Und wieder ein nach realistischen Maßstäben völlig inakzeptables Urteil:. Die deutsche Justiz nimmt immer abstrusere und nicht mehr nachvollziehbare Formen an:
Nur 2 Jahre und 10 Monate für versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung der übelsten Sorte für den U-Bahn-Treter von Berlin. Und der nach Jugendstrafrecht behandelte Täter bekam sogar noch Haftverschonung, d.h. er bleibt mind. bis zu einer von der Verteidigung (der die Strafe dreister Weise noch zu hoch zu sein scheint) beabsichtigten Berufung, bis mindestens zum Ende des Jahres auf freiem Fuß.
"Dabei fand der Vorsitzende Richter Uwe Nötzel in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte: Torben P. habe den Tod seines Opfers „mit einkalkuliert”. Sein Vorgehen nannte er „besonders roh und brutal“." Doch der Richter relativiert sich wieder: "Richter Uwe Nötzel: „Der Angeklagte war nicht vorbestraft, sozial eingegliedert. Sein Verhalten im Prozess war von echter Einsicht und Reue geprägt.“ Und auch dass er bei der Tat unter Alkohol stand, galt als strafmildernd."
Quelle:
http://www.bild.de/news/inland/urteil/f ... .bild.html
Kommentar
Wer selbst betont wie roh und brutal das Vorgehen des Täters war kann nicht fast im selben Atemzug eine milde Strafe verhängen ohne dass man ihn nicht mehr ernst nehmen kann. Ich habe begründete Zweifel daran, dass ein Richter, und speziell dieser, überhaupt in der Lage ist zwischen echter und als Standardrepertoire der Verteidigung gespielter Reue zu unterscheiden. Da hat schon so mancher psychologisch geschulte Spezialist seine Probleme.
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Als Jugendlicher oder nach Jugendstrafrecht zu Behandelnder (was in vielen Fällen auch angezweifelt werden kann) braucht man sich heutzutage nur noch einigermaßen weinerlich zu entschuldigen und schon gibt's nur noch 'ne "Strafe", die man kaum noch so nennen kann. Als Signalwirkung nach außen in die Gesellschaft verbleibt davon nur, dass man, solange man Jugendlicher ist, Schlagen, Rauben, Töten darf ohne dafür auch nur nennenswert bestraft zu werden. Solche Urteile sind einen "Einladung" an alle zu kriminellem Handeln neigenden Jugendlichen, deren Anzahl tagtäglich nicht zuletzt dadurch zunimmt.
Der von den weichzeichnenden Befürwortern immer so sehr strapazierte Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts wird durch solche Strafen, die letztlich keine sind völlig konterkariert. Denn eine "Erziehung" in diesem Zusammenhang setzt voraus, dass die Täter zu echter Einsicht in ihre Fehler bewegt werden, aufgrund derer eine positive Verhaltensänderung erreicht wird. Solche Scheinstrafen führen jedoch weder zur Einsicht noch zu durchgreifender Verhaltensänderung, sondern geben potentiell zu Gewaltkriminalität Neigenden lediglich zu erkennen, dass sie "nichts" zu befürchten haben, was sie auch tun.
Noch weit gravierender ist die damit verbundene Missachtung der Rechte der Kriminalitätsopfer, deren Würde dabei mit Füßen getreten wird, anders kann man es nicht nennen. Um die Würde von Kriminellen wird immer ein riesen Aufruhr veranstaltet, die Würde der Opfer interessiert anscheinend niemanden.
Nur zur Erinnerung werte Herren Richter, Staatsanwälte und Verteidiger: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Schon vergessen? Und dazu zählt selbstverständlich nicht nur auch, sondern insbesondere die Würde der Opfer. Wer die Würde von Straftätern höher ansetzt als diejenige der Opfer, was bei Strafurteilen nach Jugendstrafrecht eher die Regel als die Ausnahme darzustellen scheint, hat entweder den "Eingang" des Grundgesetzes nicht verstanden oder missachtet ihn und ist in beiden Fällen als Berufsjurist in einem echten Rechtsstaat nicht tragbar.