Grausame Tat am Samstagabend: Ein 15-jähriges Mädchen wurde von vier bis fünf Jugendlichen in Schöneberg ausgeraubt und vergewaltigt. Die Jugendliche war auf dem Nachhauseweg, als die Täter im Heinrich-von-Kleist-Park über sie herfielen. Die Täter vergingen offensichtlich mehrfach an dem Mädchen und raubten Handy sowie Geldbörse. Anschließend flüchtete die Bande.
Quelle: bz-berlin.de
Wenn das jetzt nicht mehr nur einzelne Opfer trifft, die alsbald aus den Augen und aus dem Sinn sind, sondern jeder Mensch ständig und überall ernstlich gefährdet ist, dann wird es allerhöchste Zeit, unsere in der Nähe dieses Tatorts residierenden Politiker auf einen Widerspruch in unserer Rechtskultur hinzuweisen:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Quelle: dejure.org
Rot markiert sind die absolut höchstrangigen Pflichten des Staates. Die Schutzgüter des Artikels 1 GG sind auch höherrangiger als die Zielsetzungen des ganzen Jugendstrafrechts. Straftaten, die den Kernschutzbereich des Artikels 1 auf der Seite des Opfers mit solcher Heftigkeit treffen wie diese Vergewaltigung, dürfen nach der Prioritätenfolge der Rechtsgüter des GG also gar nicht so "bekämpft" werden, dass die Verbrecher und potentiellen künftigen Täter z. B. den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts als Entgegenkommen und damit als Schwäche der Rechtsgemeinschaft verstehen könnten, noch nicht einmal theoretisch.
Das gegenwärtige Ausmaß der Gefährdung der Bevölkerung durch solche Verbrechen, die die Menschenwürde der Opfer verletzen, ist schlicht und ergreifend Verfassungssabotage durch alle dafür Verantwortlichen.