Schweiz

Ein Unterforum für rechtsvergleichende Themen

Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Do 4. Feb 2016, 13:41

AlexRE hat geschrieben:
Livia hat geschrieben:das war sehr interessant und hat mir viel Einsicht in viele Banken gewährt. ;)


Wenn Du die Einsichten an den nordrhein - westfälischen Finanzminister verkauft hättest, wärst Du jetzt reich und würdest in unserer Nähe wohnen und könntest uns ab und zu besuchen. ;)


:) Ich schätze deinen Humor immer wieder, aber du weisst so wie ich dass man als Bankangestellte an die Schweigepflicht gebunden ist und statt viel Geld und einen Wohnort in eurer Nähe, sässe ich jetzt im Gefängnis. :lol:
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Re: Schweiz

Beitragvon AlexRE » Do 4. Feb 2016, 13:45

Nur wenn Du nicht rechtzeitig nach Deutschland abgehauen wärst. Die wahren Art. 1 sowohl des deutschen GG als auch der Schweizer Verfassung: "Man darf sich nicht erwischen lassen." ;)
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Schweiz

Beitragvon AlexRE » Do 4. Feb 2016, 20:37

Vom schlauen Forum hierher kopiert:

Cotesia hat geschrieben:Hallo Schlau

Also ich bin auch Schweizerin und wohne in der Schweiz. Zu diesem "Bordellfall" kann ich nur sagen, dass es mich eigentlich überhaupt nicht wundert. Was heisst hier Lügen Livia? Der hat nun mal ein Puff betrieben, das sind keine Lügen. Und jeder weiss, wie Frauen dort ausgebeutet werden. Das wird man ja wohl noch thematisieren dürfen. Herr Fehr von der SVP hat eine bosnische Putzfrau schwarz beschäftigt, auch das ist die Wahrheit. Für die SVP- ler sind Ausländer dann tolerierbar, wenn man sie ein bisschen ausbeuten kann, nicht wahr?
Übrigens ist Frau Evelyne Widmer-Schlumpf nicht abgewählt worden, sie ist zurückgetreten. Das ist schon ein Unterschied, zum Beispiel zu Herr Blocher, der damals wirklich abgewählt wurde und es scheinbar bis heute nicht verkraftet hat.

Nun zu dieser "Durchsetzungsinitiative". Meiner Meinung nach ist das der grösste Schwachsinn und wurde wahrscheinlich bei Bier und Schnaps morgens um 3 Uhr verfasst. Denn genau so sieht sie auch aus. Diese Initiative schadet der Schweiz und ich werde da ganz sicher NEIN stimmen. Wir haben diesbezüglich bereits Gesetze und ich finde jeder Richter sollte auch zukünftig einen Ermessungsspielraum haben. Wenn das nicht mehr gegeben ist können wir wieder zurück ins Mittelalter marschieren. Der Initiative zufolge würden zukünftig auch Secondos, die hier in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind wegen lächerlichen Delikten ausgeschafft werden in Länder, wo sie niemanden kennen und wahrscheinlich auch noch nie dort waren. Das ist unverhältnismässig. Härtefälle würden dann nicht mal mehr diskutiert weil es dann so in der Verfassung stehen würde. (Auszug aus der NZZ: Die Ausschaffung von hier geborenen Ausländern widerspreche «nicht nur den Standards unserer eigenen Verfassung und den internationalen Abkommen, sondern jeder Vernunft und Menschlichkeit».
Dies mal nur zu diesem Punkt in dieser Initiative.


http://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-them ... ve-ld.4857


Liebe Grüsse
Cotesia


Die ganze Situation, die zu der Durchsetzungsinitiative geführt hat, ist sehr unglücklich für die direkte Demokratie. Es wäre besser gewesen, die Ausschaffungsinitiative in einer Form, die keinerlei Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall vorsieht, wegen Verfassungs- und Menschenrechtswidrigkeit gar nicht erst zuzulassen und stattdessen anheim zu stellen, zunächst die Verfassung zu ändern und den Austritt der Schweiz aus dem Europarat per Volksinitiative zu beschließen und erst im Erfolgsfall dieser Initiative eine VA mit menschenrechtswidrigen Zielen für zulässig zu erklären. Das wäre dann immer noch genug direkte Demokratie. Die "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" - Masche geht jedenfalls gar nicht. Man kann nicht beanspruchen, ein Rechtsstaat zu sein, und sich gleichzeitig von den Grundvoraussetzungen der Rechtsstaatlichkeit freizeichnen.
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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Do 4. Feb 2016, 22:44

Das habe ich im Beitrag geschrieben.
Jetzt stehen Wahlen an wo viele Parteien versuchen die SVP in den Dreck zu ziehen. Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer welche zur Wahl am 28. Februar ansteht, drischt man von allen Seiten auf die SVP ein, vor lauter Angst dass sie angenommen werden könnte. Wenn Verlierer dann im Dreck wühlen um andere an den Pranger zu stellen ist ihnen keine Schande zu schade. Der Kandidat Stefan Hofer hatte einen Saunabetrieb den er längst aufgegeben hat, kann einer dieser Ankläger eine weisse Weste vorweisen ? Ich glaube kaum dass das in der Politikarena möglich ist. Die Linken haben bei der letzten Abstimmung massiv verloren und das wurmt sie bis heute, wobei ihnen nichts so wichtig ist als in anderen Schubladen zu wühlen. Schäbig zu was die Politiker sich herablassen. Diese Schlammschlacht dauert schon länger und wird nach den Wahlen am 28. Februar wenn ein Ja in die Urnen gelegt wird, noch viel härter ausfallen. Die von ihnen so geliebte Widmer-Schlumpf wurde vom Volk abgewählt, die dank den Linken mit Beschiss vor acht Jahren in den Bundesrat gewählt wurde. In den acht Jahren musste sie nach der Pfeife der Linken tanzen, was ihr nicht immer gelungen ist. Jetzt hat ihr Stuhl ein SVPler übernommen und das schmerzt die Linken bis zum Kotzen. Mit Hass und Intrigen versuchen sie alles, bezichtigen die SVP mit Lügen die Wahlen gewinnen zu wollen, sie wollen sogar verhindern dass kriminelle Ausländer nicht ausgeschafft werden, wo ist hier noch die Logik bei diesen Parteien ? :(


Ich habe nicht geschrieben dass es eine Lüge sei dass Stefan Hofer einen Saunabetrieb betreibe, ich habe schrieben er hätte ihn längst aufgegeben. Die Widmer-Schlumpf wurde vom Volk abgewählt, das heisst ihre Partei wurde nicht mehr gewählt, also war sie gezwungen zurückzutreten, das ist Tatsache auch wenn man das nicht wahr haben will. Die Linken geben sich alle Mühe alles so zu drehen wie sie es gerne hätten. Diese Schlammschlacht wie ich das bereits erwähnt habe, dauert schon seit einiger Zeit. Die Initiative wurde lanciert weil die Linke Bundesrätin Sommaruga die Umsetzung der vorherigen gleichwertigen Initiative, die vor fünf Jahren lanciert wurde, nicht umgesetzt hat. Dass das gewisse Menschen nicht wahrhaben wollen, weiss man schon lange. :(

Im Schweizer Rechtsstaat hat Rechtsverweigerung System
Wir haben in der Schweiz einen Rechtsstaat, der systematisch verhindert, dass Geschädigte ihre Rechte geltend machen können.

Die systematische Verhinderung beginnt mit Staatsanwälten, die vor allem bei Antragsdelikten ihren Job nicht machen wollen bzw. nicht richtig ermitteln oder sich gar weigern zu ermitteln. Diese Staatsanwälte missachten das Beschleunigungsgebot und ziehen Verfahren jahrelang ohne zu ermitteln in die Länge. Sie wimmeln die Strafanträge anschliessend mit sogenannten Nichtanhandnahmeverfügungen ab. Diese muss der Geschädigte dann innert einer äussert kurzen Frist von 10 Tagen mit einer Beschwerde an das Obergericht (Kantonsgericht) anfechten. Selbstverständlich muss er seine Beschwerde begründen.

Es ist eine fertige Schweinerei, dass sich gerade diese Leute immer wieder die Frechheit herausnehmen, sich in Abstimmungskämpfen als Hüter des Völkerrechts und der Menschenrechte aufzuspielen. Gerade Schweizer Richter, Schweizer Staatsanwälte und Schweizer Rechtsprofessoren sind massgeblich am systematischen Versagen des Schweizer Rechtsstaats verantwortlich. Sie sind Teil des Problems.

