AlexRE hat geschrieben:Noch etwas vom
schlauen Forum:
Cotesia hat geschrieben:Und was ist damit?
Der SVP-Haudegen Hans Fehr wettert auf der Politbühne gern gegen kriminelle Ausländer. Privat beschäftigte er eine serbische Putzfrau schwarz. Bislang ohne politische Konsequenzen
L.G.
Cotesia
In dem Fall legt der SVP - Politiker selbst doppelte Maßstäbe an. Livia hatte aber nur Medien kritisiert, die so etwas tun.
Spaß beiseite: Dass Politiker Gesetze brechen, die sie selbst fabriziert haben oder deren Verschärfung sie ständig verlangen, ist weder eine Schweizer Spezialität noch Rechtspopulisten vorbehalten. Ich habe aber den Eindruck, dass so etwas ausgerechnet in der rechten "Law & Order" - Fraktion besonders häufig vorkommt. Wenn die Medien dann mit jemandem, der vor seiner eigenen Straftat besonders laut und scharf gegen Unordnung und eine lasche Justiz gewettert hatte, etwas ungnädiger sind als mit straffälligen liberalen Politikern, muss man das nicht unbedingt als doppelbödig werten.
Und selbst wenn: Diese Doppelbödigkeit hätten die straffälligen rechten Politiker dann selbst provoziert und genährt.
Ein SVP Politiker hat eine Serbin beschäftigt und keine Sozialabzüge entrichtet. Bis zum 1. Januar 2010 waren Beträge für solche Hausangestellte bis zu einem Betrag von jährlich CHF 2'300 nicht Sozialpflichtig. Die Änderung wurde aber nur von wenigen beachtet, auch von den Politiker gibt es in allen coloren welche, die sich gerne und oft aushelfen lassen. Man muss sich nur nicht erwischen lassen. Bei einem SVP Politiker ist das natürlich etwas anderes, die werden bis zum abwinken beäugt, beobachtet und wehe, einer macht etwas was nicht in den Strumpf passt, dann ist die Suppe gegessen. Typisch wie ich es immer erwähne, Fehler macht nur die SVP, alle anderen haben eine weisse Weste.
17. Ab welchem Einkommen müssen AHV-Beiträge bezahlt werden?
ab 2008
Grundsätzlich sind alle Erwerbseinkommen (d.h. jeder Franken) beitragspflichtig, auch gelegentliche Dienste (z.B. Löhne für Aushilfen) oder "Bagatelllöhne".
Bei Entgelten, die 2 300 Franken im Jahr nicht übersteigen, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Beitragspflichtigen erhoben. Der Grenzbetrag bezieht sich auf die reinen Entgelte. Übersteigt das Entgelt diesen Grenzbetrag, so ist der Beitrag auf dem vollen Entgelt zu entrichten.
http://www.bsv.admin.ch/themen/ahv/0001 ... ml?lang=deIn der Folge habe "diese Frau hin und wieder Gelegenheitsarbeiten für uns verrichtet" - etwa Fenster geputzt oder gebügelt. Dafür habe sie Gegenleistungen oder Bargeld in der Gesamthöhe von "ein paar hundert Franken im Jahr" erhalten.
Das Ehepaar Fehr hatte angenommen, mit diesen Entschädigungen "weit unter der Limite für eine AHV-Abrechnungspflicht zu sein", heisst es in der Stellungnahme. Man habe nun zur Kenntnis nehmen müssen, dass "schon geringste Beiträge abzurechnen sind".
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/f ... ent-jumptoHat die Zeitung die Familie Fehr beobachtet, dass sie weiss wer bei Fehrs ein und ausgeht, arbeitet oder nicht ? Muss eine Zeitung zu solchen Massnahmen greifen, um noch lesbar zu sein ????
Und wie kommt eine Serbin aus dem Kosovo zu einem Asylgesuch ? Diese Menschen sind längst nicht mehr in ihrer Heimat gefährdet, also wäre ein Gesuch für Asylwesen gar nicht legal. Da hat nicht nur die Familie Fehr geschlampt, auch die Behörde und das massiv.