Uel hat geschrieben:
@Alex,
für mich gibt es für das Urteil und den Richter nur 4 mögliche Erklärungen:
1. die von Bild geschilderten Umstände stimmen so nicht, oder
2. der Richter wird bedroht und ist daher nicht mehr fähig ein angemessenes Urteil zu fällen, oder
3. er hoffte, dass Widerspruch eingelegt würde und mit dem Vermehren juristischer Leistungen der an gescheiterter Intergration verdienende volkswirtschaftliche Sektor weiter gemästet würde, oder
4. er ist selber ein Krimineller und steht nicht mehr in unsere Rechtsordnung.
In Übrigen halte ich die andere Seite, die dem Kompromiss zustimmte für ebenso schuldig. Es gibt Situationen, da muss man Scheitern riskieren und kann keinem Kompromiss zustimmen, wenn man sich damit nicht mitschuldig machen will.
Uel hat geschrieben:4. er ist selber ein Krimineller und steht nicht mehr in unsere Rechtsordnung.
Ich habe mittlerweile etwas nachgeforscht. Ganz so freihändig hat der Verwaltungsgerichtshof BW dann doch nicht gegen den Gesetzeswortlaut entschieden, laut BVerwG und EuGHMR muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Schutz der Familie, Art. 6 GG und Art. 8 EMRK, auch gegen den Wortlaut des AuslG beachtet werden (was übrigens der Verwaltungsgerichtshof NRW in Münster derzeit so nicht mitmacht). Das heisst aber noch lange nicht, dass die Entscheidung in diesem Fall richtig oder auch nur vertretbar ist.
Das Gericht hat ja ein Gutachten eingeholt, dass dem Killer eine positive Zukunftsprognose bescheinigt. Einen Gutachter, der einen Ehrenmörder - also jemandem, der einer archaischen Ordnung mit den drastischsten Konsequenzen den Vorzug gegenüber unserer verfassungsmäßigen Ordnung gegeben hat - als für die Zukunft ungefährlich einstuft, kann ich aber nicht für voll nehmen. Und Richter, deren höchste Pflicht laut Art. 1 GG der Schutz der Menschenwürde aller im Geltungsbereich des GG lebenden Menschen ist und die diesem Gutachten folgen, halte ich für ihr Amt für völlig ungeeignet. Irreversibel ungeeignet, denen dürfte man nie wieder die einzigartige Verantwortung ihrer derzeitigen Funktion anvertrauen.
Hier übrigens ein Spiegel - Artikel zu den arabisch - kurdischen Berufsverbrecher - Clans:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,721741-2,00.htmlAuszug:
In den vergangenen zehn Jahren hat sich laut Polizei die Zahl der Verfahren gegen die Bremer Clan-Angehörigen verdoppelt. Zudem scheint die Zahl der Beteiligten zu wachsen: 2009 verdächtigten die Ermittler knapp 300 Personen, mehr als 800 Straftaten begangen zu haben. Im ersten Halbjahr 2010 waren es bereits 230 bei knapp 380 Delikten. "Die betrachten uns als Beutegesellschaft, als geborene Opfer und Verlierer", sagte ein hoher Kriminalbeamter bereits im Dezember 2009 SPIEGEL ONLINE. Ein Ende dessen ist nicht in Sicht, im Gegenteil: Zu den Bremer Sippen zählen fast 800 Kinder.
Das ist die Konsequenz staatlichen Handelns, das gleichzeitig den friedlichen Menschen den notwendigen Schutz versagt und ihnen ihr Notwehrrecht aberkennt (siehe Student Sven). So eine Selbstdarstellung als Opfergesellschaft schreckt noch nicht integrierte Migranten ab, niemand mit einem Sinn für persönliche Würde (das braucht noch nicht einmal ein überzogenes Ehrgefühl zu sein) möchte sich gegen seine Natur zu einem wehrlosen Opfer degradieren lassen.
Da das gegen die menschliche Natur an sich und damit vom kulturellen Hintergrund unabhängig ist, wird dieser Staat nicht nur Migranten verprellen, die innerlich noch nicht richtig angekommen sind, er wird langfristig auch für immer mehr Menschen der angestammten Bevölkerung die Wahrnehmung der freiheitlich demokratischen Grundordnung verfinstern.
*Ich hoffe, dass es in den nächsten Tagen hier veröffentlicht wird:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... GH+Baden-Württemberg