Kurzlink für diesen Artikel: http://wp.me/p1sPX5-acI


http://www.dailytalk.ch/im-schweizer-re ... ng-system/

Die Ausschaffungsinitiative verstösst NICHT gegen zwingendes Völkerrecht!

Von den Initiativgegnern wird immer wieder ins Feld geführt, die Initiative verstosse gegen Völkerrecht. Gemeint ist das sogenannte Non-Refoulement Prinzip, welches besagt, dass niemand in ein Land zurückgewiesen werden darf, in dem sein Leben gefährdet sein könnte. Dabei ignorieren sie jedoch den zweiten Teil des Prinzips gänzlich!
Konkret lautet das besagte Non-Refoulement Prinzip folgendermassen:

Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge Art. 33
Verbot der Ausweisung und Zurückstellung
1.Kein vertragsschliessender Staat darf einen Flüchtling in irgendeiner Form in das Gebiet eines Landes ausweisen oder zurückstellen, wo sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauungen gefährdet wäre.
2.Auf diese Vorschrift kann sich ein Flüchtling nicht berufen, wenn erhebliche Gründe dafür vorliegen, dass er als eine Gefahr für die Sicherheit des Aufenthaltsstaates angesehen werden muss oder wenn er eine Bedrohung für die Gemeinschaft dieses Landes bedeutet, weil er wegen eines besonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist.

Die Initiative verlangt nichts anderes, als im Völkerrecht vorgesehen! Aber ich weiss, es wird wohl wenig nützen denn:
"Gegner glauben uns zu widerlegen, indem sie ihre Meinung wiederholen und die unsre nicht achten."


http://www.politnetz.ch/artikel/6548-di ... elkerrecht
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Re: Schweiz

Beitragvon AlexRE » Fr 5. Feb 2016, 00:20

2.Auf diese Vorschrift kann sich ein Flüchtling nicht berufen, wenn erhebliche Gründe dafür vorliegen, dass er als eine Gefahr für die Sicherheit des Aufenthaltsstaates angesehen werden muss oder wenn er eine Bedrohung für die Gemeinschaft dieses Landes bedeutet, weil er wegen eines besonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist.


Das ist doch gerade das Problem. Die Ausschaffungsinitiative hat Bagatelldelikte eingeschlossen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen für Einzelfälle ausgeschlossen. Der Einschluss verletzt das Abkommen und der Ausschluss verletzt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den jede existierende und jede denkbare Rechtsordnung enthält.
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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Fr 5. Feb 2016, 10:27

AlexRE hat geschrieben:
2.Auf diese Vorschrift kann sich ein Flüchtling nicht berufen, wenn erhebliche Gründe dafür vorliegen, dass er als eine Gefahr für die Sicherheit des Aufenthaltsstaates angesehen werden muss oder wenn er eine Bedrohung für die Gemeinschaft dieses Landes bedeutet, weil er wegen eines besonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist.


Das ist doch gerade das Problem. Die Ausschaffungsinitiative hat Bagatelldelikte eingeschlossen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen für Einzelfälle ausgeschlossen. Der Einschluss verletzt das Abkommen und der Ausschluss verletzt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den jede existierende und jede denkbare Rechtsordnung enthält.


Das wird leider immer wieder so dargestellt, trifft aber nicht zu. Siehe folgenden Link von Wiki;

Eidgenössische Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)»

Inhalt und Wortlaut[Bearbeiten]

Die Volksinitiative hat folgenden Wortlaut:[8]
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1991 werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 9 (neu)

9. Direkt anwendbare Übergangsbestimmung zu Art. 121 (Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern)

1 Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer gelten die nachfolgenden Bestimmungen:


https://de.wikipedia.org/wiki/Eidgen%C3 ... initiative)%C2%BB
weiter lesen;
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Re: Schweiz

Beitragvon AlexRE » Fr 5. Feb 2016, 15:17

Eine automatische Ausweisung auch in der Schweiz geborener Ausländer in minderschweren Fällen von Einbruch oder Sozialleistungsmissbrauch ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall verstößt selbstverständlich gegen das Abkommen und gegen das Rechtsstaatsprinzip, das ist mitnichten eine linke Verdrehung, sondern eindeutig der Fall.

