Regeln zum "Deal"
Viele Richter kungeln am Strafrecht vorbei
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http://www.sueddeutsche.de/politik/strafprozessregeln-zum-deal-viele-richter-kungeln-am-strafrecht-vorbei-1.1512195
Das habe ich auf gmx dazu geschrieben:
"Aus den Angaben der Juristen werde deutlich, dass die "Erforschung der Wahrheit", zu der das Gericht auch bei Absprachen verpflichtet sei, in der Praxis häufig unterbleibe. Zwar werde in diesen Fällen fast immer ein Geständnis abgelegt. 28 Prozent der Richter hätten aber eingeräumt, dass sie allenfalls teilweise Geständnisse überprüfen. Mehr als die Hälfte der Rechtsanwälte gehe zudem von wahrscheinlichen Falschgeständnissen ihrer Mandanten aus, die damit einer angedrohten höheren Strafe entkommen wollten."
Wenn der Gegenstand des "Deals" darauf hinausläuft, dass nur durch das Geständnis die berufliche Existenz oder Familie des Verdächtigen gerettet wird (= Entlassung aus der U-Haft und Aussetzen der Strafe zur Bewährung oder Nichtentzug der Fahrerlaubnis als Gegenleistung für ein Geständnis) läuft das "Angebot" des Gerichts auf eine Erpressung hinaus, die dem "Vorzeigen der Folterwerkzeuge" im Mittelalter kaum nachsteht.
So ähnlich hatte es der stellvertretende Vorsitzende des 2. Senats des BGHSt formuliert, was ihm eine Karrierebremse beschert hat. Eigentlich sollte er Vorsitzender werden, da er sich aber aus der Sicht der Machtmenschen beim BGH (m. E. Grundgesetzverräter) mit seinem "Wahrheitsfimmel" zum Nestbeschmutzer gemacht hat, ist die Besetzung der Stelle des Vorsitzenden jetzt blockiert:
"Im Sommer 2011 wehrte sich Fischer gerichtlich erfolgreich gegen eine dienstliche Beurteilung durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs und die Besetzung der Stelle des Vorsitzenden des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs mit einem anderen Bewerber (Näheres hier). Dies war das erste erfolgreiche Konkurrentenstreitverfahren am Bundesgerichtshof.[4] Am 24. Oktober 2011 erließ das Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Antrag von Fischer eine Einstweilige Anordnung, die dem Bundesjustizministerium die beabsichtigte Besetzung der Stelle vorerst untersagte.[5] Die Beurteilung, wonach Fischers bei früheren Beurteilungen stets bejahte besondere Eignung für diesen Posten angezweifelt wurde, sei nicht hinreichend begründet, so das Gericht. Die Entscheidung ist seit 11. November 2011 rechtskräftig."
http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Fischer_(Bundesrichter)
http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/16720408?sp=189#jump