Das Ende der Autofahrer - Abzocke?

Meinungen und Erfahrungen zu unserer wichtigsten politischen Aussage.

Re: Das Ende der Autofahrer - Abzocke?

Beitragvon AlexRE » Mi 26. Jan 2011, 13:26

Wie zu erwarten war, die Ermittlungen wegen Rechtsbeugung gegen Richter Knöner wurden eingestellt:

Bielefeld (dpa) - Die zahlreichen Freisprüche des Herforder Richters Helmut Knöner für Temposünder waren keine Rechtsbeugung.

(...)

«Er hat das Gesetz anders interpretiert, aus unserer Sicht allerdings falsch», sagte Baumgart. «Rechtsbeugung ist es aber nur dann, wenn ein Richter sich bewusst an Maßstäben orientiert, die im Gesetz keinen Ausdruck gefunden haben», erklärte Baumgart.


Quelle: justiz.nrw.de

Das ist das normale Verfahren, nach Eingang einer oder mehrerer Strafanzeigen werden immer offizielle Ermittlungen aufgenommen und nach einer gewissen Zeit wieder eingestellt, wenn in dem angezeigten Sachverhalt keine strafbare Handlung liegt. Meist dauert das, wie in diesem Fall, ein paar Monate.

In Fällen von öffentlichem Interesse können deshalb Journalisten oder Forenschreiber während dieser Zeit immer wieder verkünden, dass gegen die betreffende Person wegen der Straftat xy ermittelt werde.

Es wäre m. M. n. eine Überlegung wert, für Fälle offensichtlich (z. B. politisch motivierter) missbräuchlicher Strafanzeigen eine Vorschrift in die StPO aufzunehmen, nach der die StA die Aufnahme von Ermittlungen ablehnen kann, wenn der angezeigte Sachverhalt auf den ersten Blick erkennbar keine Straftat darstellt.
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Re: Das Ende der Autofahrer - Abzocke?

Beitragvon GasGerd » Mi 6. Apr 2011, 17:26

Bei einer Diskussion auf gmx / web.de zum Thema Altersdepression / Betreuungsrecht ist die Sprache auf einen wegen Rechtsbeugung verurteilten Betreuungsrichter gekommen, der zuuufällig zuvor Strafrichter war und auch gegen die Autofahrerabzocke rebelliert hatte:

Das habe ich (u. a.) dazu geschrieben:

http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/11648409?sp=28#jump

http://meinungen.web.de/forum-webde/post/11648409?sp=28#jump

MrsMatlock

"wobei noch die Frage ist, ob es tatsächlich ausreichende Anhaltspunkte für eine Betreuungsbedürftigkeit gab. Dass die Juristen einen der ihren zum Fraß vorwerfen, kommt recht selten vor."

Wie gesagt, wenn dieser Richter zu der kleinen Zahl von "Rebellen" gehörte, die gegen die überall in Deutschland eingerissene Autofahrerabzocke vorgegangen sind, ist es nicht verwunderlich, dass er als Nestbeschmutzer angesehen wurde, in 1. Instanz wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde und vom BGH freigesprochen werden musste und schließlich unter Betreuung gestellt werden sollte.

Bei dem permanenten Kesseltreiben haben sie dann eben irgendwann einen anderen Aufhänger gefunden, ihn nochmal wegen Rechtsbeugung zu verurteilen. Wer weiß, vielleicht ist es ganz normal, was er da an nicht vorgenommenen Kontrollen abgezeichnet hat und die machen das fast alle so, nur dass sie einem "Nestbeschmutzer" deswegen ein Bein stellen können.
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Re: Das Ende der Autofahrer - Abzocke?

Beitragvon AlexRE » Fr 1. Feb 2013, 21:26

So wird ein Richter verabschiedet, der sich auch gegen den Willen der Seilschafter unserer Bonzokratie noch auf die Seite der Bürger und ihrer grundgesetzlichen Rechte stellt:

Herford

Polizeirat rechnet mit "Richter Gaspedal" ab

Behörde bedauert Schreiben

Herford. Nachdem diese Zeitung Mittwoch exklusiv berichtete, dass der Polizeirat Björn Brocks seinen Kollegen die Teilnahme an der Pensionierungsfeier in Herford von Richter "Gaspedal", Helmut Knöner, untersagt hat, schlugen die Wellen hoch. Die Leitung der Kreispolizeibehörde ruderte umgehend in einer Pressemitteilung zurück.

(...)

In dem internen Schreiben hatte Polizeirat Brocks eine dienstliche Teilnahme an Knöners Abschiedsfeier für "nicht statthaft" erklärt – "vor dem Hintergrund der jahrelangen Einstellungspraxis des Richters Knöner sowie seiner zum Teil anmaßenden Urteilsbegründungen in Richtung Polizei", schreibt Brocks wörtlich.

(...)


http://www.nw-news.de/owl/7675697_Herforder_Polizei_rudert_zurueck.html?cnt=7675697

Siehe auch:

Auch in vielen Anwaltvereinen werden Staatsanwälte, Richter, Polizisten, obere Feuerwehrschicht, Bürgermeister, Steuerberater usw. eingeladen.
Nun wird so manchen vielleicht klar warum man freundschaftliche elitäre Beziehungen zu entsprechenden elitären Personen pflegt, die alle eine gewisse Macht- und Gewalt haben.
Entsprechend wird auch manchen so manche richterliche Entscheidung in die “richtige” entsprechende Richtung nicht verwundern.


http://blog.justizkacke.de/?p=3355
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Re: Das Ende der Autofahrer - Abzocke?

Beitragvon maxikatze » Fr 1. Feb 2013, 21:47

AlexRE hat geschrieben:So wird ein Richter verabschiedet, der sich auch gegen den Willen der Seilschafter unserer Bonzokratie noch auf die Seite der Bürger und ihrer grundgesetzlichen Rechte stellt ...




Ein Richter der Temposünder freispricht, handelt eben NICHT im Interesse der Bürger, sondern stellt sich auf die Seite der Raser. - Raserei ist kein grundgesetzliches Recht.
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Re: Das Ende der Autofahrer - Abzocke?

Beitragvon AlexRE » Fr 1. Feb 2013, 22:35

maxikatze hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:So wird ein Richter verabschiedet, der sich auch gegen den Willen der Seilschafter unserer Bonzokratie noch auf die Seite der Bürger und ihrer grundgesetzlichen Rechte stellt ...




Ein Richter der Temposünder freispricht, handelt eben NICHT im Interesse der Bürger, sondern stellt sich auf die Seite der Raser. - Raserei ist kein grundgesetzliches Recht.


Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist aber grundgesetzlich geschützt und Blitzgeräte sowie Personal, die zur Einnahmeoptimierung an ungefährlichen Stellen eingesetzt werden, fehlen an den Unfallschwerpunkten.
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Re: Das Ende der Autofahrer - Abzocke?

Beitragvon AlexRE » Di 14. Okt 2014, 19:04

Mit der hiesigen Thread - Überschrift war ich bei weitem zu optimistisch. Die Abzocker können sogar noch einen draufsetzen:

Oberlandesgericht hat entschieden

"Schneeflocken-Tempolimit" gilt auch ohne Schnee

(...)

Im vorliegenden Fall ging es um ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen, das an einer Bundesstraße Tempo 80 als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigte. Unter dem Verkehrszeichen war das Zusatzschild "Schneeflocke" angebracht.

Ein Autofahrer geriet im Januar 2014 in dem Bereich mit Tempo 125 in eine Geschwindigkeitskontrolle und wurde später mit einer Geldbuße von 160 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt. Dagegen wehrte sich der Fahrer - unter anderem mit der Begründung, das mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" angeordnete Tempolimit sei irreführend gewesen. An besagtem Tag hätten keine winterlichen Straßenverhältnisse geherrscht.

(...)

Das OLG Hamm folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Das Zusatzschild mit der "Schneeflocke" weise lediglich darauf hin, dass durch die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren bei möglichen winterlichen Straßenverhältnissen gebannt werden sollten.

(...)


http://www.t-online.de/auto/news/id_71392806/tempolimit-schneeflocke-gilt-auch-ohne-schnee-oberlandesgericht-hat-entschieden.html


Die Einführung der PKW - Maut bereitet unseren Parteibuch - Fürsten offenbar große Probleme. Also wird erst einmal die klassische Autofahrer Abzocke erweitert.
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Re: Das Ende der Autofahrer - Abzocke?

Beitragvon DJ_rainbow » Di 14. Okt 2014, 19:23

Ja klar. Und die EGK hat ja auch nur möglicherweise was mit Datenklau zu tun. Und der Islamismus mit dem Islam. Und der Alkoholismus mit Alkohol.

Dieses Rechtsverdrehergeschmeiß gehört geteert und gefedert.

Wobei: Das war bestimmt eine Vertreterin des Rechtsverdreher*innen-Geschmeiß*innen-Abschaums. Hatte dann also doch seinen Sinn, dass Weiber am Herd festgekettet wurden. Damals, in der guten alten Zeit....
In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten. Im Sozialismus hungern Demokraten in Zuchthäusern und Arbeitslagern.

