Axt-Mord Sweras Vater muss 17 Jahre in den Knast!ZÜRICH - Es war Mord: Das Urteil gegen Scheragha R. ist gefällt. Für den Axt-Mord an seiner Tochter Swera kriegt er eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren.
19 Mal schlug der damals 51-jährige Pakistaner Scheragha R. im Mai 2010 mit einem Beil auf seine Tochter Swera in Zürich-Höngg ein. Heute hat das Bezirksgericht Zürich sein Urteil gefällt: Scheragha R. (53) wird des Mordes schuldig gesprochen und erhält eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren.
Als das Urteil gefällt wird, bleibt Scheragha R. stumm und emotionslos. Der Richter sagt bei der Urteilsverkündung, dass die Tat ein wahrer «Gewaltexzess von rücksichtsloser Brutalität» gewesen sei. Das Gericht folgt dem Antrag der Verteidigung nicht, weil aus seiner Sicht der Vater beschlossen habe, seine Tochter mit dem Tod zu bestrafen – dass die Tat nicht im Affekt geschehen sei.
Staatsanwalt Ulrich Krättli zeigt sich über das Urteil zufrieden. Ganz im Gegensatz zum Verteidiger: Er wird Berufung gegen das Urteil einlegen.
Sweras Lebensstil als Tatmotiv?Vater und Tochter waren schon lange zerstritten. Swera rauchte, schminkte sich und hatte einen Freund. Scheragha R. hätte nicht verkraftet, dass sich seine Tochter von ihm und seinen Wertvorstellungen abwendete, so Krättli.
So drehte der Vater bereits drei Wochen vor der Bluttat durch: Er zerrte Swera in die Badewanne und versuchte vergebens, einen Föhn ins Wasser zu werfen. Von da an lebte Swera kaum noch zu Hause und laut dem Ankläger in Todesangst.
Gemäss Staatsanwalt Ulrich Krättli habe die Tochter so leben wollen, wie Schweizer Jugendliche in Zürich es tun. Dem Vater, der in seinen traditionellen Vorstellungen verhaftetet war, habe das nicht gepasst. Er habe die Familienehre beschmutzt gesehen und deshalb die Tochter getötet. Dennoch sprach Krättli in seinem Plädoyer nicht explizit von «Ehrenmord».
http://www.blick.ch/news/schweiz/sweras ... 47906.htmlEs wurde auch mitgeteilt, dass der Vater am Tag der Ermordung seiner Tochter seine Frau und die Kinder wegschickte. Die Mutter wusste was der Vater vorhatte und hat ihn nicht daran gehindert. Auch sie müsste eine Strafe erhalten.
Die Mutter sowie der Vater sind Analphabeten, was zusätzlich noch problematisch ist.
http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 50405.html