köln

Beitragvon AlexRE » So 22. Dez 2013, 17:53

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Mahnschreiben: BGH bestätigt Verurteilung eines Anwalts wegen versuchter Nötigung

Kann ein Anwalt wegen versuchter Nötigung verurteilt werden, weil er für seinen Mandanten Mahnschreiben zu fragwürdigen Forderungen verschickt, in denen mit einer Strafanzeige gedroht wird? Diese Frage hat aktuell der BGH entschieden. Gerade im Zusammenhang mit den aktuellen Redtube-Abmahnungen könnte das Urteil noch eine Rolle spielen.

(...)


http://www.e-recht24.de/news/strafrecht/7770-mahnschreiben-bgh-bestaetigt-verurteilung-eines-anwalts-wegen-versuchter-noetigung.html

Das Urteil ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Ich frage mich nur, wieso eine auf Geldleistungen abzielende Nötigung nicht als Erpressung gewertet wird.
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Re: Porno-Abmahn-Welle und die Rolle des Landgerichts Köln

Beitragvon Dr Wo » So 22. Dez 2013, 19:05

"Die Strafkammer hat die Drohung mit einer Strafanzeige als verwerflich im Sinne des Nötigungstatbestandes (§ 240 Abs. 2 StGB*) bewertet.

Sie konnte aber nicht feststellen, dass die angeschriebenen Kunden wegen der Drohung mit der Strafanzeige bezahlt hatten. Möglicherweise hatten sie auch schon allein deshalb bezahlt, weil sie (überhaupt) ein anwaltliches Mahnschreiben erhalten hatten.

Deshalb wurde der Angeklagte wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen:

Zwar hat der Angeklagte nicht konkret gewusst, dass die von ihm eingetriebenen Forderungen zivilrechtlich nicht gerechtfertigt waren. Dennoch hat der Bundesgerichtshof es als mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar und daher verwerflich angesehen, dass juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen, die der Angeklagte mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgesprochen hatte, zur Erfüllung der behaupteten, nur scheinbar von diesem geprüften rechtlichen Ansprüche veranlasst werden sollten."

Aufgrund der Feststellungen der Strafkammer und des fehlenden Vorsatzes entfällt auch die Erpressung.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__253.html
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Re: Porno-Abmahn-Welle und die Rolle des Landgerichts Köln

Beitragvon AlexRE » So 22. Dez 2013, 19:07

Dr Wo hat geschrieben:Sie konnte aber nicht feststellen, dass die angeschriebenen Kunden wegen der Drohung mit der Strafanzeige bezahlt hatten. Möglicherweise hatten sie auch schon allein deshalb bezahlt, weil sie (überhaupt) ein anwaltliches Mahnschreiben erhalten hatten.


Danke. Allerdings zielte auch die Drohung auf eine Geldleistung, nicht nur das Anwaltschreiben an sich. Ich halte das nach wie vor für eine - zumindest versuchte - Erpressung.
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