Und das wurde als Misshandlung verstanden ohne Folgen für das Lehrpersonal. Jedes Kind ist ab seinem 1. Atemzug ein gleichberechtigter Mensch, der aber ob seiner Hilflosigkeit die größte Hilfe benötigt.
Wenn Kinder von Staats wegen in Schulen misshandelt werden, versteht man das ganz offiziell natürlich nicht als Misshandlung. Vielmehr wird Gewalt gegen Kinder dann in entwürdigende und nicht entwürdigende Maßnahmen unterteilt und damit teilweise wegdefiniert. Bis in die 60er Jahre haben sich sogar noch (Verfassungs-) Rechtswissenschaftler gestritten, ob der Artikel 1 GG von den Verfassungsvätern und -müttern überhaupt so gemeint sei, dass er auch für Kinder gelte. Selbsternannte juristische Genies (die es m. M. n. weder gibt noch geben darf) können ausnahmslos alles begründen, wenn bei den Mächtigen in einer Gesellschaft Bedarf besteht, "2 + 2 = 5" bestätigt zu bekommen.
Einige absolute Mindestanforderungen an die Umsetzung der seit 1949 geltenden Hauptpostulate des GG in gesellschaftliche Realität (neben der Menschenwürde von Kindern u. a. auch Fragen der Gleichberechtigung von Mann und Frau) sind erst in Angriff genommen worden, als sich Ende der 60er Jahre die Machtverhältnisse in Deutschland grundlegend geändert haben. Der Gedanke, dass es mit dem GG unvereinbar sein könnte, wenn ein pädagogischer Vollidiot von Lehrer Folterstrafen gegen Kinder verhängen darf, ohne jemals einen Blick in eine Strafprozessordnung geworfen zu haben, um Schuldige und Unschulige auseinanderhalten zu können, hat auf der politischen Tagesordnung erst eine Rolle gespielt, als die Gewalt auf der Straße Ende der 60er und der Wechsel der FDP von der CDU zur SPD als Koalitionspartner das ERZWUNGEN (!) hat. Das heißt, dass ein Verfassungsartikel, der nicht durch einen aktuellen machtvollen politischen Willen unterlegt ist, für sich allein genommen einen feuchten Dreck wert ist, so wie jede Art von Recht, die niemand zu verteidigen bereit ist.
Übrigens - nur am Rande:
https://www.zeit.de/gesellschaft/famili ... r-schlagenWo solche Feinde der Menschenwürde die allgemeinen gesellschaftlichen Anschauungen maßgeblich bestimmen (bei uns zum Glück nicht mehr) und unmittelbaren Einfluss auf die politische Macht nehmen, kann man jede Art von Verfassungsrecht knicken. Das ist dann alles nur noch eine hohle Fassade.