Abschiebung krimineller Clans

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Abschiebung krimineller Clans

Beitragvon AlexRE » Mo 25. Okt 2010, 18:23

Die Stadt Essen hat 6 Straftäter nach Syrien abschieben lassen, die offenbar zu den im Buch von Kirsten Heisig "Ende der Geduld" als besonders schwerwiegendes Problem beschriebenen 20 arabischen Grossclans gehören:

Essen. Unter strenger Geheimhaltung hat die Stadt Essen erstmals Menschen nach Syrien abgeschoben. Dabei handelt es sich um sechs Araber, denen Straftaten vorgeworfen werden. Der libanesische Zedernverein spricht von einem „Skandal“.

Die Stadt hat erstmals sechs Angehörige einer arabischen Großfamilie nach Syrien abgeschoben, obwohl sie sich selbst als Flüchtlinge aus dem Libanon bezeichnen. Der libanesische Zedernverein spricht von einem Skandal und hat nach eigenen Angaben das Außenministerium eingeschaltet. Der Integrationsrat fordert Aufklärung.

(...)

Die Ausländerbehörde wirft den Abgeschobenen mangelnde Integrationsbereitschaft, etliche Straftaten und Vortäuschung falscher Identitäten vor. Vater und mehrere Brüder der Abgeschobenen sitzen derzeit in Haft, der Vater unter anderem wegen bandenmäßigen Drogenhandels. Auch einige der Abgeschobenen seien einschlägig vorbestraft.

„Natürlich geht jetzt die Angst um in der libanesischen Gemeinschaft in Essen“


http://www.derwesten.de/staedte/essen/S ... 04375.html

Bemerkenswert ist, dass ein sogenannter "Integrationsrat" die Abschiebung der Menschen, die das grösste Integrationshindernis für viele andere darstellen, als "skandalös" ansieht.

Auf libanesischer Seite gibt es offenkundig keine Organisation, die die Integration wirklich fördern will, nur eine reine Interessenvertretung für eine wahllos und völlig unkritisch zusammengestellte Klientel von Landsleuten.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Abschiebung krimineller Clans

Beitragvon AlexRE » Do 28. Okt 2010, 12:19

Vom privaten Forum herüberkopiert:

Uel hat geschrieben:
Hallo Alex,

Deine Worte ...
Auf libanesischer Seite gibt es offenkundig keine Organisation, die die Integration wirklich fördern will, nur eine reine Interessenvertretung für eine wahllos und völlig unkritisch zusammengestellte Klientel von Landsleuten.

...bringen es auf den Punkt. Ich warte noch immer auf den Tag, dass sich Vereine islamischen Glaubens, die angeblich die Integration fördern wollen, mal in Widerspruch gegen ihre Heimatländer oder den Mainstream des Islams äußern.

Müssen die ja nicht immer machen, aber wenigstens ein einziges Mal bei einem klitzekleinem heikelen politischen Teil-Thema.

Wo sind die islamischen Helden, die mal Rushdie verteidigen oder sagen würden, das Recht der freien Meinung ist solch eine große menschliche kulturelle Errungenschaft, dass auch der Frömmste Witze und Karrikaturen erdulden können muss? Müssen Christen doch auch mit den Papst- oder Petrus-Witzen oder dem Film >Das Leben des Brian<. Bei mir gehen immer die Warmblinkleuchten an, wenn Menschen keinen Spaß vertragen können. Die Nazis waren auch eine so völlig humorlose Bande!

Warum kann ein islamische Vereinigung nicht sagen: in unser aller Interesse war es auch an der Zeit, dass diese Kriminellen endlich abgeschoben wurden und nicht mehr unser Ansehen in den Dreck ziehen können?

Wenn das mit den etablierten Vereinen nicht möglich ist, weil dann der Geldstrom aus Saudi-Arabien versiegt, wieso gründen die dann nicht selbst einen Verein, ist ja nicht so schwierig in Deutschland und mehren dann durch klare Ansprache das Ansehen Integrationswilliger?

Ist mir ein Rätsel, oder werden die, wenn es die schon geben sollten von den Medien ignoriert?

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Re: Abschiebung krimineller Clans

Beitragvon AlexRE » Fr 29. Okt 2010, 16:09

Das harte Vorgehen gegen die Kriminellen in Essen wird sich voraussichtlich nicht als Regelfall durchsetzen. Jetzt hat mal wieder ein Verwaltungsgerichtshof ein haarsträubendes Urteil in die Welt gesetzt:

Öchan K. (25) ermordete als 18-Jähriger den Liebhaber seiner Schwester – weil dieser angeblich die Familienehre beschmutzte. Dafür wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt.

(...)

