Ricarda hat geschrieben:Aber was kann man dagegen tun?
Anzeige wegen Rechtsbeugung? Funktioniert nicht. Fehlerhafte Rechtsanwendung ist keine Rechtsbeugung, und es müsste schon das Ergebnis völlig unhaltbar sein.
(...)
Gelegentlich kommt einem der Gedanke, dass die richterliche Unabhängigkeit vielleicht auch die Unfähigkeit und die Skrupellosigkeit deckt. Ich erinnere mich immer wieder gerne daran, dass gegen Ende der Weimarer Republik ein Richter am Reichsgericht die Meinung vertrat, ein fehlerhaftes Urteil des Reichsgerichts dürfe nicht korrigiert werden, weil sonst der Glaube an die Unfehlbarkeit der Entscheidungen des Gerichts Schaden nehmen könnte..
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste