Jetzt hat ein Urteil gegen 9 Mittäter an einer Gruppenvergewaltigung zu einem massiven "Shitstorm" gegen eine Vorsitzende Richterin am LG Hamburg geführt:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 696355f598Tatsächlich entspricht das Urteil aber der Rechtslage und der gängigen Rechtspraxis. Wenn an dem Urteil etwas falsch ist, liegt das also nicht an dieser einen Richterin, sondern an dem System insgesamt.
Hier liegt m. M. n. der Systemfehler:
(...)
Grundsätzlich vermisse er zudem, dass im Zusammenhang mit solch einem Verfahren beachtet werde, dass dem Jugendstrafrecht – anders als im Erwachsenenstrafrecht – der Erziehungsgedanke zugrunde liegt. Generalpräventive Gesichtspunkte sind dem Jugendstrafrecht fremd.
(...)
Wenn dem System Prävention fremd ist, dann ist ihm auch der Schutz von durch junge Verbrecher gefährdeten Menschen fremd. Das ist aber mit dem staatlichen Gewaltmonopol unvereinbar. Wenn der Staat Menschen daran hindert, sich mit allen notwendigen Mitteln - insbesondere mit Waffen - selbst zu schützen, dann wird die ohnehin höchstrangige Pflicht des Staates, seine Bürger vor Gewalt zu schützen, zu einer durch nichts zu verdrängenden absoluten Pflicht.
Nichts heißt dabei wirklich GAR NICHTS, auch nicht durch die hehren Ziele des Jugendstrafrechts. Wer das nicht kapiert, stellt den Staat als faktischen Co - Aggressor an die Seite der Gewaltverbrecher. Dass das nicht auf Dauer gutgehen kann, ist nicht nur irgendwie abstrakt logisch, sondern mittlerweile durch den Aufstieg rechtsradikaler Parteien fast überall in Europa erwiesen.