Modi bei http://www.radio-xtream.de

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Re: Das Ende der Autofahrer - Abzocke?

Beitragvon AlexRE » Di 14. Okt 2014, 19:40

DJ_rainbow hat geschrieben:Ja klar. Und die EGK hat ja auch nur möglicherweise was mit Datenklau zu tun. Und der Islamismus mit dem Islam. Und der Alkoholismus mit Alkohol.

Dieses Rechtsverdrehergeschmeiß gehört geteert und gefedert.

Wobei: Das war bestimmt eine Vertreterin des Rechtsverdreher*innen-Geschmeiß*innen-Abschaums. Hatte dann also doch seinen Sinn, dass Weiber am Herd festgekettet wurden. Damals, in der guten alten Zeit....


Zum Glück hat wenigstens das Bundesverfassungsgericht Verständnis für Deine Vorstellungen von Meinungsfreiheit, sonst könnten wir hier echten Ärger kriegen ... :P

(...)

Auch überspitzte Kritik fällt grundsätzlich in den Schutzbereich der
Meinungsfreiheit. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts entschieden und die verfassungsrechtlichen
Maßstäbe zur sogenannten Schmähkritik bekräftigt. Selbst eine überzogene
oder ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht
zur Schmähung. Vielmehr muss hinzutreten, dass bei der Äußerung nicht
mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung einer
Person im Vordergrund steht. Nur dann kann ausnahmsweise auf eine
Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls
verzichtet werden.

(...)

Sachverhalt und Verfahrensgang:

Das Amtsgericht wies eine Schadensersatzklage des Beschwerdeführers ab;
die Berufung gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg. Der Beschwerdeführer
erhob eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Richterin des
Amtsgerichts, in der er unter anderem ausführte, er protestiere „gegen
das schäbige, rechtswidrige und eines Richters unwürdige Verhalten der
Richterin“ und meine, „sie müsse effizient bestraft werden um zu
verhindern, dass diese Richterin nicht auf eine schiefe Bahn gerät“.

Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer aufgrund dieser
Äußerungen wegen Beleidigung gemäß § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) zu
einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 €.

(...)

2. Soweit das Landgericht hilfsweise dennoch eine Abwägung vornimmt,
verstößt es hierbei zunächst insofern gegen die Meinungsfreiheit, als es
die Äußerung des Beschwerdeführers, „es müsse verhindert werden, dass
die Richterin auf eine schiefe Bahn gerate“, dahingehend auslegt, dass
hiermit der betroffenen Richterin die künftige Begehung von Straftaten
unterstellt wird. Mit anderen möglichen Deutungen hat sich das
Landgericht nicht auseinandergesetzt. Voraussetzung jeder rechtlichen
Würdigung von Äußerungen ist jedoch, dass ihr Sinn zutreffend erfasst
worden ist. Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt
vor, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung
führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher die anderen möglichen
Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben.

Auch im Übrigen genügt die Abwägung nicht den verfassungsrechtlichen
Maßstäben. Das Landgericht stellt einseitig auf den Ehrschutz ab, ohne
die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers ausreichend zu
berücksichtigen.

(...)


https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-086.html
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Das Ende der Autofahrer - Abzocke?

Beitragvon Livia » Di 14. Okt 2014, 22:31

DJ_rainbow hat geschrieben:Ja klar. Und die EGK hat ja auch nur möglicherweise was mit Datenklau zu tun. Und der Islamismus mit dem Islam. Und der Alkoholismus mit Alkohol.

Dieses Rechtsverdrehergeschmeiß gehört geteert und gefedert.

Wobei: Das war bestimmt eine Vertreterin des Rechtsverdreher*innen-Geschmeiß*innen-Abschaums. Hatte dann also doch seinen Sinn, dass Weiber am Herd festgekettet wurden. Damals, in der guten alten Zeit....


Es juckt mich in den Finger, will aber hier niemanden verärgern. Mit den Weiber hast du nicht ganz so unrecht, aber nicht mit dem Herd. ;)
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

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Re: Das Ende der Autofahrer - Abzocke?

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Mi 15. Okt 2014, 05:03

Livia hat geschrieben:
Es juckt mich in den Finger, will aber hier niemanden verärgern. Mit den Weiber hast du nicht ganz so unrecht, aber nicht mit dem Herd. ;)


schreib was du denkst Liebe Livia ich Helfe dir immer :)
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