Unser erstes Thema: Artikel 1 Abs. 1 Satz 2
Verfasst: Sa 17. Jan 2009, 15:09
Auch hier zunächst der erste Beitrag von meinem Forum herüberkopiert, in diesem Fall mein eigener. Während des weiteren Umzuges entscheidet dann jeder selbst, was er herüberkopieren möchte.
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Viele Wochen vor Erscheinen des ersten Parteithreads bei web.de / gmx, Anfang Januar 08, haben sich ein paar Leute von uns auf threads zum Thema "nachlässiger Umgang des Rechtsstaates mit Gewalttätern" zusammengefunden.
Die gemeinsame Meinungsbildung ging dahin, dass die Vernachlässigung der obersten Pflicht des Rechtsstaates, seine Bürger vor Gewalt und Willkür zu verletzen, die schwerstmögliche Pflichtverletzung von Staatsdienern überhaupt sei und gegen Art. 1 Abs. 1 Satz 2 verstoße.
Im äussersten Fall, wenn ein bedrohter Mensch keinen zuverlässigen Schutz durch den Rechtsstaat bekommt, aber durch ein restriktives Notwehrrecht daran gehindert wird, sich selbst zu behaupten, kann das in Einzelfällen dazu führen, dass der Staat als faktischer Co - Aggressor an der Seite eines Gewaltverbrechers erscheint.
Zu diesem Thema ist auf unserem 1. Forum bei onetwomax sehr viel geschrieben worden. Vor allem hat dort der Programmpunkt "lebenslängliche Sicherheitsverwahrung ohne Strafcharakter" nach vielen Beiträgen Mehrheitsfähigkeit erlangt.
Ich hoffe noch immer, dass wir die dortigen Beiträge wieder zurückbekommen, um sie hier herein zu kopieren. Wenn nicht, müssen wir alle unsere Meinung dazu noch einmal kurz hier zusammenfassen.
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Viele Wochen vor Erscheinen des ersten Parteithreads bei web.de / gmx, Anfang Januar 08, haben sich ein paar Leute von uns auf threads zum Thema "nachlässiger Umgang des Rechtsstaates mit Gewalttätern" zusammengefunden.
Die gemeinsame Meinungsbildung ging dahin, dass die Vernachlässigung der obersten Pflicht des Rechtsstaates, seine Bürger vor Gewalt und Willkür zu verletzen, die schwerstmögliche Pflichtverletzung von Staatsdienern überhaupt sei und gegen Art. 1 Abs. 1 Satz 2 verstoße.
Im äussersten Fall, wenn ein bedrohter Mensch keinen zuverlässigen Schutz durch den Rechtsstaat bekommt, aber durch ein restriktives Notwehrrecht daran gehindert wird, sich selbst zu behaupten, kann das in Einzelfällen dazu führen, dass der Staat als faktischer Co - Aggressor an der Seite eines Gewaltverbrechers erscheint.
Zu diesem Thema ist auf unserem 1. Forum bei onetwomax sehr viel geschrieben worden. Vor allem hat dort der Programmpunkt "lebenslängliche Sicherheitsverwahrung ohne Strafcharakter" nach vielen Beiträgen Mehrheitsfähigkeit erlangt.
Ich hoffe noch immer, dass wir die dortigen Beiträge wieder zurückbekommen, um sie hier herein zu kopieren. Wenn nicht, müssen wir alle unsere Meinung dazu noch einmal kurz hier zusammenfassen.