Unfassbare Schadenersatzpraxis zugunsten Schwerstkrimineller

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Unfassbare Schadenersatzpraxis zugunsten Schwerstkrimineller

Beitragvon Santo » Sa 15. Jan 2011, 17:04

Wie sich aus der heutigen Tagespresse ergibt, findet anscheinend eine für einen Rechtsstaat untragbare Schadenersatzpraxis im Zusammenhang mit entlassenen, bzw. nach dem Urteil des EuGHMR noch zu entlassenden Schwerstkriminellen statt.

Während man die Entlassung von Schwerstkriminellen, welche gutachterlich ein weiterhin extremes Risiko für die Gesellschaft darstellen, zwar nicht von faktisch, doch nachvollziehbar juristisch formal korrektem Vorgehen sprechen kann, da diese ihre Strafe verbüßt haben, könnte einen angesichts der damit verbundenen Schadenersatzpraxis die blanke Wut ereilen...

Anscheinend wird entlassenen Schwerstkriminellen eine höhere Schadenersatzsumme zugestanden als es die Opfer der von diesen begangenen Straftaten erhalten.

Nur zur Erinnerung:
Opfer von sexuellem Missbrauch leiden oft ihr gesamtes weiteres Leben unter den Folgen der traumatischen Erlebnisse, währenddessen sich die kriminellen nach Verbüßen der zumeist faktisch im Verhältnis zum Leid der Opfer viel zu geringen Strafen ein vergleichsweise schönes, sorgenfreies Leben machen können...

Diese Praxis, die Korrektheit der Angaben unterstellt, ist mit Verlaub eines echten Rechtsstaats absolut unwürdig.
Ergo mehren sich tagtäglich die Anzeichen, dass es sich bei der Bundesrepublik Deutschland faktisch schon kaum noch um einen Rechtsstaat handelt, jedenfalls dann, wenn ein Rechtsstaat definitorisch mehr sein soll als ein Staatsgebilde mit formalrechtlicher Ordnung... Selbst wenn die Entscheidung hier aus Straßburg kommt und diese bezüglich der Höhe des zugebilligten Schadensersatzes absolut zu missbilligen ist, so sind die deutschen Politiker verantwortlich für die desolate Rechtslage...


"Vater der missbrauchten Stephanie klagt an Die Opfer leiden ewig, die Täter kriegen Geld
15.01.2011 - 00:22 UHR Es berichten Georg Gomolka, Oliver Grothmann und Miriam Krekel

EU-Gerichtshof Straßburg – Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sorgt in Deutschland für Empörung.

Die Straßburger Richter sprachen drei mehrfach vorbestraften und als gefährlich eingestuften Sexualstraftätern wegen nachträglich verhängter Sicherungsverwahrung insgesamt 125 000 Euro Haftentschädigung zu – auf Steuerzahlerkosten! Zudem müssen die Männer freigelassen werden.

Die Praxis in Deutschland verstoße gegen die Menschenrechte, entschied der Gerichtshof.

Aber was ist mit den Opfern der Straftäter? In BILD sprechen Betroffene und Experten.

• Joachim R.s (54) Tochter Stephanie wurde im Jahr 2006 in Dresden von Sextäter Mario M. gefangenen gehalten, immer wieder vergewaltigt.

In BILD klagt der Vater an: „Es ist eine Schweinerei, dass diese Straftäter jetzt eine Entschädigung erhalten. Wir müssen für Geld betteln und kämpfen. Es geht uns hundsmiserabel bei solchen Meldungen. Wie Betroffene auf solche Gerichtsentscheidungen reagieren, interessiert offenbar niemanden.“

Wie es Betroffenen jetzt mit dem Urteil geht, weiß auch Helmut Rüster von der Opferschutzorganisation „Weisser Ring“:
„Viele Menschen fragen sich, ob aus Straßburg die falschen Signale gesetzt werden. Es sind gefährliche Schwerverbrecher und trotzdem bekommen sie Geld. Bei Opfern sind Entschädigungen nicht so hoch.“

CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach (58) kritisiert das Urteil scharf:
„Entschädigungen für die Schwerverbrecher wären eine erneute Demütigung der Opfer. Die zuständigen Regierungen sollten deshalb jetzt genau prüfen, ob die Entscheidung für Deutschland tatsächlich bindend sein muss.” Und weiter: „Das Urteil steht im Gegensatz zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das zu Recht eine nachträgliche Sicherungsverwahrung erlaubt. In manchen Fällen kann ein Richter bei der Urteilsverkündung nicht wissen, dass ein Schwerverbrecher in der Haft jede Therapie ablehnen wird und deshalb eine Gefahr für die Öffentlichkeit ist.“