Jetzt verkündete der Verwaltungsgerichtshof diesen Vergleich: Öchan K. ist bis zum Ablauf seiner Bewährungszeit 2013 in Deutschland geduldet – wenn er keine schweren Straftaten begeht.


http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/29/abschiebung/irrsinn-warum-werden-wir-so-einen-killer-nicht-los.html

Warum auch immer sie diesen Verbrecher unbedingt in Deutschland behalten wollen, diese an das Gesetz gebundenen Richter haben ein ihnen nicht zustehendes Ermessen ausgeübt.

Nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 2 Ausländergesetz ist die Entscheidung absolut unvertretbar:

http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html#47
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Re: Abschiebung krimineller Clans

Beitragvon AlexRE » Sa 30. Okt 2010, 11:15

Uel hat geschrieben:
@Alex,

für mich gibt es für das Urteil und den Richter nur 4 mögliche Erklärungen:

1. die von Bild geschilderten Umstände stimmen so nicht, oder
2. der Richter wird bedroht und ist daher nicht mehr fähig ein angemessenes Urteil zu fällen, oder
3. er hoffte, dass Widerspruch eingelegt würde und mit dem Vermehren juristischer Leistungen der an gescheiterter Intergration verdienende volkswirtschaftliche Sektor weiter gemästet würde, oder
4. er ist selber ein Krimineller und steht nicht mehr in unsere Rechtsordnung.

In Übrigen halte ich die andere Seite, die dem Kompromiss zustimmte für ebenso schuldig. Es gibt Situationen, da muss man Scheitern riskieren und kann keinem Kompromiss zustimmen, wenn man sich damit nicht mitschuldig machen will.



Uel hat geschrieben:4. er ist selber ein Krimineller und steht nicht mehr in unsere Rechtsordnung.


Ich habe mittlerweile etwas nachgeforscht. Ganz so freihändig hat der Verwaltungsgerichtshof BW dann doch nicht gegen den Gesetzeswortlaut entschieden, laut BVerwG und EuGHMR muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Schutz der Familie, Art. 6 GG und Art. 8 EMRK, auch gegen den Wortlaut des AuslG beachtet werden (was übrigens der Verwaltungsgerichtshof NRW in Münster derzeit so nicht mitmacht). Das heisst aber noch lange nicht, dass die Entscheidung in diesem Fall richtig oder auch nur vertretbar ist.

Das Gericht hat ja ein Gutachten eingeholt, dass dem Killer eine positive Zukunftsprognose bescheinigt. Einen Gutachter, der einen Ehrenmörder - also jemandem, der einer archaischen Ordnung mit den drastischsten Konsequenzen den Vorzug gegenüber unserer verfassungsmäßigen Ordnung gegeben hat - als für die Zukunft ungefährlich einstuft, kann ich aber nicht für voll nehmen. Und Richter, deren höchste Pflicht laut Art. 1 GG der Schutz der Menschenwürde aller im Geltungsbereich des GG lebenden Menschen ist und die diesem Gutachten folgen, halte ich für ihr Amt für völlig ungeeignet. Irreversibel ungeeignet, denen dürfte man nie wieder die einzigartige Verantwortung ihrer derzeitigen Funktion anvertrauen.

Hier übrigens ein Spiegel - Artikel zu den arabisch - kurdischen Berufsverbrecher - Clans:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,721741-2,00.html

Auszug:

In den vergangenen zehn Jahren hat sich laut Polizei die Zahl der Verfahren gegen die Bremer Clan-Angehörigen verdoppelt. Zudem scheint die Zahl der Beteiligten zu wachsen: 2009 verdächtigten die Ermittler knapp 300 Personen, mehr als 800 Straftaten begangen zu haben. Im ersten Halbjahr 2010 waren es bereits 230 bei knapp 380 Delikten. "Die betrachten uns als Beutegesellschaft, als geborene Opfer und Verlierer", sagte ein hoher Kriminalbeamter bereits im Dezember 2009 SPIEGEL ONLINE. Ein Ende dessen ist nicht in Sicht, im Gegenteil: Zu den Bremer Sippen zählen fast 800 Kinder.


Das ist die Konsequenz staatlichen Handelns, das gleichzeitig den friedlichen Menschen den notwendigen Schutz versagt und ihnen ihr Notwehrrecht aberkennt (siehe Student Sven). So eine Selbstdarstellung als Opfergesellschaft schreckt noch nicht integrierte Migranten ab, niemand mit einem Sinn für persönliche Würde (das braucht noch nicht einmal ein überzogenes Ehrgefühl zu sein) möchte sich gegen seine Natur zu einem wehrlosen Opfer degradieren lassen.

Da das gegen die menschliche Natur an sich und damit vom kulturellen Hintergrund unabhängig ist, wird dieser Staat nicht nur Migranten verprellen, die innerlich noch nicht richtig angekommen sind, er wird langfristig auch für immer mehr Menschen der angestammten Bevölkerung die Wahrnehmung der freiheitlich demokratischen Grundordnung verfinstern.



*Ich hoffe, dass es in den nächsten Tagen hier veröffentlicht wird:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... GH+Baden-Württemberg
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