Abstimmungen von 8. März 2015 in der Schweiz. Noch nie wurde eine Vorlage so krass verworfen wie die Energiesteuerinitiative.
http://www.srf.ch/news/schweiz-abstimmungen-08-03-2015
Livia hat geschrieben:Abstimmungen von 8. März 2015 in der Schweiz. Noch nie wurde eine Vorlage so krass verworfen wie die Energiesteuerinitiative.
http://www.srf.ch/news/schweiz-abstimmungen-08-03-2015
AlexRE hat geschrieben:Livia hat geschrieben:Abstimmungen von 8. März 2015 in der Schweiz. Noch nie wurde eine Vorlage so krass verworfen wie die Energiesteuerinitiative.
http://www.srf.ch/news/schweiz-abstimmungen-08-03-2015
Dass die Initiative gegen die Steuerpflicht von Familienzulagen mit 76 % abgelehnt wurde, finde ich dann doch etwas überraschend ...
Dennoch ist die Steuerbefreiung aus sozial- und fiskalpolitischen Gründen falsch. Zunächst schafft die Initiative ein gefährliches Präjudiz: Genauso wie Kinderzulagen könnten auch Waisenrenten oder Arbeitslosengelder von den Steuern befreit werden. Bund und Kantone gewähren zudem den Eltern bereits Steuerabzüge, die die Kosten der Kinder berücksichtigen. Abzugsberechtigt sind Ausbildungs- und Krippenkosten. Gleichzeitig unterstützt der Staat Familien je nach Einkommen mit Prämienverbilligung und Krippensubventionen. Schliesslich gibt es bei der direkten Bundessteuer seit 2011 den Elterntarif. Dieser sorgt mit der starken Progression dafür, dass die Hälfte aller Familien keine direkte Bundessteuer bezahlt. Bundessteuern entrichten in erster Linie gut verdienende Eltern.
Andere zahlen die Zeche
Verlieren werden aber auch andere Gruppen, etwa Alleinstehende. Bei aller Berechtigung der Familienförderung geht oft vergessen, dass die Steuerbelastung für Alleinstehende massiv grösser ist als für Familien. Bei dieser Gruppe handelt es sich nicht nur um hedonistische Singles, sondern um gute Steuerzahler, die häufig ebenso unter hohen Mieten und Lebenskosten leiden wie Familien. Auch Alleinstehende oder kinderlose Paare werden von allfälligen Sparmassnahmen betroffen sein, oder von Steuererhöhungen, wenn der Staat die Ausfälle kompensiert.
Festnahme im Zug in Basel
Schweizer IS-Jäger drohen drei Jahre Knast
BASEL - Als Anführer einer Privatarmee kämpfte der Schweizer Johan Cosar in Syrien gegen die Terror-Miliz IS. Jetzt ist er zurück in Basel. Ihm drohen bis zu drei Jahre Knast.
(...)
Der Nachrichtendienst des Bundes geht per Januar 2015 von 23 Dschihadisten mit rotem Pass oder Schweizer Niederlassung aus, die sich inSyrien oder im Irak aufhalten. In dieser Zahl allerdings nicht erfasst sind Personen, die gegen den IS kämpfen. Diese könnten gemäss inoffiziellen Schätzungen sogar in der Überzahl sein.
Assyrer, Aramäer, Suryoye
«Assyrer» und «Aramäer» bezeichnen Teile der christlichen Volksgruppen im Nahen Osten, insbesondere in Syrien. Assyrer sind im engeren Sinn die Angehörigen der «Assyrischen Kirche des Ostens», im weiteren Sinn sämtliche Christen syrischer Tradition und im weitesten Sinn jene Christen, die als liturgische Sprache das Aramäische (die Sprache Jesu Christi) verwenden. Die syrischen Christen werden oft auch «Aramäer», «Assyro-Chaldäer» und «Chaldo-Assyrer» genannt. Sie selbst nennen sich «Suryoye» (Syrer).
In diese Kategorie fallen Freiwillige der Kurdenmiliz YPG. Die
Bekannte Schweizer «Foreign Fighters»
Der Tessiner Johan Cosar, Kampfname «Omid» («Hoffnung») ist MFS-Kommandant und in den Medien sehr präsent, zuletzt porträtierte ihn die ARD in einer Reportage. Der frühere Instruktor der Schweizer Armeemit aramäisch-assyrischen Wurzeln reiste 2012 nach Syrien, um bei der Verteidigung der christlichen Minderheit im Nordosten gegen den IS zu helfen. Seither ist er nicht mehr in der Schweiz gewesen.
Der Schweiz droht eine mögliche Schadenersatzforderung von mindestens 750 Millionen Dollar. Sie soll das bilaterale Investitionsschutzabkommen verletzt haben.
Zwei türkische Staatsangehörige werfen dem Land vor, durch die Herausgabe ihrer "Investitionen" an die Türkei beziehungsweise an Dritte das bilaterale Investitionsschutzabkommen verletzt zu haben.