Noch was vom schlauen Forum:

Cotesia hat geschrieben:Faktencheck Durchsetzungsinitiative

Volk und Stände stimmen am 28. Februar 2016 über die Durchsetzungsinitiative ab. Wir überprüfen den Wahrheitsgehalt von Aussagen und korrigieren Fehler: weil die Meinungsbildung auf Fakten basieren muss.
"Hätten Sie die Ausschaffungsinitiative einfach richtig umgesetzt"
04 FEB
Ende Februar stimmen die Schweizer über die Durchsetzungsinitiative ab. Bundesrätin und Justizministerin Simonetta Sommaruga hat sich in einem Livechat direkt den Fragen der Bürgerinnen und Bürger gestellt.

Frage:
Warum musste es überhaupt so weit kommen, dass die SVP eine Durchsetzungsinitiative lanciert? Hätten Sie die Ausschaffungsinitiative einfach richtig umgesetzt!

Antwort von Bundesrätin Simonetta Sommaruga:
Die SVP behauptet, das Parlament habe seine Arbeit nicht gemacht. Das ist falsch! Das Parlament hat die Ausschaffungsinitiative umgesetzt. Die Gesetze wurden verschärft. Die SVP hätte dagegen das Referendum ergreifen können. Das haben sie nicht getan. Das ist unschweizerisch.


Quelle: 20 Minuten

0 KOMMENTARE
Genau, es geht um kriminelle Ausländer. Das Parlament hat die Ausschaffungsinitiative von 2010 umgesetzt.
01 FEB
Sobald die Abstimmung über die Umsetzungsinitiative abgelehnt ist, treten untenstehende Bestimmung zur Ausweisung von kriminellen Ausländern in Kraft. Wer da behauptet die Ausschaffungsinitiative von 2010 werde nicht umgesetzt, sagt nicht die Wahrheit oder kann nicht lesen.

Ganzer Artikel hier:

http://www.faktcheck.ch/


Liebe Grüsse
Cotesia


Die SVP ist laut Frau Sommaruga unschweizerisch. :lol:
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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Fr 5. Feb 2016, 16:25

Alex schrieb
Die SVP ist laut Frau Sommaruga unschweizerisch. :lol:


Das kann man fast so sagen. Sie hätte im Oktober ihr Departement der SVP überlassen können, sie hat sich aber geweigert, sie gibt ihre Pfründe nicht aus den Händen. Bis jetzt wurden keine oder nur wenige straffällige Ausländer ausgewiesen, auch wenn das von der Gegenseite stets geleugnet wird. Die Statistiken dazu werden, gerade jetzt vor der Abstimmung bewusst nicht veröffentlicht. Ich wunder mich jedoch sehr, dass über diese Abstimmung so eine Debatte entstehen konnte, in Deutschland und auch in Amerika fackelt man nicht lange wenn kriminelle Ausländer ausgeschafft werden müssen. Hätte die Sommaruga ihre Arbeit gemacht, wäre es nicht noch mal zu einer Abstimmung gekommen, sie hat sich stets geweigert, die Umsetzung umzusetzen oder nur vage etwas unternommen. Die Vorwürfe ihr gegenüber sind nicht ohne Grund entstanden. Die grosse Angst bei dieser Abstimmung besteht zusätzlich bei den Richter, sie müssten teilweise ihre Macht abgeben und das wollen sie nicht. Oder die Wirtschaft die befürchtet mit der Annahme gäbe es Probleme mit der EU, als wenn wir die nicht schon seit Jahren hätten. :roll:

Stimmen aus dem Baselbiet zur Durchsetzungsintiative der SVP
Pro: Standortattraktivität hängt nicht von kriminellen Ausländern ab
Politiker und Rechtsgelehrte inklusive höchste Richter machen sich Sorgen um den Schutz von ausländischen Straftätern in der Schweiz. Sie sorgen sich darum, dass verurteilte Straftäter aufgrund der Durchsetzungsinitiative ausgeschafft werden könnten. Sie machen sich sogar Gedanken, weil diese in ihrem Heimatland ebenfalls unerwünscht sind und möglicherweise gar nicht zurückgeschafft werden könnten. Als ob die Gerichte Straffällige nicht verurteilen, wenn aktuell kein Haftplatz frei ist.

Regierende und Wirtschaftsvertreter machen sich Sorgen um den Wirtschaftsstandort, als ob die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes von der Anzahl nicht ausgeschaffter krimineller ausländischer Straftäter bestimmt würde.

Einige sehen auch noch die Demokratie in Gefahr und befürchten eine «Diktatur der Mehrheit». Wäre denn eine Diktatur der Minderheit vorzuziehen? Sollen Richter nach persönlichem Ermessen Gründe für die Nicht-Ausschaffung von verurteilten Straftätern finden? Es ist erstaunlich, wie viele Personen sich Sorgen um verurteilte ausländische Straftäter machen. Selbst Menschenrechte werden bemüht, als ob es ein Menschenrecht auf «Missbrauch des Gastrechts» gäbe. Ist das Wohlergehen der Straftäter wichtiger als das ihrer Opfer?


http://www.basellandschaftlichezeitung. ... -130034598

Deutschland: Welle von Verbrechen durch Migranten, Polizei kapituliert

Das Verhalten der Gruppe der hochdelinquenten [Jugendlichen] gegenüber den einschreitenden Beamten ist als aggressiv, respektlos und herablassend zu charakterisieren. Sie signalisieren, dass ihnen die polizeilichen Maßnahmen gleichgültig sind." — Zitat aus einem vertraulichen Polizeibericht.

Laut Solms-Laubach machen Nichtdeutsche etwa zehn Prozent der deutschen Bevölkerung aus, verüben aber 25 Prozent aller Verbrechen. Die einzige Lösung, so sagt er, sei, Migranten zu verstehen zu geben, dass sie abgeschoben werden, wenn sie in Deutschland Straftaten verüben.


http://de.gatestoneinstitute.org/6685/m ... verbrechen
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

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Re: Schweiz

Beitragvon AlexRE » Fr 5. Feb 2016, 21:10

Ehrlich gesagt verstehe ich beim besten Willen nicht, was die SVP überhaupt im Sinn hat ...

Ein sehr schlaues Forum > Aktuelle Nachrichten aus der Schweiz

Cotesia hat geschrieben:Umsetzung der Ausschaffungsinitiative reicht
28 Jan
Aktuelles · vs
«Ja zu einer sicheren Schweiz für alle!», nichts Geringeres verspricht die SVP bei Annahme der Durchsetzungsinitiative. Tatsächlich hätte ein Ja am 28. Februar zur Folge, dass zahlreiche Verbrecher in der Schweiz bleiben dürften, die bei einem Nein ausgeschafft werden können. Das ist willkürlich.

Beispiele:

· Wer einen Mord, eine Tötung, einen Raub oder eine Geiselnahme plant

· Wer gefährliche Krankheiten verbreitet

· Wer eine Bombe baut

· Wer eine Zwangsheirat arrangiert

· Wer eine Mädchenbeschneidung vornimmt

Das Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative umfasst 14 Delikte, die in der Durchsetzungsinitiative nicht enthalten sind. Bei diesen Delikten handelt es sich allesamt um Verbrechen, bei denen die Höchststrafe mehr als drei Jahre beträgt.

Siehe link


http://www.faktcheck.ch/


Das ist die "Logik" der SVP. Wer dem Nachbarn einen Zaun eintritt wird ausgeschafft, aber wer eine Mädchenverstümmelung vornimmt nicht. Siehe oben. Die Ausschaffungsinitiative ist umgesetzt worden. Die Gesetze sind verschärft worden. Die Durchsetzungsinitiative ist unbrauchbar und für den Müll.

Liebe Grüsse
Cotesia


Cotesia hat geschrieben:Die 5 grössten Lügen im SVP-Extrablatt


Die SVP hat in jeden Haushalt ein "Extrablatt" verschicken lassen. Es ist durchsetzt mit falsch dargelegten Fakten und sogar ganz offensichtlichen Lügen. Wer solche Unwahrheiten verbreitet, der weiss offenbar selber, dass an seiner Initiative einiges faul ist. Hier die 5 grössten Lügen des "Extrablatts".

