Dieses Thema habe ich heute auf dem Portal Bürgermeinungen eröffnet:
Vor ein paar Tagen kam eine Mandantin zu mir mit einem Beratungsschein, weil sie kaum weiß, wie sie für ihr 1-jähriges Kind die Milch kaufen soll. Ihrem Freund war für drei Monate die Grundsicherung gestrichen worden, weil er einen Vorstellungstermin bei MacDonalds verschlafen hat und danach nicht hinreichend zerknirscht war; die Widerspruchsfrist war leider schon abgelaufen.
Ich stellte schnell fest, dass die ARGE vor Anmietung der Wohnung bestätigt hatte, dass Größe und Kosten angemessen sind, aber in den letzten Monaten 120 Euro weniger für Wohnkosten beim Bedarf berücksichtigt hatte, obwohl die Komplettmiete überwiesen wurde.
Nachdem ich mich eingeschaltet hatte, stellte sich heraus, dass die Wohnung als angemessen galt, weil alle Bewohner des Hauses die Miete mindern – um besagte 120 Euro monatlich. Die ARGE-Mitarbeiterin berichtete, der Hauseigentümer habe gewechselt und danach habe man ab März diesen Jahres versehentlich die ungekürzte Miete überwiesen. Ab Oktober werde man nun wieder kürzen, aber die Differenz müsse meine Mandantin sich beim Vermieter halt wieder holen.
Ich habe der ARGE gemäßigt freundlich mitgeteilt, dass sich meiner Meinung nach derjenige sich um die Behebung der Folgen eines Fehlers kümmert, der ihn/sie verursacht hat. Insofern soll die Mitarbeiterin dem Vermieter am besten kurzfristig mitteilen, dass die Miete ab Oktober 2010 gekürzt wird, bis der Rückstand ausgeglichen ist.
Da ich die ARGE schon länger kenne, habe ich davor gewarnt, dass das in den letzten Monaten zu Unrecht vorenthaltene Geld jetzt nach dem sog. „Zuflussprinzip“ als Einnahme gewertet wird.
Ich habe vorsorglich mitgeteilt, dass ich dann, wenn versucht werden sollte, die vorenthaltenen Zahlungen als Zufluss anzurechnen und die Nachzahlung vom laufenden Bedarf abzuziehen, diesen Aspekt über mehrere Instanzen diskutieren werde. Ich bin gespannt, wie es weiter geht.