Sie werfen der Schweiz vor, unrechtmässig über ihre Bankkonten in der Schweiz verfügt zu haben, wie das BJ weiter schreibt. Sie behaupteten als Inhaber beziehungsweise wirtschaftlich Berechtigte dieser Bankkonten "Investoren" im Sinn des ISA zu sein.
Sie machten geltend, durch die Herausgabe ihrer "Investitionen"an die Türkei beziehungsweise Dritte ohne Vorliegen eines türkischen Urteils habe die Schweiz das bilaterale Abkommen mehrfach verletzt. Aus dieser Verletzung leiteten sie eine Schadenersatzforderung von mindestens 750 Millionen Dollar ab.
Strafverfahren in der Türkei
Laut dem BJ führt die türkische Oberstaatsanwaltschaft gegen die beiden Türken und weitere Personen ein Strafverfahren wegen Verdachts des Betrugs, der Veruntreuung und der Geldwäscherei. Ihnen werde vorgeworfen, an betrügerischen Handlungen im Rahmen der Geschäftsführung der Türkiye Imar Bankasi T.A.S. in Istanbul teilgenommen und zwischen 1998 und 2003 Spareinlagen in der Höhe von 6,5 Milliarden Dollar veruntreut zu haben.
Bis heute hätten keine Gespräche mit den Anspruchstellern stattgefunden, weil die Schweiz die Vorwürfe entschieden bestreite und daher für sie keine einvernehmliche Lösung in Frage komme. Gespräche seien auch nicht angebracht, weil die Anspruchsteller bereits gegen andere Staaten Schiedsverfahren angestrengt und alle verloren hätten, schreibt das BJ.
Ihnen werde vorgeworfen, an betrügerischen Handlungen im Rahmen der Geschäftsführung der Türkiye Imar Bankasi T.A.S. in Istanbul teilgenommen und zwischen 1998 und 2003 Spareinlagen in der Höhe von 6,5 Milliarden Dollar veruntreut zu haben.
AlexRE hat geschrieben:Ihnen werde vorgeworfen, an betrügerischen Handlungen im Rahmen der Geschäftsführung der Türkiye Imar Bankasi T.A.S. in Istanbul teilgenommen und zwischen 1998 und 2003 Spareinlagen in der Höhe von 6,5 Milliarden Dollar veruntreut zu haben.
Dem Prozess würde ich an der Stelle der Schweizer auch sehr gelassen entgegensehen. Wahrscheinlich wäre so eine Klage auch nur Teil einer Show der Wirtschaftskriminellen, sich selbst als verfolgte Unschuld zu verkaufen. Ihre Strafverteidiger brauchen ja irgend etwas, was sie an den Haaren herbeiziehen können.
Der Bund möchte Daten sammeln, um Verbrechen zu verhindern. Quelle: Thinkstock
Das Gesetz zur Überwachung von Post und Fernmeldeverkehr wird revidiert. Der Staat möchte mehr Daten sammeln dürfen – um Verbrechen zu verhindern.
Wie darf der Staat seine Bürger überwachen und wie lange darf er Daten speichern? Diese Fragen regelt das «Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs», kurz Büpf. Im März hat der Ständerat dem revidierten Büpf sehr deutlich mit 30 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Bald wird der Nationalrat als Zweitrat über die Vorlage debattieren.
Diese Instanzen entscheiden
Das Gesetz regelt einerseits, unter welchen Bedingungen Behörden Telefongespräche und Internetverbindungen abhören dürfen. Andererseits legt es fest, wie Kommunikationsranddaten aufgezeichnet werden, auf die die Justiz rückwirkend zugreifen kann. In allen Fällen müssen die Datenzugriffe durch die Staatsanwaltschaft angeordnet und durch das Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden. Ein Gericht darf die entsprechenden Massnahmen nur bei einem schweren Delikt und einem dringenden Tatverdacht anordnen, bei dem die Ermittlungen ohne Fernmeldeüberwachung bedeutend schwieriger wären.
Schweizer Dschihadist könnte gefährlich sein
Mittwoch, 4. März 2015, 23:04 Uhr
Ein junger Schweizer hat sich in Syrien dem lokalen Ableger von Al Kaida angeschlossen. Laut Bundesanwalt Michael Lauber gibt es «Anhaltspunkte dafür, dass von diesem Mann eine erhöhte Gefahr ausgeht».
Das Gesetz regelt einerseits, unter welchen Bedingungen Behörden Telefongespräche und Internetverbindungen abhören dürfen. Andererseits legt es fest, wie Kommunikationsranddaten aufgezeichnet werden, auf die die Justiz rückwirkend zugreifen kann. In allen Fällen müssen die Datenzugriffe durch die Staatsanwaltschaft angeordnet und durch das Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden.
Zurück zu Verfassungsrecht international
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste