Der Einwand ist evident richtig, aber wie gesagt – darauf kam es nicht an. Nun aber hat sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, im „Deutschlandfunk“ zu Wort gemeldet und ebenfalls daran erinnert, dass das Asylrecht unbegrenzt für jedermann gelte, also eine „Obergrenze“ unzulässig sei. Das unterscheide das Asyl von der Zuwanderung, die selbstverständlich von der Politik begrenzt werden könne. Das ist keine neue Einsicht, aber nachdem sie nun auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen hat, dürften ihre Chancen steigen, in der Debatte endlich zur Kenntnis genommen zu werden. Wie es seinem Amt entspricht, hält sich Voßkuhle mit einer Bewertung der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung zurück. Dazu müssen sich die beiden ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio und Hans Jürgen Papier nicht mehr verpflichtet fühlen. Und tatsächlich haben die konservativen Staatsrechtler jüngst die deutsche Flüchtlingspolitik in der Luft zerrissen.
Diese Aussage erstaunt mich jetzt aufs Höchste. Wir verlangen schon seit Jahren eine Begrenzung der Zuwanderung was uns von Seiten der EU bis heute verweigert wurde. Was darf man da eigentlich noch glauben ? Oder trifft das nur für Deutschland zu und für die Schweiz nicht ?