Staber hat geschrieben:Ich wäre absolut dagegen.
Dieser Mann hat aus Geldgier einen kleinen Jungen umgebracht. Anschließend bekommt er noch eine Entschädigungszahlung, weil ihm Folter (lediglich) angedroht wurde, aus Verzweiflung um das Kind zu retten.Nachdem seinerzeit auch noch die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt wurde, ist es mir ein völliges Rätsel, dass über das Ansinnen dieses Mörders überhaupt ein Wort verloren wird.
Sicherungsverwahrung wäre wohl passender.
Frage meinerseits ,warum kann so jemand einfach seinen Namen ändern? Muss man dafür nicht schwerwiegende Gründe vorbringen?
Ja, er glaubt, sein negatives Image damit beiseite räumen zu können.
Er beschäftige auch nach dem Urteil die Gerichte. Stilisierte sich zum Opfer, wollte Entschädigungszahlungen, zog bis nach Strassburg und beschwerte sich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der angedrohten Folter bei einer Vernehmung. Er brachte mit Hilfe seines Anwalts ein Buch heraus ( Magnus Gäfgen: "Allein mit Gott. Der Weg zurück") und gründete eine Stiftung für jugendliche Opfer.
Inzwischen habe ich doch bei der "Bild" seinen jetzigen Namen gefunden:
Als Gäfgen würde er sein Leben lang mit dem grausamen Mord in Verbindung gebracht.
Deshalb ließ er sich in Thomas David Lukas Olsen umbenennen.
... Angeblich glaubt Gäfgen, ihm ähnlich zu sein.
http://www.bild.de/regional/frankfurt/m ... .bild.html Gäfgen vergleicht sich tatsächlich mit dem dänischen Schriftsteller Jussi Adler Olsen...