"Lebenslängliche" werden immer früher entlassen

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

"Lebenslängliche" werden immer früher entlassen

Beitragvon Santo » Di 20. Jan 2009, 17:55

Beitrag vom 08.12.2008 17:50 Uhr.

--------------------------------------------------------------------------------

Wie sich der heutigen Tagespresse entnehmen lässt, hat eine Studie der Kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden (KrimZ) ergeben, dass zu "lebenslang", also wegen Mordes, bes. schweren Totschlags, Kriegsverbrechen, etc. Verurteilte immer früher entlassen werden. Derzeit bedeutet das durchschnittlich 17 Jahre Gefängnis, währenddessen bis 1975 zu lebenslänglich Verurteilte im Schnitt über 20 Jahre im Gefängnis verbrachten bis zur Begnadigung. Zwischen 1982 und 1989 sank die durchschnittliche Haftdauer für Lebenslängliche diesem Bericht zufolge bereits auf 18 Jahre und 7 Monate.

Quelle: Bild, Ausgabe Ruhr-Ost vom 08.12.2008

Kommentar:

Meines Erachtens erscheint die vor 1975 längere Haftdauer der Sache wesentlich angemessener, da gegenwärtig das Leid der Opfer, zu denen auch Hinterbliebene zählen, bei der Strafzumessung scheinbar kaum oder gar nicht berücksichtigt wird.
Um zumindest einen Teilausgleich zwischen der aktuellen, in ihrer Pauschalität meiner Meinung nach nicht ausreichenden Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts, welche besagt, dass der Grundsatz der Menschenwürde verbiete, einen Menschen tatsächlich bis zu seinem Tod gefangen zu halten und dem derzeit dadurch stark unterrepräsentierten Opferschutz zu schaffen, mache ich folgenden Vorschlag:

1. Sofortige Abschaffung des irreführenden Begriffs "lebenslänglich" und Ersetzung dessen durch den Begriff "Regelmäßige Höchststrafe". Regelmäßig wg. der Möglichkeit der Sicherungsverwahrung.

2. Heraufsetzung dieser regelmäßigen Höchststrafe von derzeit gesetzlich 15 Jahre bis zum ersten Haftprüfungstermin auf 25 Jahre.
Dies hat eine Relativierung des derzeitigen "Täterschutzrechts" zur Folge und bietet die Möglichkeit auch für andere schwere Straftaten eine angemessene Strafe zu finden, für welche bei der derzeitigen "Höchststrafe" von grundsätzlich 15 Jahren kaum Raum bleibt, da diese konsequenter Weise nicht schwerer bewertet werden können als Mord.
Letztlich wäre damit auch dem Ansinnen des Bundesverfassungsgerichts Genüge getan, da es bei Verurteilung wegen schwerster Delikte für die Menschenwürde der Täter ausreichend scheint, grundsätzlich nach 25 Jahren entlassen werden zu können. Vervollständigen und sachlich abrunden lässt sich dieser Vorschlag durch die Einbeziehung der Möglichkeit einer vorzeitigen Begnadigung im Falle einer lebensbedrohlichen Krankheit oder lebensbedrohlicher Altersverfallserscheinungen. Eine für beide Seiten, Opfer wie Täter, gerechtere Lösung, ist meiner Auffassung nach derzeit nicht ersichtlich.
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

Mahatma (Mohandas Karamchand) Gandhi (Indischer Philosoph, Pazifist, Menschenrechtler, Rechtsanwalt und Staatsmann)
Benutzeravatar
Santo
globaler Moderator
 
Beiträge: 397
Registriert: Mi 17. Dez 2008, 17:37

Re: "Lebenslängliche" werden immer früher entlassen

Beitragvon AlexRE » Di 20. Jan 2009, 18:47

Santo hat geschrieben:Um zumindest einen Teilausgleich zwischen der aktuellen, in ihrer Pauschalität meiner Meinung nach nicht ausreichenden Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts, welche besagt, dass der Grundsatz der Menschenwürde verbiete, einen Menschen tatsächlich bis zu seinem Tod gefangen zu halten und dem derzeit dadurch stark unterrepräsentierten Opferschutz zu schaffen, mache ich folgenden Vorschlag:

1. Sofortige Abschaffung des irreführenden Begriffs "lebenslänglich" und Ersetzung dessen durch den Begriff "Regelmäßige Höchststrafe". Regelmäßig wg. der Möglichkeit der Sicherungsverwahrung.




Irreführende Begriffe in Gesetzen und damit ein Mangel an Rechtswahrheit und Rechtsklarheit sind immer ein Unwert an sich, der nicht mehr zutreffende Begriff "lebenslänglich" als Strafandrohung im deutschen Recht ist insofern eines der grösseren Ärgernisse dieser Art. Ich persönlich plädiere für eine Strafe von 20 Jahren ohne Strafrahmen für Mord und für 25 Jahren für Mord mit Schuldschwerevermerk. Alternativ 25 und 30 Jahre, darüber kann man diskutieren, die unwahre Bezeichnung "lebenslänglich" ist jedenfalls vollkommen unakzeptabel.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: "Lebenslängliche" werden immer früher entlassen

Beitragvon Santo » Fr 23. Jan 2009, 17:23

Beitrag vom 20.12.2008 17:19 Uhr.

--------------------------------------------------------------------------------

Eine ausführliche Diskussion zu diesem Thema findet sich auf
http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/3463417?sp=0
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

Mahatma (Mohandas Karamchand) Gandhi (Indischer Philosoph, Pazifist, Menschenrechtler, Rechtsanwalt und Staatsmann)
Benutzeravatar
Santo
globaler Moderator
 
Beiträge: 397
Registriert: Mi 17. Dez 2008, 17:37


Zurück zu Staatliches Gewaltmonopol und Sicherheit der Bürger

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste