Unsere Teilnehmerin @Ricarda schlägt in ihrem Buch eine Basisvergütung von 2 Stundensätzen für Berufsbetreuer vor, die bei vermögenslosen Heimbewohnern ab dem 2. Jahr der Betreuung ohnehin gezahlt wird.
Derzeit beansprucht die Bearbeitung der Abrechnungen durch die Gerichte nämlich oft mehrere Monate, wodurch manche Betreuer in Liquiditätsschwierigkeiten kommen.
Dazu ist mir eingefallen, dass Anwälte ihre Zulassung verlieren, wenn sie in Zahlungsschwierigkeiten kommen, weil sie ja ab und an Fremdgelder verwalten. Betreuer machen das aber bei ausnahmslos jedem Klienten.
Hier haben wir es also wieder einmal mit einem groben Widerspruch in der Gesamtheit aller gesetzlichen Regelungen zu tun. Das ist bei uns immer einen gesonderten thread wert.