Staber hat geschrieben:Moin!
Ich empfehle etwas über den Tathergang zu lesen und sich danach eine differenzierte Meinung zu bilden. Antirassisten gut, Rittenhouse böse, so einfach war es nicht. Klar ist Rittenhouse ein Rechtsaußen, noch dazu mit einer halbautomatischen Waffe. Nur, das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Auch in Deutschland kann das Töten eines Menschen aus Notwehr legal sein. Oder irre ich mich!
Schon richtig, aber wer mit einem vom Gesetz missbilligten Vorverhalten den Angriff provoziert, hat auch in Deutschland nur ein eingeschränktes Notwehrrecht. Dann muss er "weichen" bzw. flüchten und darf erst schießen, wenn er nicht mehr ausweichen kann.