AlexRE hat geschrieben:Staber hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Die Frau hat selbst die Aufsichtspflicht, passt auf ihr eigenes Handy nicht auf und die Eltern sollen haften.
Eine Straftat ist nicht deshalb keine mehr, weil das Opfer fahrlässig gehandelt hatte. Das Dilemma unseres Rechtssystems besteht darin, dass u14 per se und ohne Prüfung Straftaten begehen DÜRFEN (mWn) , ohne die geringste Strafe fürchten zu müssen. Nicht die Lehrerin, sondern die drei Ganoven, die ja nun mal genau wußten, was sie taten, und auch genau wußten, dass es nicht erlaubt war, gehören in andere Schulen und zwar schön weit auseinander!!! Strafe? Warum nicht mal 3 Monate kein Kindergeld? Dann gibts keine neuen Handys, PC oder Klamotten. Dafür 'nen Satz heiße Ohren von Papa! Bildlich gesrochen!
Gruß Horst
Die Schüler haften zivilrechtlich selbst, nicht aber die Eltern. Die haften nur für eigene Aufsichtspflichtverletzungen. Hier oblag die Aufsichtspflicht aber der geschädigten Lehrerin und nicht den Eltern. Ich will nicht in Abrede stellen, dass auch "die drei Ganoven" an andere Schulen versetzt gehören, aber im Verhältnis zwischen den Eltern und der Lehrerin ist die Rechtslage so, dass - wenn es hier überhaupt etwas zu klagen gibt - eher die Eltern die Lehrerin als umgekehrt mit Aussicht auf Erfolg verklagen könnten, soweit den Schülern durch die Aufsichtspflichtverletzung der Lehrerin Nachteile entstehen.
Verstehe einer die Rechtslage!
Gruß Horst