Joachim Lenders von der Deutschen Polizeigewerkschaft:
„Polizisten müssen die Straftäter nicht nur fangen, sondern auch noch bewachen, wenn sie entlassen werden, damit sie nicht wieder etwas anstellen. Man fasst sich an den Kopf, wenn man hört, dass die Verbrecher auch noch Entschädigungen bekommen.“

Polizeihauptkommissar Lothar Engel (54, Mitglied der GdP) überwacht mit Kollegen in Heinsberg (NRW) einen weiteren bereits aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter:
„Es kann nicht sein, dass gefährliche Verbrecher wie Mörder oder Sexualstraftäter frei kommen, weil die Gesetze lückenhaft sind. Hier müssen wir schon eine 24-Stunden-Überwachung für einen freigelassenen Gewalttäter stemmen. Dadurch fehlen die Kollegen natürlich an anderen Stellen, das Personal ist ohnehin knapp. Die Fälle in Duisburg und Steinfurt, wo aus der Sicherungsverwahrung entlassene Sexualstraftäter wieder rückfällig geworden sind, sind klare Belege, dass wir mit unserer kritischen Haltung recht haben."

Opfer-Jurist Thomas Kämmer betreut seit sieben Jahren bundesweit Gewaltopfer:
„Dass die Beschwerdeführer jetzt mit Geld entschädigt werden und Hoffnung auf Freiheit haben, ist ein absolutes Armutszeugnis für die deutschen Politiker. Das sind Schwerverbrecher, die Opfern viel Leid zugefügt haben. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass die Verurteilten wieder eine Straftat begehen.“

Quelle dazu:
http://www.bild.de/BILD/news/2011/01/15/vater-missbrauchte-stephanie/opfer-leiden-ewig-taeter-kriegen-geld.html
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

Mahatma (Mohandas Karamchand) Gandhi (Indischer Philosoph, Pazifist, Menschenrechtler, Rechtsanwalt und Staatsmann)
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Re: Unfassbare Schadenersatzpraxis zugunsten Schwerstkrimineller

Beitragvon AlexRE » Sa 15. Jan 2011, 20:22

Zu diesem Thema bitte ich die Leser auch, unseren thread zu den bisherigen Urteilen des EuGHMR die Sicherungsverwahrung in Deutschland betreffend zu beachten:

EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Die Höhe der jetzt zugesprochenen "Haftentschädigungen" erklärt sich auch daraus, dass der EuGHMR Urteile und Beschlüsse nationaler Gerichte nicht aufheben kann. Die einzelnen Unterzeichnerstaaten der EMRK zu (Straf-) Schadensersatzzahlungen zu verurteilen, ist das einzige Machtmittel des EuGHMR.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Unfassbare Schadenersatzpraxis zugunsten Schwerstkrimineller

Beitragvon AlexRE » Do 20. Jan 2011, 16:46

Wenn ein Serienmörder zu lange pausiert und dann einen Totschlag begeht (wobei in diesem Fall nur wegen des im deutschen Recht verhunzten Mordparagraphen überhaupt auf Totschlag erkannt werden musste), ist die Verhängung von Sicherungsverwahrung gar nicht erst möglich:

15 Jahre Haft wegen Totschlags für David K.

Düsseldorf. Mit einer langjährigen Haftstrafe, aber ohne die erwartete Sicherungsverwahrung ist am Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag der Prozess gegen den mutmaßlichen Serienmörder David K. zu Ende gegangen.



Der Richter sagte, Sicherungsverwahrung könne gegen den Mann aus rechtlichen Gründen nicht verhängt werden. Auch die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer bereits auf die Forderung nach Sicherungsverwahrung für den Angeklagten verzichtet. Staatsanwalt Christoph Kumpa erklärte, die letzte Verurteilung des Mannes sei bereits zu lange her. Laut Gesetz dürfen seit der letzten Verurteilung eines Angeklagten nicht mehr als fünf Jahre vergangen sein, um Sicherungsverwahrung verhängen zu können.


Quelle: derwesten.de

Der Killer wurde Anfang der 90er Jahre wegen Mordes an einem 17-jährigen Mädchen verurteilt, wegen 2 weiterer Morde wird noch gegen ihn ermittelt, aber Sicherungsverwahrung ist aus rechtstechnischen Gründen nicht möglich.

Kein Kommentar meinerseits.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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