Heute eingereicht, nachdem meine Sperre auf dem BQB-Forum abgelaufen ist:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Petitionsrecht derart umzugestalten, dass aus dem Bittrecht des Souveräns ein förmlicher Prüfauftrag an das Parlament wird.
Hierzu ist es notwendig, dass alle Petitionen grundsätzlich zuerst im Internet (idealerweise bei einer unabhängigen Institution) veröffentlicht und zur Mitzeichnung freigegeben werden; Ausnahmen müssen explizit und abschließend gesetzlich geregelt werden.
Die Grenze von derzeit 50.000 notwendigen Mitzeichnungen, ab der eine Behandlung im Parlament notwendig ist, muss dringend abgesenkt werden.
Auch ist es notwendig, dass sämtliche Rechte des Petitionsausschusses und des Parlaments in Pflichten gegenüber dem Souverän umgewandelt werden; ebenso muss eine umfassende Transparenz- und Offenlegungspflicht des Petitionsausschusses und des Parlaments gesetzlich verankert werden.
Begründung:
Das heutige Petitionsrecht stammt seinem Wesen nach aus dem Feudalismus – Petitionen waren bekanntlich damals Bitten unfreier und rechtloser Untertanen an den Landesherrn, bestimmte Sachverhalte zu prüfen und abzustellen. Den Untertanen erwuchs daraus kein Anspruch auf Handeln oder Unterlassen des Souveräns, die Erfüllung der Petitionen war ein reiner Gnadenakt des Landesherrn.
Der Feudalismus ist mittlerweile durch die Demokratie überwunden, außer im Petitionsrecht: Zwar wurden teilweise Begriffe ausgetauscht, aber immer noch hat der Souverän im Petitionsverfahren keinerlei Rechte und Ansprüche dahingehend, dass – und wie - sich die Volksvertreter mit den Anliegen der Bürger auseinandersetzen müssen, um Abhilfe zu schaffen.
Mit dem Petitionsrecht heutiger Prägung als geradezu unwürdigem Gebettel des Souveräns um Beachtung durch sein parlamentarisches Dienstpersonal (vgl. Art. 20 Abs. 1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“) führt sich die repräsentative Demokratie selbst ad absurdum; Politik- und Politikerverdrossenheit sind angesichts der Tatsache, dass die Belange, Interessen und Wünsche des Souveräns immer noch nach Gutsherrenart hin und wieder zur Kenntnis genommen, meist aber ignoriert oder ausgesessen werden, die zwangsläufige Folge.
Die angestrebte Reform des derzeitigen Petitionsrechts hin zu einem ersten zaghaften Anfang in direkter Demokratie könnte die derzeitige Legitimationskrise der parlamentarischen Demokratie (siehe die ständig sinkenden Wahlbeteiligungen) zumindest lindern; zu einer breiten Akzeptanz gehören freilich noch viele weitere Schritte in diese Richtung.
Schauen wir mal, was draus wird....