Der aktuelle Fall aus Berlin zeigt ebenfalls tiefgründige Mängel des deutschen Rechtsstaats und seiner Vertretung auf."[...]
Berlin – Brutale Prügel-Attacke im zentralen Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße – die beiden 18-jährigen Schläger sind wieder auf freiem Fuß! Unfassbar! Dabei zeigen die Bilder der Überwachungskamera, mit welcher Gewalt der Haupttäter auf das hilflose Opfer (29) einprügelt. Die beiden Berliner hatten sich bei der Polizei gemeldet und die Tat gestanden. Jetzt können sie wieder nach Hause gehen – keine Haftgründe.
Der Haupttäter erhielt einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags, teilte die Polizei mit. Gegen Auflagen habe er jedoch Haftverschonung bis zum Prozess erhalten, hieß es. Der Schüler war bisher bei der Polizei nicht aufgefallen.
Ebenfalls nach der Vernehmung entlassen wurde der zweite Täter. Ihm wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
DIE BARBARISCHE TAT
Es war 3.30 in der Nacht zu Samstag, ein 29-jahrige Berliner wartete auf eine Bahn, als er von zwei jungen Männern angepöbelt wurde. Er stand auf, stieß einen der Typen von sich – da schlug der Fremde zu, möglicherweise mit einer Flasche.
Das Opfer stürzte zu Boden. Der Haupttäter trat auf den Kopf des Wehrlosen ein. Vier Mal!
Vier Männer prügeln ihr Opfer bewusstlos Dann schritt ein Tourist (21) aus Bayern ein, hielt den Treter fest, als er den Bewusstlosen gerade zum fünften Mal angriff. Der Komplize des Treters verpasste dem Retter einen Tritt in den Rücken, sodass der Mann verletzt zu Boden ging.
Aber das Eingreifen des Bayern zeigte Wirkung: Der Brutalo ließ von dem Opfer ab und ergriff kurz darauf mit seinem Komplizen die Flucht.
Während eine Zeugin noch die Polizei rief, entkamen die Schläger Richtung Georgenstraße.
Überwachungskameras filmten alles! Am Samstag veröffentlichte die Polizei die Aufnahmen. Nur wenige Stunden später stellte sich der brutale Treter, gesteht alles. Das Prügel-Opfer liegt mit schweren Kopfverletzungen im Krankenhaus, ist außer Lebensgefahr und wieder ansprechbar.
Schläger treten Mann (29) bewusstlos Der Täter war betrunken, suchte Streit, hatte bereits andere Passanten angepöbelt! Sein Komplize stellte sich am Sonntag gegen 12 Uhr der Polizei.
Beide Täter kommen aus Berlin, kannten ihr Opfer aber nicht, sagte ein Polizeisprecher zu BILD.de. Der 29-Jährige war nach Informationen der Zeitung „BZ“ auf dem Heimweg vom Dart-Spiel mit Freunden."
Quelle:
http://www.bild.de/regional/berlin/schlaegerei/schlaeger-wieder-auf-freiem-fuss-17571316.bild.htmlKommentar:
Die mutmaßliche Schlamperei, Nachlässigkeit und Weichzeichnerei beginnt schon damit, dass gegen den Haupttäter nur ein Haftbefehl wg. versuchten Totschlags erlassen wurde. Schon deswegen könnten nach eingehender Überprüfung der Sachlage mindestens Disziplinarmaßnahmen gegen den sachbearbeitenden Staatsanwalt sowie den Haftrichter angezeigt sein. Das Opfer sollte umgehend Strafanzeige wegen versuchten Mordes (aus niedrigen Beweggründen) erstatten, dass in dieser Hinsicht ermittelt werden muss. Einen klareren Fall kann es meiner Ansicht nach angesichts des Beweisvideos nicht geben. Außerdem sollten entsprechende Beschwerden gegen die ergangenen Entscheidungen eingelegt werden. Bürger müssen viel mehr Mut entwickeln auch gegen die Ermittlungsorgane vorzugehen so das notwendig erscheint.
Als Missstand rechtlicher Art könnte hier der Umstand anzusehen sein, dass man die haftrechtlichen Vorschriften angesichts der Umstände tatsächlich so auslegen kann, dass hier kein Haftgrund vorliegt: Der Täter ist nach deutschem Recht "Heranwachsender", erst 18 Jahre alt, und wird damit höchstwahrscheinlich dem unzulänglichen deutschen Jugendstrafrecht zugeordnet, das dringender, nicht nur Reform, sondern völliger Überarbeitung bedarf. Der Haupttäter ist nicht vorbestraft (was nur heißt, er wurde bslang nicht erwischt; so handelt auch nicht unbedingt ein Ersttäter), ist Schüler und wohnt bei den eltern woraus man den Schluss gezogen zu haben scheint, dass keine Fluchtgefahr besteht. Ein über 21jähriger, der nicht mehr im "Hotel Mama" wohnt, wäre angesichts der Strafdrohung sofort in Haft gewandert...
Bei Gewalttaten eines solchen Ausmaßes, die so oder so mit Haftstrafen geahndet werden müssen, kann und darf es keine Haftverschonung geben, egal ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Nur das wäre ein entsprechender Anreiz solche Taten schon beim ersten Ansatz zu unterlassen.
Als äußerst problematisch sehe ich in Fällen wie diesem das Signal, das damit nach außen getragen wird: Seht her. Wenn ihr Euch einen Anwalt besorgt (der wahrscheinlich noch vom Steuerzahler finanziert werden muss), Euch stellt und gesteht, dürft ihr bis zum Verfahren weiter frei herumlaufen und Euch Möglichkeiten des "Abtauchens" suchen, egal was ihr verbrochen habt. Na wenn das mal keine Einladung an weitere intellektuell nicht unbedingt herausstechende, kriminellem Handeln aufgeschlossene Klientel ist...
Masn muss von Richtern und Staatsanwälten verlangen können, dass man sich im Rahmen derartiger Entscheidungen, wie Haftverschonung, über solche mögliche Folgen Gedanken macht und das bei der Entscheidung berücksichtigt, was hier wahrscheinlich nicht der Fall war.
Als Resummé lassen sich hier anscheinend sowohl rechtsstaatliche Systemmängel als auch mutmaßlich unverantwortliches Handeln der Verantwortlichen ausmachen.
Meine These, dass ein Kriminalitätsopfer sich in diesem Land nicht nur gegen die Kriminellen, sondern gleichzeitig auch gegen die eigentlich zu seinem Schutz Verpflichteten Staatsvertreter zur Wehr setzen muss, während die Täter bestmöglichen Schutz erhalten, scheint damit wieder einmal Bestätigung zu erfahren.