Alex, Du schriebst:
Natürlich muss der Strafanspruch des Staates in solchen Fällen zurücktreten. Allerdings handelt es sich hier um einen Kindermörder. Muss das Lebensrecht der Kinder, die dem Freigelassenen demnächst begegnen, auch irgendwohin abtreten?
Da erlaube ich mir leise Zweifel, auch juristische bzw. verfassungs- und menschenrechtliche.
Da verstehe man noch die Justiz und ich teile Deine Zweifel, Alex: da wird von einem ordentlichen rechtstaatlichem Gericht jemand verurteilt, und dann wartet man mit der Rechtskräftigkeit solange, bis der letzte Bedenkenträger seine Bedenken abgeschmettert bekommt, bevor man einen durch ein Gericht eines Rechtstaates mittels aufwändigem Verfahren verurteilten von der U-Haft in reguläre Haft überführen kann Wenn ein Urteil vor einem ordentlichen Gericht ergangen ist, dann sollte man das als Status Quo akzeptieren und später bei eventuell notwendiger Revision ersatzweise eine großzügige Haftentschädigung vorschreiben. Wär mal ein Thema für eine Bundestags-Petition.
Wenn dieser Verurteilte und jetzt Freigelassene nicht strohdumm ist, dann verschwindet er aus der Reichweite der deutschen Justiz, die Reisekasse kann er dann mit Raub aufbessern, das erhöht dann das Risiko auch nicht viel mehr.
Vielleicht sollte man auch mal kräftige Geldstrafen für Prozessverschleppung einführen, gültig für alle Prozessbeteiligten, einschließlich der staatlichen Beteiligten. Dann muss halt mal der Jahresurlaub verschoben werden, wer das nicht versteht sollte sich mal auf dem Bau oder der Landwirtschaft kundig machen. Da musste man schon auf der BER-Baustelle arbeiten, um mit diesen Prozessbeteiligten mithalten zu können, , die Normalos können das meist nicht.
Was allerdings den Sachverhalt Kind als Mordopfer juristisch gegenüber sonstigen Mordopfern unabhängig von dem üblichen Medienhype besonders macht, ist mir nicht ersichtlich. Denn Heimtücke wird die meisten naiven Mordopfer ereilen, gezielt in Situationen, in denen sie auch besonders wehrlos sind.