1. Die Verweigerungs-Lüge
"Bundesrat und Parlament haben sich geweigert, den Volkswillen umzusetzen. Nach 5 Jahren ist noch immer kein Gesetz in Kraft" (S.1):
Die Ausschschaffungsinitiative ist wortgetreu umgesetzt und ein ganzes Paket von Gesetzesänderungen vom Parlament am 20. März 2015 verabschiedet worden. Jedoch blockiert die "Durchsetzungsinitiative" deren Inkraftsetzung: Erst bei einem Nein zur "Durchsetzungsinitiative" tritt eines der härtesten Ausländergesetze Europas in Kraft. Hier finden Sie das Umsetzungsgesetz. Die Umsetzung war innert der von der Ausschaffungsinitiative gesetzten Frist von 5 Jahren umgesetzt. Die SVP hat das Referendum dagegen nicht ergriffen. Die Durchsetzungsinitiative ist zudem lanciert worden, noch bevor klar war, wie die Umsetzung durch das Parlament aussehen würde.

2. Die "Durchsetzungs"-Lüge
"Die [Durchsetzungs]Initiative korrigiert die verwässerte Gesetzgebung, welche das Parlament zur Ausschaffungsiniative beschlossen hat" (S. 2):
Die "Durchsetzungsinitiative" erweitert den Deliktkatalog der Ausschaffungsinitiative um 35 zusätzliche Delikte wie "einfache Körperverletzung", "Hausfriedensbruch in Verbindung mit Sachbeschädigung", "Drohung gegen Beamte", "falsche Übersetzung", "Widerhandlung das Betäubungsmittelgesetzes", etc. (siehe den Text Durchsetzungsinitiative). Diese Ausweitung entspricht nicht dem mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative geäusserten Volkswillen. Die Auswertungen des Bundesamtes für Statistik zeigen eindrücklich, dass sich die fast dreifach höheren Ausschaffungszahlen der Duchsetzungsinitiative (ca. 10'000) gegenüber den Zahlen bei der Umsetzung des Parlamentes (bis 3'800) aus dem zusätzlichen Deliktkatalog ergeben. In der Gesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative folgt das Parlament bewusst dem Wortlaut und Ziel der Ausschaffungsinitiative, hält sich aber im Gegensatz zur Durchsetzungsinitiative an die in der Verfassung festgelegten rechtsstaatlichen Grundsätze wie das Verhältnismässigkeitsprinzip oder die Einzelfallbeurteilung.

3. Die Sicherheits-Lüge
"Schwer straffällige Ausländer könnten [mit der Durchsetzungsinitiative] in der Schweiz nicht mehr straffällig werden" (S.2):
Ein Grossteil der durch Ausländer begangenen Delikte wird in der Schweiz durch Kriminaltouristen begangen (siehe dazu auch den Artikel der NZZ). Die Durchsetzungsinitiative und die Ausschaffungsinitiative legen fest, wann einem Ausländer die ausländerrechtliche Bewilligung entzogen wird. Sie betreffen also nur Personen, die in der Schweiz einen Aufenthaltsstatus haben. Das haben Kriminaltouristen nicht (genau so wenig wie abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers). Die Initiative betrifft sie schlichtweg nicht. Einen Kriminaltouristen interessiert es im Übrigen auch nicht, ob er die Schweiz nicht mehr betreten darf, wenn er sowieso illegal und nur hier ist, um Einbrüche zu begehen. Er wird also weiterhin versuchen das Land zu betreten. Hinzu kommt, dass Ausschaffungen in viele Länder gar nicht stattfinden können. Aus diesen Gründen ist die Durchsetzungsinitiative nichts anderes als eine Scheinlösung mit gravierenden Nebenwirkungen.

4. Die Kuschel-Justiz-Lüge
"Ist die Ausschaffung für den Verbrecher unangenehm, kann das Gericht darauf verzichten" (S.1):
Die "Härtefallklausel" ist sehr rigide formuliert und hat nichts mit dem Gegenvorschlag von 2010 zu tun, damals wurden Verurteilungen von - je nach Delikt - unter ein bis zwei Jahre Haft von der Ausschaffung ausgenommen. Der Gegenvorschlag hat sich also am Strafmass orientiert, währenddem die Umsetzung durch das Parlament sich lediglich am erfüllten Delikt orientiert. Es erfüllt also gerade jenen rücksichtslosen Automatismus, der der SVP so wichtig ist. Zum Inhalt der aktuellen "Härtefallklausel": "Das Gericht kann AUSNAHMSWEISE von einer Landesverweisung absehen, wenn diese für den Ausländer einen SCHWEREN persönlichen Härtefall bewirken würde UND die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen." Auf die Ausschaffung wird nur "in Ausnahmefällen" verzichtet. Der grosse Unterschied zwischen den ca. 10'000 Ausschaffungen durch die "Durchsetzungsinitiative" gegenüber der ca. 3'000 durch das Umsetzungsgesetz der Ausschaffungsinitiative kommt primär von den bereits erwähnten zusätzlichen Delikten, die die "Durchsetzungsinitiative" einführt, nicht von den "Härtefällen", siehe dazu die oben erwähnte Auswertungen des Bundesamtes für Statistik. Die Härtefallklausel sieht lediglich eine rechtsstaatliche Güterabwägung zwischen individuellen und öffentlichen Interessen vor. Die Durchsetzungsinitiative würde dazu führen, dass die individuellen Interessen - auch der (unschuldigen) Angehörigen wie etwa die Kinderrechte - auch bei kleineren Delikten gar nicht mehr beachtet würden.

