duplexagon
"Die Aussage (Notwehr) kann ja, wenn man einen Winkeladvokaten als Feind hat, schnell mal abgeschmettert werden und als Mord/Totschlag usw. ausgelegt werden."
Der Anwalt des Informatikstudenten hat keinen Fehler gemacht, der hat alles sauber vorgetragen, was für die Verteidigung seines Mandanten notwendig war. Das hat auch Prof. Erb in seinem Aufsatz geschrieben, den ich hier auszugsweise gepostet habe.
Das LG München und der 1. Senat des BGH wollten ihn einfach verknacken, denen geht es nach meiner Überzeugung um die Bekämpfung von Tendenzen zur Selbstjustiz und einer Gewaltspirale in der Öffentlichkeit bereits auf dem Vorfeld noch legaler Notwehrakte. Wenn die durch die Justiz verleugnet werden, ist jeder potentiell wehrhafte Mensch gezwungen, etwas zu tun, was das Gesetz - das heute geltende Notwehrrecht - eindeutig nicht von ihm verlangt: bei jeder Bedrohung wegzulaufen und die Polizei zu rufen.
Die Verleugnung des geltenden Rechts zu noch so hehren gesellschaftspolitischen Zwecken ist aber nichts anderes als Rechtsbeugung, auch wenn die hohen Herrschaften in schwarz und rot sich regelmäßig selbst bescheinigen, dass es sowas wie Rechtsbeugung gar nicht gäbe, der entsprechende § im Strafgesetzbuch mithin ein Art Redaktionsirrtum des Gesetzgebers sei.
Es gibt allerdings auch Richter, die sowas zum K....... finden. Die dem Urteil des 1. Senats des BGH gegen den Informatikstudenten diametral entgegenstehende Entscheidung des 2. Senats, den Rocker freizusprechen, der einen Polizeibeamten ohne vorherigen Warnschuss durch eine geschlossene Haustür erschossen hatte, lässt mich persönlich argwöhnen, dass durch diese ebenfalls extreme Entscheidung zugunsten eines Notwehrübenden ein Paukenschlag in Richtung der Kollegen vom 1. Senat geschickt werden sollte. So bringen sie verklausuliert zum Ausdruck, dass sie den Versuch, mit Urteilen gegen das geltende Gesetz Selbstjustiz vorzubeugen, für Rechtsbeugung halten und nicht mitmachen wollen.
Übrigens hat der 2. Senat derzeit keinen Vorsitzenden, weil die geplante Beförderung des stellvertretenden Vorsitzenden nach der Pensionierung der frühere Vorsitzenden aufgeschoben wurde. Der Mann hat sich nämlich in den höchsten Justizkreisen Feinde gemacht, weil er auch solche Wahrheiten deutlich ausgesprochen hat (insbesondere im Zusammenhang mit fragwürdigen "deals" zwischen StA`en, Gerichten und Verteidigern zur Verkürzung von Prozessen), die sehr unangenehm für die heutigen Richterkollegen und Rechtspolitiker sind.
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