5. Die Lüge vom Augenmass der Initiative
"Es gibt [in der Durchsetzungsinitiative] sehr schwere Delikte, bei denen die sofortige Ausweisung zwingend ist, und es gibt Delikte, bei welchen im Wiederholungsfall eine Landesverweisung angeordnet wird." (S.2):
Das Wort "Wiederholungsfall" ist falsch. Das Wort suggeriert eine zweite gleiche oder ähnliche Tat oder zumindest eine ähnliche Schwere der Tat. Die "Durchsetzungsinitiative" führt jedoch die Ausschaffung bei 35 zusätzlichen Delikten ein, wenn der Angeklagte in den 10 Jahren zuvor bereits mit einer beliebigen Geld- oder Freiheitsstrafe belegt wurde. Zudem führen auch leichte Vergehen bei der Durchsetzungsinitiative ohne Vorstrafe zu einem Landesverweis. So insbesondere der neu eingeführte "Sozialversicherungsmissbrauch" – hier reicht die falsche Abrechnung einer Kinderzulage oder Krankenversicherungsleistung für den Landesverweis. Es wird auch immer wieder behauptet die DSI enthalte keine Bagatelldelikte. Dies ist falsch: Es finden sich in der Durchsetzungsinitiatve sowohl im Deliktskatalog der ohne Vorstrafe zu einer Landesverweisung führt, als auch bei der Vorstrafenregelung mehrere Delikte, die ein Bagatellfall im Sinne der Schweizerischen Strafprozessordnung darstellen können (vgl. Art. 132 Abs. 3 Strafprozessordnung gemäss der ein Bagatellfall dann vorliegt, wenn eine Freiheitsstrafe von weniger als 4 Monaten oder eine Geldstrafe von weniger als 120 Tagessätzen zu erwarten ist).

http://www.durchsetzungsinitiative-nein ... extrablatt

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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Fr 5. Feb 2016, 22:16

Alex schrieb
Ehrlich gesagt verstehe ich beim besten Willen nicht, was die SVP überhaupt im Sinn hat ...


:roll: Du bist ein Jurist und weist sehr genau was von der SVP verlangt wird. Ich habe den Text der Initiative hier eingefügt. Die Linken, wie das auch diese Cortesia macht beeindrucken mich nicht, sie lassen mich kalt.

Im TV habe ich heute Abend gehört dass Hollande das genau gleiche machen will wie die SVP. Er will kriminelle Ausländer sofort ausschaffen, der Polizei mehr Macht geben und die Richter entmachten, und das will er auch wie die SVP in die Verfassung schreiben, damit es umgesetzt wird. Ich kann nicht verstehen, dass das ein Vergehen sein soll, gerade jetzt wo die Situation in ganz Europa so gefährlich geworden ist, dass es eigentlich dazu keine Diskussionen mehr brauchen würde.

Bis heute haben vor allem in der Schweiz die Linken viel Unheil angerichtet, ähnliches geschieht auch in Deutschland wenn man Herr Gabriel zuhört, bekommt man einen roten Kopf. Wie lange glaubt man noch diesen Menschen die andere bezichtigen zu Lügen, ein Problem mit der Wahrheit haben und von ihren Lügen auf andere schliessen !!

Ich habe diese Zeitung der SVP auch erhalten, fand aber keine Lügen vor sondern Tatschen die täglich passieren, aber ich kann wahrscheinlich nicht so gut lesen. ;)
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